Suppl., q. 21 a. 1
Ob die Exkommunikation angemessen definiert wird als Trennung von der Gemeinschaft der Kirche usw.?
Quaestio 21 · Von der Definition, der Angemessenheit und der Ursache der Exkommunikation
Einwand 1: Es scheint, dass die Exkommunikation von einigen unangemessen so definiert wird: „Exkommunikation ist die Trennung von der Gemeinschaft der Kirche hinsichtlich der Frucht und der allgemeinen Fürbitten.“ Denn die Fürbitten der Kirche nützen jenen, für die sie dargebracht werden. Die Kirche betet aber für jene, die außerhalb der Kirche stehen, wie zum Beispiel für Häretiker und Heiden. Also betet sie auch für die Exkommunizierten, da diese außerhalb der Kirche stehen, und somit nützen ihnen die Fürbitten der Kirche.
Einwand 2: Ferner verliert niemand die Fürbitten der Kirche außer durch eigene Schuld. Nun ist die Exkommunikation keine Schuld, sondern eine Strafe. Daher beraubt die Exkommunikation einen Menschen nicht der allgemeinen Fürbitten der Kirche.
Einwand 3: Ferner scheint die Frucht der Kirche dasselbe zu sein wie die Fürbitten der Kirche, denn es kann nicht die Frucht zeitlicher Güter bedeuten, da die Exkommunikation einen Menschen dieser nicht beraubt. Daher gibt es keinen Grund, beides zu erwähnen.
Einwand 4: Ferner gibt es eine Art der Exkommunikation, die „kleine“* genannt wird, durch welche der Mensch nicht der Fürbitten der Kirche beraubt wird. [*Die kleine Exkommunikation wird vom Kirchenrecht nicht mehr anerkannt.] Daher ist diese Definition unangemessen.
Ich antworte darauf, dass, wenn ein Mensch durch die Taufe in die Kirche eintritt, er zu zwei Dingen zugelassen wird, nämlich zur Körperschaft der Gläubigen und zur Teilnahme an den Sakramenten; und letzteres setzt ersteres voraus, da die Gläubigen in der Teilnahme an den Sakramenten vereint sind. Folglich kann eine Person auf zwei Arten aus der Kirche ausgestoßen werden. Erstens, indem sie lediglich der Teilnahme an den Sakramenten beraubt wird, und dies ist die kleine Exkommunikation. Zweitens, indem sie beider beraubt wird, und dies ist die große Exkommunikation, deren Definition oben steht. Es kann auch keine dritte geben, die im Entzug der Gemeinschaft mit den Gläubigen besteht, aber nicht der Teilnahme an den Sakramenten, aus dem bereits genannten Grund, weil nämlich die Gläubigen in den Sakramenten miteinander kommunizieren. Nun ist die Gemeinschaft mit den Gläubigen zweifach. Die eine besteht in geistlichen Dingen, wie dem gegenseitigen Gebet und dem Zusammenkommen zum Empfang heiliger Dinge; während eine andere in bestimmten legitimen körperlichen Handlungen besteht. Diese verschiedenen Arten der Gemeinschaft werden in dem Vers bezeichnet, der erklärt, wessen die Exkommunizierten beraubt sind:
„os, orare, vale, communio, mensa.“
„Os“ (Mund), d. h. wir dürfen ihnen keine Zeichen des Wohlwollens geben; „orare“ (beten), d. h. wir dürfen nicht mit ihnen beten; „vale“ (Gruß), wir dürfen ihnen keine Zeichen der Ehrerbietung erweisen; „communio“ (Gemeinschaft), d. h. wir dürfen nicht mit ihnen in den Sakramenten kommunizieren; „mensa“ (Tisch), d. h. wir dürfen keine Mahlzeiten mit ihnen einnehmen. Dementsprechend schließt die obige Definition den Entzug der Sakramente in den Worten „hinsichtlich der Frucht“ ein, und den Ausschluss von der Teilhabe mit den Gläubigen an geistlichen Dingen in den Worten „und der allgemeinen Gebete der Kirche“.
Es wird eine andere Definition gegeben, die den Entzug beider Arten von Handlungen ausdrückt und wie folgt lautet: „Exkommunikation ist der Entzug aller rechtmäßigen Gemeinschaft mit den Gläubigen.“
Antwort auf Einwand 1: Gebete werden für Ungläubige gesprochen, aber sie empfangen die Frucht dieser Gebete nicht, es sei denn, sie bekehren sich zum Glauben. In gleicher Weise können Gebete für jene dargebracht werden, die exkommuniziert sind, aber nicht unter den Gebeten, die für die Glieder der Kirche gesprochen werden. Doch empfangen sie die Frucht nicht, solange sie unter der Exkommunikation bleiben, sondern es werden Gebete für sie gesprochen, damit sie den Geist der Reue empfangen, sodass sie von der Exkommunikation gelöst werden mögen.
Antwort auf Einwand 2: Die Gebete eines Menschen nützen einem anderen insofern, als sie ihn erreichen können. Nun kann die Handlung eines Menschen einen anderen auf zwei Arten erreichen. Erstens kraft der Liebe (Caritas), die alle Gläubigen vereint und sie eins macht in Gott, gemäß Ps 118,63: „Ich bin ein Gefährte all derer, die dich fürchten.“ Nun unterbricht die Exkommunikation diese Einheit nicht, da kein Mensch gerecht exkommuniziert werden kann außer für eine Todsünde, wodurch ein Mensch bereits von der Liebe getrennt ist, auch ohne exkommuniziert zu sein. Eine ungerechte Exkommunikation kann einen Menschen nicht der Liebe berauben, da diese eines der größten aller Güter ist, dessen ein Mensch nicht gegen seinen Willen beraubt werden kann. Zweitens durch die Intention des Betenden, welche auf die Person gerichtet ist, für die er betet, und diese Verbindung wird durch die Exkommunikation unterbrochen, weil die Kirche durch das Fällen des Exkommunikationsurteils einen Menschen vom ganzen Leib der Gläubigen trennt, für den sie betet. Daher nützen jene Gebete der Kirche, die für die ganze Kirche dargebracht werden, den Exkommunizierten nicht. Auch können keine Gebete für sie unter den Gliedern der Kirche gesprochen werden, als spräche man im Namen der Kirche, obwohl eine Privatperson ein Gebet mit der Intention sprechen kann, es für deren Bekehrung darzubringen.
Antwort auf Einwand 3: Die geistliche Frucht der Kirche leitet sich nicht nur aus ihren Gebeten ab, sondern auch aus den empfangenen Sakramenten und aus dem Zusammenleben der Gläubigen.
Antwort auf Einwand 4: Die kleine Exkommunikation erfüllt nicht alle Bedingungen der Exkommunikation, sondern nur einen Teil davon; daher muss die Definition der Exkommunikation nicht in jeder Hinsicht auf sie zutreffen, sondern nur in mancher.