Suppl., q. 11 a. 4
Ob ein Priester mit Erlaubnis des Pönitenten eine Sünde, die er unter dem Beichtsiegel kennt, einem anderen offenbaren darf?
Quaestio 11 · Vom Beichtsiegel
Einwand 1: Es scheint, dass ein Priester nicht mit Erlaubnis des Pönitenten eine Sünde, die er unter dem Beichtsiegel kennt, einem anderen offenbaren darf. Denn ein Untergebener darf nicht tun, was sein Oberer nicht darf. Nun kann der Papst niemandem die Erlaubnis geben, eine Sünde preiszugeben, die er durch die Beichte kennt. Deshalb kann ihm auch der Pönitent eine solche Erlaubnis nicht geben.
Einwand 2: Ferner kann das, was für das Gemeinwohl der Kirche eingesetzt ist, nicht nach dem Willen eines Einzelnen geändert werden. Nun wurde die Verschwiegenheit der Beichte zum Wohl der ganzen Kirche eingesetzt, damit die Menschen größeres Vertrauen hätten, sich dem Beichtstuhl zu nähern. Deshalb kann der Pönitent dem Priester nicht erlauben, seine Beichte preiszugeben.
Einwand 3: Ferner, wenn der Priester eine solche Erlaubnis gewähren könnte, schiene dies die Bosheit schlechter Priester zu bemänteln, denn sie könnten vorgeben, die Erlaubnis erhalten zu haben, und so könnten sie ungestraft sündigen, was unziemlich wäre. Deshalb scheint es, dass der Pönitent diese Erlaubnis nicht gewähren kann.
Einwand 4: Ferner weiß derjenige, dem diese Sünde preisgegeben wird, jene Sünde nicht unter dem Beichtsiegel, so dass er eine Sünde veröffentlichen könnte, die bereits getilgt ist, was unziemlich ist. Deshalb kann diese Erlaubnis nicht gewährt werden.
Dagegen spricht: Wenn der Sünder zustimmt, kann ein Oberer ihn per Brief an einen untergeordneten Priester verweisen. Deshalb darf der Priester mit Zustimmung des Pönitenten eine Sünde von ihm einem anderen offenbaren.
Ferner, wer immer eine Sache aus eigener Autorität tun kann, kann sie durch einen anderen tun. Aber der Pönitent kann aus eigener Autorität seine Sünde einem anderen offenbaren. Deshalb kann er es durch den Priester tun.
Ich antworte darauf, dass es zwei Gründe gibt, aus denen der Priester verpflichtet ist, eine Sünde geheim zu halten: erstens und hauptsächlich, weil eben diese Verschwiegenheit wesentlich für das Sakrament ist, insofern der Priester jene Sünde so weiß, wie sie Gott bekannt ist, dessen Stelle er in der Beichte vertritt; zweitens, um Ärgernis zu vermeiden. Nun kann der Pönitent bewirken, dass der Priester als Mensch weiß, was er zuvor nur so wusste, wie Gott es weiß, und er tut dies, wenn er ihm erlaubt, es preiszugeben: so dass, wenn der Priester es offenbart, er das Beichtsiegel nicht bricht. Dennoch sollte er sich hüten, durch das Offenbaren der Sünde Ärgernis zu geben, damit er nicht als Brecher des Siegels angesehen werde.
Antwort auf Einwand 1: Der Papst kann einem Priester nicht erlauben, eine Sünde preiszugeben, weil er nicht bewirken kann, dass er sie als Mensch weiß, wohingegen derjenige, der sie gebeichtet hat, dies kann.
Antwort auf Einwand 2: Wenn das erzählt wird, was durch eine andere Quelle bekannt war, wird das, was für das Gemeinwohl eingesetzt ist, nicht beseitigt, weil das Beichtsiegel nicht gebrochen wird.
Antwort auf Einwand 3: Dies verschafft bösen Priestern keine Straflosigkeit, weil sie in der Gefahr stehen, beweisen zu müssen, dass sie die Erlaubnis des Pönitenten hatten, die Sünde zu offenbaren, falls sie des Gegenteils beschuldigt werden sollten.
Antwort auf Einwand 4: Derjenige, der durch den Priester mit Zustimmung des Pönitenten über eine Sünde informiert wird, hat Anteil an einem Akt des Priesters, so dass für ihn dasselbe gilt wie für einen Dolmetscher, es sei denn, der Pönitent wünschte vielleicht, dass er es bedingungslos und frei wisse.