Suppl., q. 11 a. 3
Ob allein der Priester durch das Beichtsiegel gebunden ist?
Quaestio 11 · Vom Beichtsiegel
Einwand 1: Es scheint, dass nicht nur der Priester durch das Beichtsiegel gebunden ist. Denn manchmal hört ein Priester eine Beichte durch einen Dolmetscher, wenn es einen dringenden Grund dafür gibt. Aber es scheint, dass der Dolmetscher verpflichtet ist, die Beichte geheim zu halten. Deshalb weiß jemand, der kein Priester ist, etwas unter dem Beichtsiegel.
Einwand 2: Ferner ist es in Fällen der Dringlichkeit manchmal möglich, dass ein Laie eine Beichte hört. Aber er ist zur Verschwiegenheit bezüglich jener Sünden verpflichtet, da sie ihm wie Gott erzählt werden. Deshalb ist nicht nur der Priester durch das Beichtsiegel gebunden.
Einwand 3: Ferner kann es geschehen, dass ein Mann vorgibt, ein Priester zu sein, damit er durch diese Täuschung erfahre, was auf dem Gewissen eines anderen ist: und es scheint, dass auch er sündigt, wenn er die Beichte preisgibt. Deshalb ist nicht nur der Priester durch das Beichtsiegel gebunden.
Dagegen spricht: Ein Priester allein ist der Spender dieses Sakraments. Aber das Beichtsiegel ist mit diesem Sakrament verbunden. Deshalb ist allein der Priester durch das Beichtsiegel gebunden.
Ferner ist der Grund, warum ein Mensch verpflichtet ist, geheim zu halten, was er in der Beichte hört, der, dass er es nicht als Mensch, sondern wie Gott weiß. Aber der Priester allein ist Gottes Diener. Deshalb ist er allein zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Ich antworte darauf, dass das Beichtsiegel den Priester als Spender dieses Sakraments betrifft: welches Siegel nichts anderes ist als die Verpflichtung, die Beichte geheim zu halten, so wie der Schlüssel die Vollmacht ist, loszusprechen. Doch so wie einer, der kein Priester ist, in einem besonderen Fall eine Art Anteil am Akt der Schlüsselgewalt hat, wenn er in einem Fall der Dringlichkeit eine Beichte hört, so hat er auch einen gewissen Anteil am Akt des Beichtsiegels und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, wenngleich er, eigentlich gesprochen, nicht durch das Beichtsiegel gebunden ist.
Dies genügt für die Antworten auf die Einwände.