Suppl., q. 11 a. 2
Ob sich das Beichtsiegel auf andere Dinge erstreckt als jene, die Bezug zur Beichte haben?
Quaestio 11 · Vom Beichtsiegel
Einwand 1: Es scheint, dass sich das Beichtsiegel auf andere Dinge erstreckt außer jenen, die Bezug zur Beichte haben. Denn nur Sünden haben Bezug zur Beichte. Nun werden manchmal außer Sünden andere Dinge erzählt, die keinen Bezug zur Beichte haben. Da solche Dinge also dem Priester wie Gott erzählt werden, scheint es, dass sich das Beichtsiegel auch auf sie erstreckt.
Einwand 2: Ferner erzählt manchmal eine Person einer anderen ein Geheimnis, welches letztere unter dem Beichtsiegel empfängt. Deshalb erstreckt sich das Beichtsiegel auf Angelegenheiten, die keine Beziehung zur Beichte haben.
Dagegen spricht: Das Beichtsiegel ist mit der sakramentalen Beichte verbunden. Aber jene Dinge, die mit einem Sakrament verbunden sind, erstrecken sich nicht über die Grenzen des Sakraments hinaus. Deshalb erstreckt sich das Beichtsiegel nicht auf andere Angelegenheiten als jene, die Bezug zur sakramentalen Beichte haben.
Ich antworte darauf, dass sich das Beichtsiegel direkt nicht auf andere Angelegenheiten erstreckt als jene, die Bezug zur sakramentalen Beichte haben, indirekt jedoch sind auch Angelegenheiten, die nicht mit der sakramentalen Beichte verbunden sind, vom Beichtsiegel betroffen, jene zum Beispiel, die zur Entdeckung eines Sünders oder seiner Sünde führen könnten. Dennoch müssen auch diese Angelegenheiten sehr sorgfältig verborgen werden, sowohl wegen des Ärgernisses als auch um zu vermeiden, dass andere zur Sünde verleitet werden, indem sie mit ihr vertraut werden.
Dies genügt für die Antwort auf den ersten Einwand.
Antwort auf Einwand 2: Ein Vertrauen sollte nicht leichtfertig auf diese Weise angenommen werden: aber wenn es geschieht, muss das Geheimnis in der versprochenen Weise bewahrt werden, als ob man das Geheimnis durch die Beichte hätte, wenngleich nicht durch das Beichtsiegel.