Suppl., q. 10 a. 1
Ob die Beichte vom Tod der Sünde befreit?
Quaestio 10 · Von der Wirkung der Beichte
Einwand 1: Es scheint, dass die Beichte nicht vom Tod der Sünde befreit. Denn die Beichte folgt der Reue. Die Reue aber tilgt die Schuld hinreichend. Also befreit die Beichte nicht vom Tod der Sünde.
Einwand 2: Ferner ist die lässliche Sünde ebenso eine Verfehlung wie die Todsünde. Nun macht die Beichte das, was zuvor Todsünde war, zur lässlichen Sünde, wie im Text (Sent. iv, D, 17) gesagt wird. Also tilgt die Beichte die Schuld nicht, sondern eine Schuld wird in eine andere verwandelt.
Dagegen spricht: Die Beichte ist Teil des Sakraments der Buße. Die Buße aber befreit von der Schuld. Also tut dies auch die Beichte.
Ich antworte darauf: Die Buße als Sakrament wird hauptsächlich in der Beichte vollendet, weil sich der Mensch durch letztere den Dienern der Kirche unterwirft, welche die Spender der Sakramente sind: denn die Reue hat das Verlangen nach der Beichte mit sich vereint, und die Genugtuung wird gemäß dem Urteil des Priesters auferlegt, der die Beichte hört. Und da im Sakrament der Buße, wie in der Taufe, jene Gnade eingegossen wird, durch welche die Sünden vergeben werden, so erlässt die Beichte kraft der gewährten Absolution die Schuld, so wie es die Taufe tut. Nun befreit die Taufe vom Tod der Sünde, nicht nur wenn sie tatsächlich empfangen wird, sondern auch wenn sie im Verlangen empfangen wird, wie es bei jenen offensichtlich ist, die nach ihrer Heiligung zum Sakrament der Taufe hinzutreten. Und wenn der Mensch kein Hindernis bietet, empfängt er durch die Tatsache des Getauftwerdens Gnade, durch welche seine Sünden vergeben werden, wenn sie nicht schon vergeben sind. Dasselbe ist von der Beichte zu sagen, zu welcher die Absolution hinzukommt, weil sie den Büßer von der Schuld befreite, indem sie zuvor in seinem Verlangen war. Danach, zur Zeit der tatsächlichen Beichte und Absolution, empfängt er eine Vermehrung der Gnade, und die Vergebung der Sünden würde ihm auch gewährt, wenn sein vorheriger Schmerz über die Sünde für die Reue nicht ausreichend war und wenn er zu jener Zeit der Gnade kein Hindernis entgegensetzte. Folglich kann man, so wie von der Taufe gesagt wird, dass sie vom Tod befreit, dies auch von der Beichte sagen.
Antwort auf Einwand 1: Die Reue hat das Verlangen nach der Beichte an sich geknüpft, und deshalb befreit sie die Büßer vom Tod in derselben Weise, wie das Verlangen nach der Taufe jene befreit, die getauft werden sollen.
Antwort auf Einwand 2: Im Text bezeichnet „lässlich“ nicht die Schuld, sondern eine Strafe, die leicht gesühnt werden kann; und so folgt daraus nicht, dass eine Schuld in eine andere verwandelt wird, sondern dass sie gänzlich hinweggetan wird. Denn „lässlich“ wird in dreifacher Weise verstanden [*Vgl. FS, Frage [88], Artikel [2]]: erstens für das, was der Gattung nach lässlich ist, z. B. ein unnützes Wort; zweitens für das, was seiner Ursache nach lässlich ist, d. h. was in sich selbst ein Motiv der Verzeihung hat, z. B. Sünden aus Schwachheit; drittens für das, was dem Ergebnis nach lässlich ist, in welchem Sinne es hier verstanden wird, weil das Ergebnis der Beichte ist, dass dem Menschen die vergangene Schuld verziehen ist.