II-II, q. 60 a. 6
Ob das Urteil dadurch verkehrt wird, dass es angemaßt wird?
Quaestio 60 · Vom Gericht
1. Einwand: Es scheint, dass das Urteil nicht dadurch verkehrt wird, dass es angemaßt wird. Denn Gerechtigkeit ist Richtigkeit in Angelegenheiten des Handelns. Nun wird die Wahrheit nicht beeinträchtigt, egal wer sie sagt, aber sie kann durch die Person leiden, die sie annehmen sollte. Also verliert auch die Gerechtigkeit nichts, egal wer erklärt, was gerecht ist, und dies ist es, was mit Urteil gemeint ist.
2. Einwand: Ferner gehört es zum Urteil, Sünden zu bestrafen. Nun wird es zum Lob einiger berichtet, dass sie Sünden bestraften, ohne Autorität über jene zu haben, die sie bestraften; wie Mose, als er den Ägypter erschlug (Ex 2,12), und Pinhas, der Sohn Eleasars, als er Simri, den Sohn Salus, erschlug (Num 25,7-14), und „es wurde ihm zur Gerechtigkeit angerechnet“ (Ps 105,31). Also gehört die Anmaßung des Urteils nicht zur Ungerechtigkeit.
3. Einwand: Ferner ist die geistliche Gewalt von der zeitlichen verschieden. Nun mischen sich Prälaten, die geistliche Gewalt haben, manchmal in Angelegenheiten ein, die die weltliche Gewalt betreffen. Also ist das angemaßte Urteil nicht unerlaubt.
4. Einwand: Ferner, so wie der Richter Autorität benötigt, um richtig zu urteilen, so benötigt er auch Gerechtigkeit und Wissen, wie oben gezeigt (Artikel [1], ad 1,3; Artikel [2]). Aber ein Urteil wird nicht als ungerecht beschrieben, wenn demjenigen, der urteilt, der Habitus der Gerechtigkeit oder die Kenntnis des Gesetzes fehlt. Also ist es auch nicht immer ungerecht, durch Anmaßung zu urteilen, d.h. ohne Autorität.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (Röm 14,4): „Wer bist du, dass du den Knecht eines anderen richtest?“
Ich antworte darauf: Da das Urteil nach dem geschriebenen Gesetz gefällt werden sollte, wie oben gesagt (Artikel [5]), interpretiert derjenige, der das Urteil fällt, in gewisser Weise den Buchstaben des Gesetzes, indem er ihn auf einen bestimmten Fall anwendet. Da es nun derselben Autorität zukommt, ein Gesetz zu interpretieren und zu machen, so wie ein Gesetz nur durch öffentliche Autorität gemacht werden kann, so kann auch ein Urteil nur durch öffentliche Autorität gefällt werden, die sich über jene erstreckt, die der Gemeinschaft unterworfen sind. Weshalb, so wie es für einen Menschen ungerecht wäre, einen anderen zu zwingen, ein Gesetz zu befolgen, das nicht durch öffentliche Autorität gebilligt wurde, es ebenso ungerecht ist, wenn ein Mensch einen anderen zwingt, sich einem Urteil zu unterwerfen, das von jemand anderem als der öffentlichen Autorität gefällt wurde.
Antwort auf den 1. Einwand: Wenn die Wahrheit erklärt wird, besteht keine Verpflichtung, sie anzunehmen, und jedem steht es frei, sie zu empfangen oder nicht, wie er möchte. Andererseits impliziert das Urteil eine Verpflichtung, weshalb es ungerecht ist, wenn jemand von einem gerichtet wird, der keine öffentliche Autorität hat.
Antwort auf den 2. Einwand: Mose scheint den Ägypter aufgrund einer Autorität erschlagen zu haben, die er gleichsam durch göttliche Eingebung empfangen hatte; dies scheint aus Apg 7,24.25 zu folgen, wo gesagt wird, dass er, „als er den Ägypter erschlug ... dachte, seine Brüder verstünden, dass Gott durch seine Hand Israel [Vulg.: 'sie'] retten würde.“ Oder es kann geantwortet werden, dass Mose den Ägypter erschlug, um den Mann zu verteidigen, der ungerecht angegriffen wurde, ohne selbst die Grenzen einer tadellosen Verteidigung zu überschreiten. Weshalb Ambrosius sagt (De Offic. i, 36), dass „wer einen Schlag von einem Mitmenschen nicht abwehrt, wenn er kann, ebenso schuldig ist wie der Schläger“; und er zitiert das Beispiel des Mose. Wiederum können wir mit Augustinus antworten (Quaest. Exod. qu. 2) [*Vgl. Contra Faust. xxii, 70], dass so wie „der Boden seine Fruchtbarkeit beweist, indem er nutzlose Kräuter hervorbringt, bevor die nützlichen Saaten gewachsen sind, so war diese Tat des Mose sündhaft, obwohl sie ein Zeichen großer Fruchtbarkeit gab“, insofern nämlich, als sie ein Zeichen der Kraft war, durch die er sein Volk befreien sollte.
In Bezug auf Pinhas ist die Antwort, dass er dies aus Eifer für Gott durch göttliche Eingebung tat; oder weil er, obwohl noch nicht Hohepriester, dennoch der Sohn des Hohepriesters war und dieses Urteil seine Angelegenheit war wie die der anderen Richter, denen dies befohlen war [*Ex 22,20; Lev 20; Dtn 13,17].
Antwort auf den 3. Einwand: Die weltliche Gewalt ist der geistlichen unterworfen, so wie der Leib der Seele unterworfen ist. Folglich ist das Urteil nicht angemaßt, wenn die geistliche Autorität in jene zeitlichen Angelegenheiten eingreift, die der geistlichen Autorität unterworfen sind oder die der geistlichen durch die zeitliche Autorität übertragen wurden.
Antwort auf den 4. Einwand: Die Habitus des Wissens und der Gerechtigkeit sind Vollkommenheiten des Individuums, und folglich macht ihr Fehlen ein Urteil nicht zu einem angemaßten, wie beim Fehlen der öffentlichen Autorität, die einem Urteil seine Zwangsgewalt verleiht.