II-II, q. 153 a. 3
Ob die Unkeuschheit, die sich auf geschlechtliche Akte bezieht, Sünde sein kann?
Quaestio 153 · Von der Wollust
Einwand 1: Es scheint, dass Unkeuschheit in Bezug auf geschlechtliche Akte keine Sünde sein kann. Denn der geschlechtliche Akt besteht in der Ausscheidung des Samens, welcher der Überschuss der Nahrung ist, gemäß dem Philosophen (De Gener. Anim. i, 18). Aber mit der Ausscheidung anderer Überflüssigkeiten ist keine Sünde verbunden. Daher kann auch in geschlechtlichen Akten keine Sünde liegen.
Einwand 2: Ferner kann jeder rechtmäßig Gebrauch machen von dem, was sein ist, wie es ihm beliebt. Aber im geschlechtlichen Akt gebraucht ein Mensch nur das, was sein Eigen ist, außer vielleicht bei Ehebruch oder Notzucht. Daher kann in geschlechtlichen Akten keine Sünde liegen, und folglich ist Unkeuschheit keine Sünde.
Einwand 3: Ferner hat jede Sünde ein entgegengesetztes Laster. Aber anscheinend ist kein Laster der Unkeuschheit entgegengesetzt. Also ist Unkeuschheit keine Sünde.
Dagegen spricht, dass die Ursache mächtiger ist als ihre Wirkung. Nun ist Wein wegen der Unkeuschheit verboten, gemäß dem Wort des Apostels (Eph 5,18): „Berauscht euch nicht mit Wein, worin Unkeuschheit [Vulgata: ‚luxuria‘] ist.“ Also ist Unkeuschheit verboten.
Ferner wird sie unter den Werken des Fleisches aufgezählt: Gal 5,19 [Vulgata: ‚luxuria‘].
Ich antworte darauf, dass, je notwendiger eine Sache ist, es desto mehr geboten ist, die Ordnung der Vernunft in Bezug auf sie zu wahren; weshalb es umso sündhafter wird, wenn die Ordnung der Vernunft verlassen wird. Nun ist der Gebrauch geschlechtlicher Akte, wie im vorangehenden Artikel dargelegt, höchst notwendig für das Gemeinwohl, nämlich die Erhaltung des Menschengeschlechts. Daher besteht die größte Notwendigkeit, die Ordnung der Vernunft in dieser Angelegenheit zu wahren: so dass, wenn irgendetwas in diesem Zusammenhang gegen das Diktat der Anordnung der Vernunft getan wird, es eine Sünde sein wird. Nun besteht Unkeuschheit wesentlich darin, die Ordnung und das Maß der Vernunft in der Materie geschlechtlicher Akte zu überschreiten. Daher ist Unkeuschheit ohne jeden Zweifel eine Sünde.
Antwort auf Einwand 1: Wie der Philosoph im selben Buch sagt (De Gener. Anim. i, 18), „ist der Samen ein Überschuss, der benötigt wird.“ Denn er wird überflüssig genannt, weil er der Rückstand aus der Tätigkeit der ernährenden Kraft ist, doch wird er für das Werk der zeugenden Kraft benötigt. Aber die anderen Überflüssigkeiten des menschlichen Körpers sind derart, dass sie nicht benötigt werden, so dass es keine Rolle spielt, wie sie ausgeschieden werden, vorausgesetzt, man wahrt den Anstand des gesellschaftlichen Lebens. Anders verhält es sich mit der Ausscheidung des Samens, die in einer Weise vollzogen werden sollte, die dem Zweck angemessen ist, für den er benötigt wird.
Antwort auf Einwand 2: Wie der Apostel sagt (1 Kor 6,20), indem er gegen die Unkeuschheit spricht: „Ihr seid um einen hohen Preis erkauft worden: verherrlicht und tragt Gott in eurem Leibe.“ Daher tut ein Mensch, indem er den Körper durch Unkeuschheit ungeordnet gebraucht, Gott Unrecht, Der der höchste Herr unseres Körpers ist. Daher sagt Augustinus (De Decem. Chord. 10 [*Serm. ix (xcvi de Temp.)]): „Gott, Der Seine Diener so zu ihrem Guten regiert, nicht zu Seinem, hat diese Ordnung und dieses Gebot gemacht, damit nicht unrechtmäßige Vergnügungen Seinen Tempel zerstören, der du zu sein begonnen hast.“
Antwort auf Einwand 3: Das Gegenteil der Unkeuschheit findet sich nicht bei vielen, da die Menschen mehr zum Vergnügen geneigt sind. Doch das entgegengesetzte Laster ist unter der Unempfindlichkeit begriffen und tritt bei einem auf, der eine solche Abneigung gegen den geschlechtlichen Verkehr hat, dass er die eheliche Pflicht nicht leistet.