II-II, q. 152 a. 3
Ob die Jungfräulichkeit eine Tugend ist?
Quaestio 152 · Von der Jungfräulichkeit
Einwand 1: Es scheint, dass die Jungfräulichkeit keine Tugend ist. Denn „keine Tugend ist uns von Natur aus eigen“, wie der Philosoph sagt (Ethic. ii, 1). Nun ist die Jungfräulichkeit uns von Natur aus eigen, da alle als Jungfrauen geboren werden. Also ist Jungfräulichkeit keine Tugend.
Einwand 2: Ferner, wer eine Tugend hat, hat alle Tugenden, wie oben dargelegt (FS, Quaestio [65], Artikel [1]). Doch manche haben andere Tugenden, ohne die Jungfräulichkeit zu haben: sonst könnte niemand ohne Jungfräulichkeit in das himmlische Königreich gelangen, da niemand ohne Tugend dorthin gelangen kann, was die Verurteilung der Ehe bedeuten würde. Also ist Jungfräulichkeit keine Tugend.
Einwand 3: Ferner wird jede Tugend durch Buße wiedererlangt. Aber Jungfräulichkeit wird nicht durch Buße wiedererlangt: weshalb Hieronymus sagt [*Ep. xxii ad Eustoch.]: „Andere Dinge kann Gott tun, aber Er kann die Jungfrau nach ihrem Fall nicht wiederherstellen.“ Also ist Jungfräulichkeit anscheinend keine Tugend.
Einwand 4: Ferner geht keine Tugend ohne Sünde verloren. Doch Jungfräulichkeit geht ohne Sünde verloren, nämlich durch die Ehe. Also ist Jungfräulichkeit keine Tugend.
Einwand 5: Ferner wird Jungfräulichkeit eingeteilt neben Witwenschaft und ehelicher Reinheit. Aber keine von diesen ist eine Tugend. Also ist Jungfräulichkeit keine Tugend.
Dagegen spricht, dass Ambrosius sagt (De Virgin. i, 3): „Die Liebe zur Jungfräulichkeit bewegt uns, etwas über die Jungfräulichkeit zu sagen, damit wir nicht, indem wir sie übergehen, den Anschein erwecken, das geringzuschätzen, was eine Tugend hohen Grades ist.“
Ich antworte darauf, Wie oben dargelegt (Artikel [1]), ist das formale und vollendende Element in der Jungfräulichkeit der Vorsatz, sich der geschlechtlichen Lust zu enthalten, welcher Vorsatz durch sein Ziel lobenswert gemacht wird, insofern dies nämlich geschieht, um Muße für göttliche Dinge zu haben: während das materielle Element in der Jungfräulichkeit die Unversehrtheit des Fleisches frei von aller Erfahrung geschlechtlicher Lust ist. Nun ist es offenkundig, dass dort, wo eine gute Handlung eine besondere Materie hat, indem sie eine besondere Vorzüglichkeit besitzt, eine besondere Art von Tugend vorliegt: zum Beispiel die Prachtliebe (magnificentia), die sich auf große Ausgaben bezieht und aus diesem Grund eine besondere Tugend ist, unterschieden von der Freigebigkeit, die sich auf jeden Gebrauch von Geld im Allgemeinen bezieht. Nun hat das Sich-Freihalten von der Erfahrung geschlechtlicher Lust eine eigene Vorzüglichkeit, die größeres Lob verdient als das Sich-Freihalten von ungeordneter geschlechtlicher Lust. Weshalb die Jungfräulichkeit eine besondere Tugend ist, die sich zur Keuschheit verhält wie die Prachtliebe zur Freigebigkeit.
Antwort auf Einwand 1: Menschen haben von ihrer Geburt an das, was materiell an der Jungfräulichkeit ist, nämlich die Unversehrtheit des Fleisches und die Freiheit von geschlechtlicher Erfahrung. Aber sie haben nicht das, was formal an der Jungfräulichkeit ist, nämlich den Vorsatz, diese Unversehrtheit um Gottes willen zu bewahren, welcher Vorsatz der Jungfräulichkeit ihren Charakter als Tugend verleiht. Daher sagt Augustinus (De Virgin. xi): „Wir loben Jungfrauen nicht dafür, dass sie Jungfrauen sind, sondern weil ihre Jungfräulichkeit Gott durch heilige Enthaltsamkeit geweiht ist.“
Antwort auf Einwand 2: Tugenden sind miteinander verbunden aufgrund dessen, was formal in ihnen ist, nämlich der Liebe (Caritas), oder aufgrund der Klugheit, wie oben dargelegt (Quaestio [129], Artikel [3], ad 2), aber nicht aufgrund dessen, was materiell in ihnen ist. Denn nichts hindert einen tugendhaften Menschen daran, die Materie einer Tugend bereitzustellen und nicht die Materie einer anderen Tugend: so hat ein armer Mann die Materie der Mäßigung, aber nicht die der Prachtliebe. Auf diese Weise fehlt einem, der die anderen Tugenden hat, die Materie der Jungfräulichkeit, nämlich die besagte Unversehrtheit des Fleisches: dennoch kann er das haben, was formal an der Jungfräulichkeit ist, indem sein Geist so bereitet ist, dass er den Vorsatz hat, ebendiese Unversehrtheit des Fleisches zu bewahren, sollte es für ihn passend sein, dies zu tun: so wie auch ein armer Mann im Geiste so bereitet sein kann, dass er den Vorsatz hat, prachtliebend in seinen Ausgaben zu sein, wäre er in einer Position, dies zu tun: oder wiederum wie ein wohlhabender Mann im Geiste so bereitet ist, dass er sich vornimmt, Unglück mit Gleichmut zu ertragen: ohne welche Bereitschaft des Geistes kein Mensch tugendhaft sein kann.
Antwort auf Einwand 3: Tugend kann durch Buße wiedererlangt werden in Bezug auf das, was formal an der Tugend ist, aber nicht in Bezug auf das, was materiell darin ist. Denn wenn ein prachtliebender Mann all seinen Reichtum verschwendet hat, erlangt er seine Reichtümer nicht dadurch wieder, dass er seine Sünde bereut. In gleicher Weise erlangt eine Person, welche die Jungfräulichkeit durch Sünde verloren hat, durch Reue nicht die Materie der Jungfräulichkeit wieder, sondern den Vorsatz der Jungfräulichkeit.
Was die Materie der Jungfräulichkeit betrifft, so gibt es das, was wunderbarerweise von Gott wiederhergestellt werden kann, nämlich die Unversehrtheit des Organs, welche wir für akzidentell zur Jungfräulichkeit halten: während es etwas anderes gibt, das selbst durch ein Wunder nicht wiederhergestellt werden kann, nämlich dass jemand, der geschlechtliche Lust erfahren hat, aufhört, diese Erfahrung gehabt zu haben. Denn Gott kann nicht machen, dass das, was geschehen ist, nicht geschehen ist, wie in der FP, Quaestio [25], Artikel [4] dargelegt.
Antwort auf Einwand 4: Jungfräulichkeit als Tugend bezeichnet den durch Gelübde bekräftigten Vorsatz, ständige Unversehrtheit zu beobachten. Denn Augustinus sagt (De Virgin. viii), dass „durch Jungfräulichkeit die Unversehrtheit des Fleisches gelobt, geweiht und beobachtet wird zu Ehren des Schöpfers von Seele und Fleisch.“ Daher geht Jungfräulichkeit als Tugend niemals ohne Sünde verloren.
Antwort auf Einwand 5: Eheliche Keuschheit verdient Lob lediglich, weil sie sich unerlaubter Lüste enthält: daher kommt ihr keine Vorzüglichkeit zu über die der Keuschheit im Allgemeinen hinaus. Die Witwenschaft fügt jedoch der Keuschheit im Allgemeinen etwas hinzu; aber sie erreicht nicht das, was in dieser Materie vollkommen ist, nämlich die gänzliche Freiheit von geschlechtlicher Lust; dies erreicht die Jungfräulichkeit allein. Weshalb die Jungfräulichkeit allein als eine Tugend über der Keuschheit angesehen wird, so wie die Prachtliebe über der Freigebigkeit gerechnet wird.