II-II, q. 132 a. 4
Ob die Ruhmsucht ein Hauptlaster ist?
Quaestio 132 · Vom eitlen Ruhm
Einwand 1: Es scheint, dass die Ruhmsucht kein Hauptlaster ist. Denn ein Laster, das immer aus einem anderen Laster entsteht, ist anscheinend nicht kapital [ein Hauptlaster]. Aber Ruhmsucht entsteht immer aus Stolz. Also ist die Ruhmsucht kein Hauptlaster.
Einwand 2: Ferner scheint die Ehre Vorrang vor dem Ruhm zu haben, denn dieser ist ihre Wirkung. Nun ist Ehrgeiz, welcher das ungeordnete Begehren nach Ehre ist, kein Hauptlaster. Also auch nicht das Begehren nach Ruhmsucht.
Einwand 3: Ferner hat ein Hauptlaster eine gewisse Prominenz. Aber die Ruhmsucht scheint keine Prominenz zu haben, weder als Sünde, weil sie nicht immer eine Todsünde ist, noch als begehrenswertes Gut betrachtet, da menschlicher Ruhm anscheinend eine gebrechliche Sache ist und etwas außerhalb des Menschen selbst. Also ist die Ruhmsucht kein Hauptlaster.
Dagegen spricht, dass Gregor (Moral. xxxi) die Ruhmsucht unter die sieben Hauptlaster zählt.
Ich antworte darauf, Die Hauptlaster werden auf zweifache Weise aufgezählt. Denn einige rechnen den Stolz zu ihrer Zahl: und diese platzieren die Ruhmsucht nicht unter die Hauptlaster. Gregor jedoch (Moral. xxxi) rechnet den Stolz als die Königin aller Laster, und die Ruhmsucht, welche die unmittelbare Nachkommenschaft des Stolzes ist, rechnet er als ein Hauptlaster: und nicht ohne Grund. Denn Stolz bezeichnet, wie wir weiter unten darlegen werden (Quaestio 152, Artikel 1, 2), das ungeordnete Begehren nach Vorzüglichkeit. Aber welches Gut man auch begehren mag, man begehrt eine gewisse Vollkommenheit und Vorzüglichkeit daraus: weshalb das Ziel eines jeden Lasters auf das Ziel des Stolzes gerichtet ist, so dass dieses Laster eine Art Kausalität über die anderen Laster auszuüben scheint und nicht unter die besonderen Quellen des Lasters, bekannt als die Hauptlaster, gerechnet werden sollte. Nun scheint unter den Gütern, die die Mittel sind, wodurch der Mensch Ehre erlangt, der Ruhm am förderlichsten für diese Wirkung zu sein, insofern er die Offenbarung der Güte eines Menschen bezeichnet: da das Gute von Natur aus von allen geliebt und geehrt wird. Weshalb, so wie der Mensch durch den Ruhm, der in Gottes Augen ist, Ehre in göttlichen Dingen erlangt, er so auch durch den Ruhm, der in den Augen der Menschen ist, Vorzüglichkeit in menschlichen Dingen erlangt. Daher folgt aufgrund seiner engen Verbindung mit der Vorzüglichkeit, welche die Menschen vor allem begehren, dass er höchst begehrenswert ist. Und da viele Laster aus dem ungeordneten Begehren danach entstehen, folgt, dass die Ruhmsucht ein Hauptlaster ist.
Antwort auf Einwand 1: Es ist nicht unmöglich, dass ein Hauptlaster aus dem Stolz entsteht, da, wie oben gesagt (im Hauptteil des Artikels und FS, Quaestio 84, Artikel 2), der Stolz die Königin und Mutter aller Laster ist.
Antwort auf Einwand 2: Lob und Ehre stehen, wie oben gesagt (Artikel 2), in Beziehung zum Ruhm als die Ursachen, aus denen er hervorgeht, so dass der Ruhm mit ihnen als ihrem Ziel verglichen wird. Denn der Grund, warum ein Mensch liebt, geehrt und gelobt zu werden, ist, dass er denkt, dadurch einen gewissen Ruf in der Kenntnis anderer zu erlangen.
Antwort auf Einwand 3: Die Ruhmsucht steht unter dem Aspekt der Begehrenswürdigkeit hervor, aus dem oben genannten Grund, und dies genügt, damit sie als ein Hauptlaster gerechnet wird. Noch ist es immer notwendig, dass ein Hauptlaster eine Todsünde ist; denn eine Todsünde kann aus einer lässlichen Sünde entstehen, insofern die lässliche Sünde den Menschen dazu disponieren kann.