II-II, q. 124 a. 3
Ist das Martyrium ein Akt der höchsten Vollkommenheit?
Quaestio 124 · Vom Martyrium
Einwand 1: Es scheint, dass das Martyrium kein Akt der höchsten Vollkommenheit ist. Denn anscheinend gehört das zur Vollkommenheit, was Gegenstand eines Rates und nicht eines Gebotes ist, weil es nämlich nicht heilsnotwendig ist. Aber es scheint, dass das Martyrium heilsnotwendig ist, da der Apostel sagt (Röm 10,10): „Mit dem Herzen glaubt man zur Gerechtigkeit, aber mit dem Munde geschieht das Bekenntnis zum Heil“, und es steht geschrieben (1 Joh 3,16), dass „wir unser Leben für die Brüder hingeben sollen“. Also gehört das Martyrium nicht zur Vollkommenheit.
Einwand 2: Weiter scheint es auf größere Vollkommenheit hinzuweisen, dass ein Mensch seine Seele Gott gibt, was durch den Gehorsam geschieht, als dass er Gott seinen Leib gibt, was durch das Martyrium geschieht: weshalb Gregor sagt (Moral. xxxv), dass „Gehorsam allen Opfern vorzuziehen ist“. Also ist das Martyrium kein Akt der höchsten Vollkommenheit.
Einwand 3: Weiter schiene es besser zu sein, anderen Gutes zu tun, als sich selbst im Guten zu bewahren, da das „Wohl des Volkes besser ist als das Wohl des Einzelnen“, gemäß dem Philosophen (Ethic. i, 2). Nun nützt derjenige, der das Martyrium erleidet, sich allein, wohingegen derjenige, der lehrt, vielen Gutes tut. Also ist der Akt des Lehrens und Leitens von Untergebenen vollkommener als der Akt des Martyriums.
Dagegen spricht, dass Augustinus (De Sanct. Virgin. xlvi) das Martyrium der Jungfräulichkeit vorzieht, welche zur Vollkommenheit gehört. Also scheint das Martyrium im höchsten Maße zur Vollkommenheit zu gehören.
Ich antworte darauf, dass wir von einem Akt der Tugend in zweifacher Weise sprechen können. Erstens im Hinblick auf die Art jenes Aktes, verglichen mit der Tugend, die ihn unmittelbar hervorbringt. In dieser Weise kann das Martyrium, welches im gebührenden Erdulden des Todes besteht, nicht der vollkommenste der tugendhaften Akte sein, weil das Erdulden des Todes nicht an sich lobenswert ist, sondern nur insofern es auf ein Gut hingeordnet ist, das in einem Akt der Tugend besteht, wie dem Glauben oder der Liebe zu Gott, so dass dieser Akt der Tugend, der das Ziel ist, besser ist.
Ein tugendhafter Akt kann auf eine andere Weise betrachtet werden, im Vergleich zu seiner ersten Bewegursache, welche die Liebe (caritas) ist, und in dieser Hinsicht kommt ein Akt dazu, zur Vollkommenheit des Lebens zu gehören, da, wie der Apostel sagt (Kol 3,14), die „Liebe ... das Band der Vollkommenheit ist“. Nun ist von allen tugendhaften Akten das Martyrium der größte Beweis für die Vollkommenheit der Liebe: da die Liebe eines Menschen zu einer Sache umso größer erwiesen wird, je lieber ihm das ist, was er um ihretwillen verachtet, oder je verhasster das ist, was er um ihretwillen zu erleiden wählt. Es ist aber offensichtlich, dass der Mensch von allen Gütern des gegenwärtigen Lebens das Leben selbst am meisten liebt, und andererseits den Tod mehr hasst als alles andere, besonders wenn er von den Schmerzen körperlicher Qual begleitet ist, „aus Furcht vor denen sogar stumme Tiere sich der größten Vergnügungen enthalten“, wie Augustinus bemerkt (Quaestiones 83, qu. 36). Und unter diesem Gesichtspunkt ist es klar, dass das Martyrium der vollkommenste der menschlichen Akte hinsichtlich seiner Gattung ist, da es das Zeichen der größten Liebe ist, gemäß Joh 15,13: „Niemand hat größere Liebe als die, dass er sein Leben hingibt für seine Freunde.“
Zu dem Ersten: Es gibt keinen Akt der Vollkommenheit, der Gegenstand eines Rates ist, der nicht in gewissen Fällen Gegenstand eines Gebotes wäre, als heilsnotwendig. So erklärt Augustinus (De Adult. Conjug. xiii), dass ein Mann verpflichtet ist, Enthaltsamkeit zu üben, durch die Abwesenheit oder Krankheit seiner Frau. Daher steht es der Vollkommenheit des Martyriums nicht entgegen, wenn es in gewissen Fällen heilsnotwendig ist, da es Fälle gibt, in denen es nicht heilsnotwendig ist, das Martyrium zu erleiden; so lesen wir von vielen heiligen Märtyrern, die sich aus Eifer für den Glauben oder aus brüderlicher Liebe aus eigenem Antrieb dem Martyrium hingaben. Was diese Gebote betrifft, so sind sie so zu verstehen, dass sie sich auf die Bereitschaft des Geistes beziehen.
Zu dem Zweiten: Das Martyrium umfasst den höchstmöglichen Grad des Gehorsams, nämlich Gehorsam bis zum Tod; so lesen wir von Christus (Phil 2,8), dass er „gehorsam wurde bis zum Tod“. Daher ist es offensichtlich, dass das Martyrium an sich vollkommener ist als der Gehorsam, absolut betrachtet.
Zu dem Dritten: Dieses Argument betrachtet das Martyrium gemäß der eigentlichen Art seines Aktes, woraus es keinen Vorrang vor allen anderen tugendhaften Akten ableitet; so ist auch die Tapferkeit nicht vorzüglicher als alle Tugenden.