II-II, q. 124 a. 1
Ist das Martyrium ein Akt der Tugend?
Quaestio 124 · Vom Martyrium
Einwand 1: Es scheint, dass das Martyrium kein Akt der Tugend ist. Denn alle Akte der Tugend sind freiwillig. Das Martyrium aber ist bisweilen nicht freiwillig, wie im Falle der unschuldigen Kinder, die um Christi willen getötet wurden und von denen Hilarius sagt (Super Matth. i), dass „sie durch die Herrlichkeit des Martyriums das reife Alter der Ewigkeit erlangten“. Also ist das Martyrium kein Akt der Tugend.
Einwand 2: Weiter ist nichts Unerlaubtes ein Akt der Tugend. Nun ist es unerlaubt, sich selbst zu töten, wie oben dargelegt wurde (Quaestio 64, Artikel 5), und doch wird das Martyrium dadurch vollbracht, dass man dies tut: denn Augustinus sagt (De Civ. Dei i), dass „während der Verfolgung gewisse heilige Frauen, um jenen zu entgehen, die ihre Keuschheit bedrohten, sich in einen Fluss stürzten und so ihr Leben beendeten, und ihr Martyrium wird in der katholischen Kirche mit feierlichster Verehrung geehrt“. Also ist das Martyrium kein Akt der Tugend.
Einwand 3: Weiter ist es lobenswert, sich selbst zur Verrichtung eines Tugendaktes anzubieten. Es ist aber nicht lobenswert, das Martyrium zu suchen; vielmehr schiene dies vermessen und tollkühn zu sein. Also ist das Martyrium kein Akt der Tugend.
Dagegen spricht, dass der Lohn der Seligkeit nur für Akte der Tugend geschuldet ist. Nun wird er dem Martyrium geschuldet, da geschrieben steht (Mt 5,10): „Selig sind, die Verfolgung leiden um der Gerechtigkeit willen, denn ihrer ist das Himmelreich.“ Also ist das Martyrium ein Akt der Tugend.
Ich antworte darauf, dass es, wie oben dargelegt (Quaestio 123, Artikel 1, 3), der Tugend zukommt, den Menschen im Gut der Vernunft zu bewahren. Das Gut der Vernunft nun besteht in der Wahrheit als ihrem eigentlichen Objekt und in der Gerechtigkeit als ihrer eigentlichen Wirkung, wie oben gezeigt wurde (Quaestio 109, Artikel 1, 2; Quaestio 123, Artikel 12). Und das Martyrium besteht wesentlich darin, fest zur Wahrheit und Gerechtigkeit zu stehen gegen die Angriffe der Verfolgung. Daher ist es offensichtlich, dass das Martyrium ein Akt der Tugend ist.
Zu dem Ersten: Einige haben gesagt, dass im Falle der unschuldigen Kinder der Gebrauch ihres freien Willens wunderbarerweise beschleunigt wurde, so dass sie das Martyrium sogar freiwillig erlitten. Da jedoch die Schrift keinen Beweis hierfür enthält, ist es besser zu sagen, dass diese Kinder, indem sie getötet wurden, durch Gottes Gnade die Herrlichkeit des Martyriums erlangten, welche andere durch ihren eigenen Willen erwerben. Denn das Vergießen des eigenen Blutes um Christi willen tritt an die Stelle der Taufe. Weshalb, so wie bei getauften Kindern das Verdienst Christi zur Erlangung der Herrlichkeit durch die Taufgnade führt, so führt bei jenen, die um Christi willen getötet wurden, das Verdienst des Martyriums Christi zur Erlangung der Märtyrerpalme. Daher sagt Augustinus in einer Predigt über die Erscheinung des Herrn (De Diversis lxvi), als ob er sie anredete: „Ein Mensch, der nicht glaubt, dass Kindern die Taufe Christi zugutekommt, wird zweifeln, dass ihr im Leiden für Christus gekrönt werdet. Ihr wart nicht alt genug, um an die zukünftigen Leiden Christi zu glauben, aber ihr hattet einen Körper, worin ihr das Leiden Christi erdulden konntet, der da leiden sollte.“
Zu dem Zweiten: Augustinus sagt (De Civ. Dei i), dass „möglicherweise die Kirche durch gewisse glaubwürdige Zeugnisse göttlicher Autorität dazu bewogen wurde, das Gedächtnis jener heiligen Frauen so zu ehren“ (vgl. Quaestio 64, Artikel 1, ad 2).
Zu dem Dritten: Die Gebote des Gesetzes betreffen Akte der Tugend. Nun wurde dargelegt (FS, Quaestio 108, Artikel 1, ad 4), dass einige der Gebote des göttlichen Gesetzes in Bezug auf die Bereitschaft des Geistes zu verstehen sind, in dem Sinne, dass der Mensch bereit sein sollte, dies oder jenes zu tun, wann immer es dienlich ist. In gleicher Weise gehören gewisse Dinge zu einem Akt der Tugend hinsichtlich der Bereitschaft des Geistes, so dass ein Mensch in diesem oder jenem Fall gemäß der Vernunft handeln sollte. Und diese Beobachtung scheint im Falle des Martyriums sehr treffend zu sein, welches im rechten Erdulden von ungerechterweise zugefügten Leiden besteht. Auch soll ein Mensch einem anderen keine Gelegenheit geben, ungerecht zu handeln; wenn jedoch jemand ungerecht handelt, soll man es in Maßen erdulden.