I-II, q. 88 a. 6
Ob eine Todsünde lässlich werden kann?
Quaestio 88 · Von der lässlichen Sünde und der Todsünde
Einwand 1: Es scheint, dass eine Todsünde lässlich werden kann. Denn die lässliche Sünde ist gleich weit von der tödlichen entfernt wie die Todsünde von der lässlichen. Aber eine lässliche Sünde kann tödlich werden, wie oben dargelegt (Artikel [5]). Daher kann auch eine Todsünde lässlich werden.
Einwand 2: Ferner wird gesagt, dass sich lässliche und Todsünde darin unterscheiden, dass derjenige, der tödlich sündigt, ein Geschöpf mehr liebt als Gott, während derjenige, der lässlich sündigt, das Geschöpf weniger liebt als Gott. Nun kann es geschehen, dass eine Person beim Begehen einer der Art nach tödlichen Sünde ein Geschöpf weniger liebt als Gott; zum Beispiel, wenn jemand in Unkenntnis darüber, dass einfache Unzucht eine Todsünde ist und der Liebe Gottes entgegengesetzt, die Sünde der Unzucht begeht, jedoch so, dass er bereit wäre, aus Liebe zu Gott von dieser Sünde abzulassen, wenn er wüsste, dass er durch ihre Begehung gegen die Liebe Gottes handelte. Daher wird seine Sünde eine lässliche Sünde sein; und dementsprechend kann eine Todsünde lässlich werden.
Einwand 3: Ferner ist, wie oben dargelegt (Artikel [5], Einwand [3]), das Gute weiter vom Bösen entfernt als die lässliche von der Todsünde. Aber eine Handlung, die in sich böse ist, kann gut werden; so kann einen Menschen zu töten ein Akt der Gerechtigkeit sein, wie wenn ein Richter einen Dieb zum Tode verurteilt. Viel mehr also kann eine Todsünde lässlich werden.
Dagegen spricht, dass eine ewige Sache niemals zeitlich werden kann. Aber die Todsünde verdient ewige Strafe, während die lässliche Sünde zeitliche Strafe verdient. Daher kann eine Todsünde niemals lässlich werden.
Ich antworte darauf, dass lässlich und tödlich sich unterscheiden wie unvollkommen und vollkommen in der Gattung der Sünde, wie oben dargelegt (Artikel [1], ad 1). Nun kann das Unvollkommene durch eine Art von Hinzufügung vollkommen werden: und folglich kann eine lässliche Sünde tödlich werden durch die Hinzufügung einer Deformität, die zur Gattung der Todsünde gehört, wie wenn ein Mann ein unnützes Wort zum Zweck der Unzucht äußert. Andererseits kann das Vollkommene nicht durch Hinzufügung unvollkommen werden; und so kann eine Todsünde nicht durch die Hinzufügung einer Deformität, die zur Gattung der lässlichen Sünde gehört, lässlich werden, denn die Sünde wird nicht vermindert, wenn ein Mann Unzucht begeht, um ein unnützes Wort zu äußern; vielmehr wird sie durch die zusätzliche Deformität erschwert.
Dennoch kann eine Sünde, die ihrer Art nach tödlich ist, aufgrund der Unvollkommenheit des Aktes lässlich werden, weil sie dann nicht vollständig die Bedingungen eines moralischen Aktes erfüllt, da es kein überlegter, sondern ein plötzlicher Akt ist, wie aus dem ersichtlich ist, was wir oben gesagt haben (Artikel [2]). Dies geschieht durch eine Art von Subtraktion, nämlich der überlegenden Vernunft. Und da ein moralischer Akt seine Spezies von der überlegenden Vernunft nimmt, ist das Ergebnis, dass durch eine solche Subtraktion die Spezies des Aktes zerstört wird.
Antwort auf Einwand 1: Lässlich unterscheidet sich von tödlich wie unvollkommen von vollkommen, so wie sich ein Knabe von einem Mann unterscheidet. Aber der Knabe wird ein Mann und nicht umgekehrt. Daher beweist das Argument nichts.
Antwort auf Einwand 2: Wenn die Unwissenheit derart ist, dass sie die Sünde gänzlich entschuldigt, wie die Unwissenheit eines Wahnsinnigen oder eines Schwachsinnigen, dann begeht derjenige, der in einem Zustand solcher Unwissenheit Unzucht treibt, keine Sünde, weder tödlich noch lässlich. Wenn aber die Unwissenheit nicht unüberwindlich ist, dann ist die Unwissenheit selbst eine Sünde und enthält in sich den Mangel an Liebe zu Gott, insofern ein Mensch es versäumt, jene Dinge zu lernen, durch die er sich in der Liebe Gottes bewahren kann.
Antwort auf Einwand 3: Wie Augustinus sagt (Contra Mendacium vii), „können jene Dinge, die in sich böse sind, für keinen guten Zweck gut getan werden.“ Nun ist Mord das Töten des Unschuldigen, und dies kann auf keine Weise gut getan werden. Aber, wie Augustinus feststellt (De Lib. Arb. i, 4,5), sind der Richter, der einen Dieb zum Tode verurteilt, oder der Soldat, der den Feind des Gemeinwohls tötet, keine Mörder.