I-II, q. 88 a. 3
Ob die lässliche Sünde eine Disposition zur Todsünde ist?
Quaestio 88 · Von der lässlichen Sünde und der Todsünde
Einwand 1: Es scheint, dass die lässliche Sünde keine Disposition zur Todsünde ist. Denn ein Gegenteil disponiert nicht zum anderen. Aber lässliche und Todsünde sind gegeneinander abgeteilt als einander entgegengesetzt, wie oben dargelegt (Artikel [1]). Daher ist die lässliche Sünde keine Disposition zur Todsünde.
Einwand 2: Ferner disponiert eine Handlung zu etwas von gleicher Spezies, weshalb in Ethic. ii, 1,2 festgestellt wird, dass „aus gleichen Handlungen gleiche Dispositionen und Gewohnheiten erzeugt werden.“ Aber Todsünde und lässliche Sünde unterscheiden sich in Gattung oder Spezies, wie oben dargelegt (Artikel [2]). Daher disponiert die lässliche Sünde nicht zur Todsünde.
Einwand 3: Ferner, wenn eine Sünde lässlich genannt wird, weil sie zur Todsünde disponiert, folgt daraus, dass alles, was zur Todsünde disponiert, eine lässliche Sünde ist. Nun disponiert jedes gute Werk zur Todsünde; weshalb Augustinus in seiner Regel (Ep. ccxi) sagt, dass „der Stolz den guten Werken auflauert, um sie zu zerstören.“ Daher wären sogar gute Werke lässliche Sünden, was absurd ist.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (Sir 19,1): „Wer das Kleine verachtet, wird nach und nach zu Fall kommen.“ Nun scheint derjenige, der lässlich sündigt, kleine Dinge zu verachten. Daher wird er nach und nach disponiert, gänzlich in die Todsünde zu fallen.
Ich antworte darauf, dass eine Disposition eine Art von Ursache ist; weshalb es, so wie es eine zweifache Weise der Ursache gibt, auch eine zweifache Weise der Disposition gibt. Denn es gibt eine Ursache, die direkt zur Hervorbringung der Wirkung bewegt, wie etwas Heißes erhitzt: und es gibt eine Ursache, die indirekt bewegt, indem sie ein Hindernis beseitigt, wie derjenige, der eine Säule verschiebt, den Stein verschieben soll, der auf ihr ruht. Dementsprechend disponiert ein Akt der Sünde auf zwei Weisen zu etwas. Erstens direkt, und so disponiert er zu einem Akt gleicher Spezies. Auf diese Weise disponiert eine der Art nach lässliche Sünde nicht primär und ihrer Natur nach zu einer der Art nach tödlichen Sünde, denn sie unterscheiden sich in der Spezies. Dennoch kann auf eben diese Weise eine lässliche Sünde als Konsequenz zu einer Sünde disponieren, die seitens des Handelnden tödlich ist: weil die Disposition oder Gewohnheit durch Akte lässlicher Sünde so weit gestärkt werden kann, dass die Lust am Sündigen zunimmt und der Sünder sein Ziel in jener lässlichen Sünde festsetzt: da das Ziel für jemanden, der eine Gewohnheit hat, als solchen darin besteht, gemäß dieser Gewohnheit zu wirken; und die Folge wird sein, dass er, indem er oft lässlich sündigt, zu einer Todsünde disponiert wird. Zweitens disponiert eine menschliche Handlung zu etwas, indem sie ein Hindernis dafür beseitigt. Auf diese Weise kann eine der Art nach lässliche Sünde zu einer der Art nach tödlichen Sünde disponieren. Weil derjenige, der eine der Art nach lässliche Sünde begeht, von einer bestimmten Ordnung abweicht; und indem er seinen Willen daran gewöhnt, in kleineren Dingen nicht der gebührenden Ordnung unterworfen zu sein, wird er disponiert, seinen Willen auch nicht der Ordnung des letzten Ziels zu unterwerfen, indem er etwas wählt, das in seiner Gattung eine Todsünde ist.
Antwort auf Einwand 1: Lässliche und Todsünde sind nicht in Gegensätzlichkeit zueinander abgeteilt, als ob sie Spezies einer Gattung wären, wie oben dargelegt (Artikel [1], ad 1), sondern wie ein Akzidens gegen die Substanz abgeteilt wird. Weshalb ein Akzidens eine Disposition zu einer substantiellen Form sein kann, so kann eine lässliche Sünde zur Todsünde disponieren.
Antwort auf Einwand 2: Die lässliche Sünde ist der Todsünde nicht in der Spezies gleich; aber sie ist es in der Gattung, insofern beide einen Mangel an gebührender Ordnung implizieren, wenn auch auf verschiedene Weisen, wie dargelegt (Artikel [1],2).
Antwort auf Einwand 3: Ein gutes Werk ist nicht aus sich selbst heraus eine Disposition zur Todsünde; aber es kann akzidentell die Materie oder Gelegenheit zur Todsünde sein; wohingegen eine lässliche Sünde ihrer Natur nach zur Todsünde disponiert, wie dargelegt.