I-II, q. 58 a. 5
Ob es intellektuelle ohne sittliche Tugend geben kann?
Quaestio 58 · Vom Unterschied zwischen den sittlichen und den intellektuellen Tugenden.
Einwand 1: Es scheint, dass es intellektuelle ohne sittliche Tugend geben kann. Denn die Vollkommenheit dessen, was vorausgeht, hängt nicht von der Vollkommenheit dessen ab, was folgt. Nun geht die Vernunft dem sinnlichen Begehren voraus und bewegt es. Daher hängt die intellektuelle Tugend, die eine Vervollkommnung der Vernunft ist, nicht von der sittlichen Tugend ab, die eine Vervollkommnung des Begehrungsvermögens ist; und sie kann ohne diese sein.
Einwand 2: Ferner sind die Sitten die Materie der Klugheit, so wie herstellbare Dinge die Materie der Kunst sind. Nun kann die Kunst ohne ihre eigentliche Materie sein, wie ein Schmied ohne Eisen. Also kann die Klugheit ohne die sittliche Tugend sein, obwohl sie von allen intellektuellen Tugenden den sittlichen Tugenden am nächsten zu stehen scheint.
Einwand 3: Ferner ist Klugheit „eine Tugend, durch die wir gut beraten sind“ (Ethic. vi, 9). Nun sind viele gut beraten, ohne die sittlichen Tugenden zu haben. Also kann Klugheit ohne eine sittliche Tugend sein.
Dagegen spricht, Böses tun zu wollen, ist der sittlichen Tugend direkt entgegengesetzt; und doch ist es nichts entgegengesetzt, was ohne sittliche Tugend sein kann. Nun ist es der Klugheit entgegengesetzt, „willentlich zu sündigen“ (Ethic. vi, 5). Also kann Klugheit nicht ohne sittliche Tugend sein.
Ich antworte darauf, Andere intellektuelle Tugenden können ohne sittliche Tugend sein, aber die Klugheit nicht. Der Grund dafür ist, dass die Klugheit die rechte Vernunft bezüglich der zu tuenden Dinge ist (und dies nicht nur im Allgemeinen, sondern auch im Besonderen); worauf sich die Handlungen beziehen. Nun verlangt die rechte Vernunft Prinzipien, von denen die Vernunft ausgeht, um zu argumentieren. Und wenn die Vernunft über besondere Fälle argumentiert, braucht sie nicht nur universale, sondern auch partikulare Prinzipien. Was die universalen Prinzipien des Handelns betrifft, so ist der Mensch durch das natürliche Verständnis der Prinzipien richtig disponiert, wodurch er versteht, dass er nichts Böses tun soll; oder auch durch irgendeine praktische Wissenschaft. Aber dies genügt nicht, damit der Mensch über besondere Fälle richtig urteilt. Denn es geschieht manchmal, dass das vorgenannte universale Prinzip, das mittels des Verstandes oder der Wissenschaft erkannt wird, in einem besonderen Fall durch eine Leidenschaft zerstört wird: so erscheint demjenigen, der von der Begierde beherrscht wird, wenn er von ihr überwältigt wird, das Objekt seines Begehrens gut, obwohl es dem universalen Urteil seiner Vernunft entgegengesetzt ist. Folglich, so wie der Mensch durch den Habitus des natürlichen Verstandes oder der Wissenschaft im Hinblick auf die universalen Prinzipien des Handelns richtig disponiert wird; so muss er, um im Hinblick auf die partikularen Prinzipien des Handelns, nämlich die Ziele, richtig disponiert zu sein, durch gewisse Habitus vervollkommnet werden, wodurch es dem Menschen gleichsam konnatural wird, richtig über das Ziel zu urteilen. Dies geschieht durch die sittliche Tugend: denn der tugendhafte Mensch urteilt richtig über das Ziel der Tugend, weil „wie ein solcher Mensch ist, so erscheint ihm das Ziel“ (Ethic. iii, 5). Folglich erfordert die rechte Vernunft bezüglich der zu tuenden Dinge, nämlich die Klugheit, dass der Mensch sittliche Tugend besitzt.
Antwort auf Einwand 1: Die Vernunft, insofern sie das Ziel erfasst, geht dem Begehren nach dem Ziel voraus: aber das Begehren nach dem Ziel geht der Vernunft voraus, insofern sie über die Wahl der Mittel argumentiert, was die Angelegenheit der Klugheit ist. Ebenso ist in spekulativen Angelegenheiten das Verständnis der Prinzipien das Fundament, auf dem der Syllogismus der Vernunft basiert.
Antwort auf Einwand 2: Es hängt nicht von der Disposition unseres Begehrens ab, ob wir gut oder schlecht über die Prinzipien der Kunst urteilen, wie es der Fall ist, wenn wir über das Ziel urteilen, welches das Prinzip in sittlichen Angelegenheiten ist: im ersteren Fall hängt unser Urteil allein von der Vernunft ab. Daher erfordert die Kunst keine Tugend, die das Begehren vervollkommnet, wie es die Klugheit tut.
Antwort auf Einwand 3: Die Klugheit hilft uns nicht nur, gut beraten zu sein, sondern auch gut zu urteilen und zu befehlen. Dies ist nicht möglich, wenn nicht das Hindernis der Leidenschaften, das das Urteil und den Befehl der Klugheit zerstört, beseitigt wird; und dies geschieht durch die sittliche Tugend.