I-II, q. 58 a. 4
Ob es sittliche ohne intellektuelle Tugend geben kann?
Quaestio 58 · Vom Unterschied zwischen den sittlichen und den intellektuellen Tugenden.
Einwand 1: Es scheint, dass sittliche ohne intellektuelle Tugend sein kann. Denn die sittliche Tugend ist, wie Cicero sagt (De Invent. Rhet. ii), „ein Habitus nach Art einer zweiten Natur in Übereinstimmung mit der Vernunft“. Nun mag zwar die Natur in Übereinstimmung mit einer souveränen Vernunft sein, die sie bewegt, aber es ist nicht notwendig, dass diese Vernunft mit der Natur im selben Subjekt vereint ist, wie es bei natürlichen Dingen ohne Erkenntnis offensichtlich ist. Daher kann es in einem Menschen eine sittliche Tugend wie eine zweite Natur geben, die ihn neigen lässt, seiner Vernunft zuzustimmen, ohne dass seine Vernunft durch eine intellektuelle Tugend vervollkommnet ist.
Einwand 2: Ferner erlangt der Mensch mittels der intellektuellen Tugend den vollkommenen Gebrauch der Vernunft. Aber es geschieht zuweilen, dass Menschen tugendhaft und Gott wohlgefällig sind, ohne im Gebrauch der Vernunft kraftvoll zu sein. Daher scheint es, dass sittliche Tugend ohne intellektuelle sein kann.
Einwand 3: Ferner macht uns die sittliche Tugend geneigt, gute Werke zu tun. Aber einige haben, ohne vom Urteil der Vernunft abzuhängen, eine natürliche Neigung, gute Werke zu tun. Also können sittliche Tugenden ohne intellektuelle Tugenden sein.
Dagegen spricht, was Gregor sagt (Moral. xxii): „Die anderen Tugenden können keine wirklichen Tugenden sein, wenn wir nicht klug tun, was wir zu tun begehren.“ Aber Klugheit ist eine intellektuelle Tugend, wie oben dargelegt (Quaestio [57], Artikel [5]). Also können sittliche Tugenden nicht ohne intellektuelle Tugenden sein.
Ich antworte darauf, Sittliche Tugend kann ohne einige der intellektuellen Tugenden sein, nämlich Weisheit, Wissenschaft und Kunst; aber nicht ohne Verstand und Klugheit. Sittliche Tugend kann nicht ohne Klugheit sein, weil sie ein Habitus der Wahl ist, d. h. der uns gut wählen lässt. Damit nun eine Wahl gut sei, sind zwei Dinge erforderlich. Erstens, dass die Intention auf ein gebührendes Ziel gerichtet sei; und dies geschieht durch die sittliche Tugend, die das Begehrungsvermögen zu dem Gut hinneigt, das in Übereinstimmung mit der Vernunft ist, welches ein gebührendes Ziel ist. Zweitens, dass der Mensch jene Dinge richtig ergreift, die Bezug auf das Ziel haben: und dies kann er nicht tun, wenn nicht seine Vernunft richtig berät, urteilt und befiehlt, was die Funktion der Klugheit und der ihr angegliederten Tugenden ist, wie oben dargelegt (Quaestio [57], Artikel [5], 6). Daher kann es keine sittliche Tugend ohne Klugheit geben: und folglich auch nicht ohne Verstand. Denn durch die Tugend des Verstandes erkennen wir selbstverständliche Prinzipien sowohl in spekulativen als auch in praktischen Angelegenheiten. Folglich setzt, so wie die rechte Vernunft in spekulativen Angelegenheiten, insofern sie von natürlich bekannten Prinzipien ausgeht, das Verständnis dieser Prinzipien voraussetzt, dies auch die Klugheit voraus, welche die rechte Vernunft bezüglich der zu tuenden Dinge ist.
Antwort auf Einwand 1: Die Neigung der Natur in Dingen ohne Vernunft ist ohne Wahl: daher erfordert eine solche Neigung nicht notwendigerweise Vernunft. Aber die Neigung der sittlichen Tugend ist mit Wahl: und folglich erfordert sie, damit sie vollkommen sei, dass die Vernunft durch intellektuelle Tugend vervollkommnet sei.
Antwort auf Einwand 2: Ein Mensch kann tugendhaft sein, ohne den vollen Gebrauch der Vernunft in Bezug auf alles zu haben, vorausgesetzt, er hat ihn in Bezug auf jene Dinge, die tugendhaft getan werden müssen. Auf diese Weise haben alle tugendhaften Menschen den vollen Gebrauch der Vernunft. Daher können jene, die aufgrund mangelnder weltlicher Schlauheit einfältig erscheinen, möglicherweise klug sein, gemäß Mt 10,16: „Seid daher klug wie die Schlangen und einfältig wie die Tauben.“
Antwort auf Einwand 3: Die natürliche Neigung zu einem Gut der Tugend ist eine Art Anfang der Tugend, aber keine vollkommene Tugend. Denn je stärker diese Neigung ist, desto gefährlicher kann sie sich erweisen, wenn sie nicht von der rechten Vernunft begleitet wird, welche die Wahl der geeigneten Mittel zum gebührenden Ziel berichtigt. So wird ein rennendes Pferd, wenn es blind ist, umso schwerer stürzen und sich umso schwerer verletzen, je schneller es rennt. Und folglich, obwohl die sittliche Tugend nicht die rechte Vernunft ist, wie Sokrates meinte, ist sie doch nicht nur „gemäß der rechten Vernunft“, insofern sie den Menschen zu dem hinneigt, was gemäß der rechten Vernunft ist, wie die Platoniker behaupteten [*Vgl. Platon, Menon xli.]; sondern sie muss auch „mit der rechten Vernunft verbunden“ sein, wie Aristoteles erklärt (Ethic. vi, 13).