I-II, q. 58 a. 3
Ob die Tugend angemessen in sittliche und intellektuelle eingeteilt wird?
Quaestio 58 · Vom Unterschied zwischen den sittlichen und den intellektuellen Tugenden.
Einwand 1: Es scheint, dass die Tugend nicht angemessen in sittliche und intellektuelle eingeteilt wird. Denn die Klugheit scheint eine Mitte zwischen sittlicher und intellektueller Tugend zu sein, da sie zu den intellektuellen Tugenden gezählt wird (Ethic. vi, 3, 5); und wiederum wird sie von allen zu den vier Kardinaltugenden gerechnet, welche sittliche Tugenden sind, wie wir später zeigen werden (Quaestio [61], Artikel [1]). Daher ist die Tugend nicht angemessen in intellektuelle und sittliche eingeteilt, als ob es keine Mitte zwischen ihnen gäbe.
Einwand 2: Ferner werden Enthaltsamkeit, Beharrlichkeit und Geduld nicht zu den intellektuellen Tugenden gerechnet. Doch sind sie auch keine sittlichen Tugenden; da sie die Leidenschaften nicht auf eine Mitte zurückführen und mit einem Übermaß an Leidenschaft vereinbar sind. Daher ist die Tugend nicht angemessen in intellektuelle und sittliche eingeteilt.
Einwand 3: Ferner sind Glaube, Hoffnung und Liebe Tugenden. Doch sind sie keine intellektuellen Tugenden: denn davon gibt es nur fünf, nämlich Wissenschaft, Weisheit, Verstand, Klugheit und Kunst, wie oben dargelegt (Quaestio [57], Artikel [2], 3, 5). Auch sind sie keine sittlichen Tugenden; da sie nicht die Leidenschaften betreffen, welche das Hauptanliegen der sittlichen Tugend sind. Daher ist die Tugend nicht angemessen in intellektuelle und sittliche eingeteilt.
Dagegen spricht, Der Philosoph sagt (Ethic. ii, 1), dass „die Tugend zweifach ist, intellektuell und sittlich“.
Ich antworte darauf, Die menschliche Tugend ist ein Habitus, der den Menschen im Hinblick auf das Tun guter Taten vervollkommnet. Nun gibt es im Menschen nur zwei Prinzipien menschlicher Handlungen, nämlich den Intellekt oder die Vernunft und das Begehren: denn dies sind die zwei Prinzipien der Bewegung im Menschen, wie in De Anima iii, text. 48 dargelegt. Folglich muss jede menschliche Tugend notwendigerweise eine Vervollkommnung eines dieser Prinzipien sein. Wenn sie also den spekulativen oder praktischen Intellekt des Menschen vervollkommnet, damit seine Tat gut sei, wird sie eine intellektuelle Tugend sein: wenn sie hingegen sein Begehren vervollkommnet, wird sie eine sittliche Tugend sein. Daraus folgt, dass jede menschliche Tugend entweder intellektuell oder sittlich ist.
Antwort auf Einwand 1: Klugheit ist ihrem Wesen nach eine intellektuelle Tugend. Aber hinsichtlich ihrer Materie betrachtet, hat sie etwas mit den sittlichen Tugenden gemeinsam: denn sie ist die rechte Vernunft bezüglich der zu tuenden Dinge, wie oben dargelegt (Quaestio [57], Artikel [4]). In diesem Sinne wird sie zu den sittlichen Tugenden gerechnet.
Antwort auf Einwand 2: Enthaltsamkeit und Beharrlichkeit sind keine Vervollkommnungen des sinnlichen Begehrens. Dies wird daraus deutlich, dass Leidenschaften im enthaltsamen und beharrlichen Menschen im Überfluss vorhanden sind, was nicht der Fall wäre, wenn sein sinnliches Begehren durch einen Habitus vervollkommnet wäre, der es der Vernunft gleichförmig macht. Enthaltsamkeit und Beharrlichkeit sind jedoch Vervollkommnungen des rationalen Vermögens und widerstehen den Leidenschaften, damit die Vernunft nicht in die Irre geführt werde. Aber sie bleiben hinter dem Wesen der Tugend zurück: da die intellektuelle Tugend, die bewirkt, dass sich die Vernunft in Bezug auf sittliche Angelegenheiten gut verhält, ein rechtes Begehren des Ziels voraussetzt, damit sie sich hinsichtlich der Prinzipien, d. h. der Ziele, auf die sie ihre Argumentation stützt, richtig verhält: und dies fehlt dem enthaltsamen und beharrlichen Menschen. Auch kann eine Handlung, die aus zwei Prinzipien hervorgeht, nicht vollkommen sein, wenn nicht jedes Prinzip durch den jener Operation entsprechenden Habitus vervollkommnet ist: so wird, wie vollkommen auch immer das Hauptagens sein mag, das ein Instrument benutzt, es eine unvollkommene Wirkung hervorbringen, wenn das Instrument nicht ebenfalls gut disponiert ist. Wenn also das sinnliche Vermögen, das vom rationalen Vermögen bewegt wird, nicht vollkommen ist, wird die resultierende Handlung unvollkommen sein, wie vollkommen das rationale Vermögen auch sein mag: und folglich wird das Prinzip dieser Handlung keine Tugend sein. Und aus diesem Grund sind Enthaltsamkeit, das Ablassen von Vergnügungen und Beharrlichkeit inmitten von Schmerzen keine Tugenden, sondern etwas Geringeres als eine Tugend, wie der Philosoph behauptet (Ethic. vii, 1, 9).
Antwort auf Einwand 3: Glaube, Hoffnung und Liebe sind übermenschliche Tugenden: denn sie sind Tugenden des Menschen, insofern er an der Gnade Gottes teilhat.