I-II, q. 50 a. 5
Ob irgendein Habitus im Willen ist?
Quaestio 50 · Vom Subjekt der Gewohnheiten
Einwand 1: Es scheint, dass kein Habitus im Willen ist. Denn der Habitus, der im Intellekt ist, ist die intelligible Spezies, mittels derer der Intellekt aktuell versteht. Aber der Wille handelt nicht mittels Spezies. Also ist der Wille nicht das Subjekt eines Habitus.
Einwand 2: Ferner wird dem tätigen Intellekt kein Habitus zugeteilt, wie dem „möglichen“ Intellekt, weil ersterer ein aktives Vermögen ist. Aber der Wille ist vor allem ein aktives Vermögen, weil er alle Vermögen zu ihren Akten bewegt, wie oben gesagt wurde (Frage [9], Artikel [1]). Also gibt es keinen Habitus im Willen.
Einwand 3: Ferner gibt es in den natürlichen Kräften keinen Habitus, weil sie aufgrund ihrer Natur auf eines festgelegt sind. Aber der Wille ist aufgrund seiner Natur darauf hingeordnet, zum Guten zu tendieren, welches die Vernunft vorgibt. Also gibt es keinen Habitus im Willen.
Dagegen spricht, dass die Gerechtigkeit ein Habitus ist. Aber die Gerechtigkeit ist im Willen; denn sie ist „ein Habitus, durch den Menschen das Gerechte wollen und tun“ (Ethic. v, 1). Also ist der Wille das Subjekt eines Habitus.
Ich antworte darauf, dass jedes Vermögen, das auf verschiedene Weise zum Handeln gelenkt werden kann, eines Habitus bedarf, durch den es gut zu seinem Akt disponiert wird. Da nun der Wille ein vernünftiges Vermögen ist, kann er auf verschiedene Weise zum Handeln gelenkt werden. Und deshalb müssen wir im Willen das Vorhandensein eines Habitus zulassen, durch den er gut zu seinem Akt disponiert wird. Überdies ist aus der Natur des Habitus selbst klar, dass er prinzipiell auf den Willen bezogen ist; insofern der Habitus „das ist, was man gebraucht, wenn man will“, wie oben gesagt wurde (Artikel [1]).
Antwort auf Einwand 1: So wie im Intellekt eine Spezies ist, die das Abbild des Objekts ist; so muss im Willen und in jedem strebenden Vermögen etwas sein, durch das das Vermögen zu seinem Objekt hingeneigt wird; denn der Akt des strebenden Vermögens ist nichts anderes als eine gewisse Hinneigung, wie wir oben gesagt haben (Frage [6], Artikel [4]; Frage [22], Artikel [2]). Und deshalb bedarf das Vermögen hinsichtlich jener Dinge, zu denen es durch die Natur des Vermögens selbst hinreichend hingeneigt ist, keiner Qualität, um es hinzuneigen. Da es aber für das Ziel des menschlichen Lebens notwendig ist, dass das strebende Vermögen zu etwas Festem hingeneigt wird, zu dem es nicht durch die Natur des Vermögens hingeneigt ist, welche eine Beziehung zu vielen und verschiedenen Dingen hat, ist es deshalb notwendig, dass im Willen und in den anderen strebenden Vermögen gewisse Qualitäten sind, um sie hinzuneigen, und diese werden Habitus genannt.
Antwort auf Einwand 2: Der tätige Intellekt ist nur aktiv und in keiner Weise passiv. Aber der Wille und jedes strebende Vermögen ist sowohl Beweger als auch bewegt (De Anima iii, Text 54). Und deshalb gilt der Vergleich zwischen ihnen nicht; denn empfänglich für einen Habitus zu sein, kommt dem zu, was irgendwie in Potenz ist.
Antwort auf Einwand 3: Der Wille ist aus der Natur des Vermögens selbst zum Guten der Vernunft hingeneigt. Aber weil dieses Gute auf viele Weisen variiert wird, muss der Wille mittels eines Habitus zu einem festen Guten der Vernunft hingeneigt werden, damit die Handlung bereitwilliger folge.