I-II, q. 50 a. 3
Ob es irgendwelche Habitus in den Vermögen des sinnlichen Teils geben kann?
Quaestio 50 · Vom Subjekt der Gewohnheiten
Einwand 1: Es scheint, dass es keine Habitus in den Vermögen des sinnlichen Teils geben kann. Denn wie das vegetative Vermögen ein vernunftloser Teil ist, so ist es auch das sinnliche Vermögen. Aber es kann keine Habitus in den Vermögen des vegetativen Teils geben. Also sollten wir keinen Habitus in die Vermögen des sinnlichen Teils setzen.
Einwand 2: Ferner sind die sinnlichen Teile uns und den Tieren gemeinsam. Aber in den Tieren gibt es keine Habitus: denn in ihnen gibt es keinen Willen, der in die Definition des Habitus gesetzt wird, wie wir oben gesagt haben (Frage [49], Artikel [3]). Also gibt es keine Habitus in den sinnlichen Vermögen.
Einwand 3: Ferner sind die Habitus der Seele Wissenschaften und Tugenden: und so wie die Wissenschaft auf das erkennende Vermögen bezogen ist, so ist die Tugend auf das strebende Vermögen bezogen. Aber in den sinnlichen Vermögen gibt es keine Wissenschaften: da Wissenschaft von Universalien ist, welche die sinnlichen Vermögen nicht erfassen können. Also kann es auch keine Habitus der Tugend im sinnlichen Teil geben.
Dagegen spricht, dass der Philosoph sagt (Ethic. iii, 10), dass „einige Tugenden“, nämlich Mäßigung und Tapferkeit, „zum vernunftlosen Teil gehören.“
Ich antworte darauf, dass die sinnlichen Vermögen auf zwei Weisen betrachtet werden können: erstens, insofern sie aus natürlichem Instinkt handeln: zweitens, insofern sie auf Befehl der Vernunft handeln. Insofern sie aus natürlichem Instinkt handeln, sind sie auf eines hingeordnet, so wie auch die Natur; aber insofern sie auf Befehl der Vernunft handeln, können sie auf Verschiedenes hingeordnet werden. Und so kann es in ihnen Habitus geben, durch welche sie im Hinblick auf etwas gut oder schlecht disponiert sind.
Antwort auf Einwand 1: Die Vermögen des vegetativen Teils haben keine angeborene Eignung, dem Befehl der Vernunft zu gehorchen, und deshalb gibt es keine Habitus in ihnen. Aber die sinnlichen Vermögen haben eine angeborene Eignung, dem Befehl der Vernunft zu gehorchen; und deshalb können Habitus in ihnen sein: denn insofern sie der Vernunft gehorchen, werden sie in gewissem Sinne vernünftig genannt, wie in Ethic. i, 13 dargelegt.
Antwort auf Einwand 2: Die sinnlichen Vermögen der stummen Tiere handeln nicht auf Befehl der Vernunft; sondern wenn sie sich selbst überlassen sind, handeln solche Tiere aus natürlichem Instinkt: und so gibt es in ihnen keine auf Tätigkeiten hingeordneten Habitus. Es gibt in ihnen jedoch gewisse Dispositionen in Beziehung zur Natur, wie Gesundheit und Schönheit. Da aber durch die Vernunft des Menschen die Tiere durch eine Art Gewohnheit disponiert werden, Dinge auf diese oder jene Weise zu tun, so können wir in diesem Sinne bis zu einem gewissen Grad die Existenz von Habitus in stummen Tieren zulassen: weshalb Augustinus sagt (Quaest. 83, qu. 36): „Wir finden die ungezähmtesten Bestien, abgeschreckt durch Furcht vor Schmerz, von dem ablassend, woran sie das größte Vergnügen fanden; und wenn dies bei ihnen zur Gewohnheit geworden ist, sagen wir, dass sie zahm und sanft sind.“ Aber der Habitus ist unvollkommen hinsichtlich des Gebrauchs des Willens, denn sie haben nicht jene Macht des Gebrauchens oder des Unterlassens, die zum Begriff des Habitus zu gehören scheint: und deshalb kann es, eigentlich gesprochen, keine Habitus in ihnen geben.
Antwort auf Einwand 3: Das sinnliche Begehren hat eine angeborene Eignung, vom vernünftigen Begehren bewegt zu werden, wie in De Anima iii, Text 57 dargelegt: aber die vernünftigen Erkenntnisvermögen haben eine angeborene Eignung, von den sinnlichen Vermögen zu empfangen. Und deshalb ist es angemessener, dass Habitus in den Vermögen des sinnlichen Begehrens sind als in den Vermögen der sinnlichen Erkenntnis, da in den Vermögen des sinnlichen Begehrens Habitus nur existieren, insofern sie auf Befehl der Vernunft handeln. Und doch können wir selbst in den inneren Vermögen der sinnlichen Erkenntnis gewisse Habitus zulassen, durch die der Mensch eine Leichtigkeit des Gedächtnisses, des Denkens oder der Einbildungskraft hat: weshalb auch der Philosoph sagt (De Memor. et Remin. ii), dass „Gewohnheit viel zu einem guten Gedächtnis beiträgt“: der Grund dafür ist, dass auch diese Vermögen bewegt werden, auf Befehl der Vernunft zu handeln.
Andererseits sind die äußeren Erkenntnisvermögen, wie Sehen, Hören und dergleichen, nicht empfänglich für Habitus, sondern sind auf ihre festen Akte hingeordnet, gemäß der Disposition ihrer Natur, so wie die Glieder des Körpers, denn es gibt keine Habitus in ihnen, sondern eher in den Vermögen, die ihre Bewegungen befehlen.