I-II, q. 111 a. 1
Ob die Gnade zweckmäßig in heiligmachende Gnade und unentgeltliche Gnade eingeteilt wird?
Quaestio 111 · Von der Einteilung der Gnade
Einwand 1: Es scheint, dass die Gnade nicht zweckmäßig in heiligmachende Gnade [gratia gratum faciens] und unentgeltliche Gnade [gratia gratis data] eingeteilt wird. Denn Gnade ist eine Gabe Gottes, wie aus dem bereits Gesagten hervorgeht (Quaestio [110], Artikel [1]). Der Mensch ist aber Gott nicht deshalb angenehm, weil ihm etwas von Gott gegeben wird, sondern vielmehr umgekehrt; weil der Mensch Ihm angenehm ist, wird ihm etwas von Gott unentgeltlich gegeben. Daher gibt es keine heiligmachende Gnade [wörtl.: Gnade, die angenehm macht].
Einwand 2: Ferner wird alles, was nicht aufgrund vorangegangener Verdienste gegeben wird, unentgeltlich [gratis] gegeben. Nun wird auch das natürliche Gut dem Menschen ohne vorangegangenes Verdienst gegeben, da die Natur dem Verdienst vorausgesetzt ist. Daher wird die Natur selbst von Gott unentgeltlich gegeben. Die Natur wird aber der Gnade gegenübergestellt. Daher wird das „unentgeltlich Gegebensein“ nicht zweckmäßig als ein Unterscheidungsmerkmal der Gnade festgesetzt, da es sich auch außerhalb der Gattung der Gnade findet.
Einwand 3: Ferner sind die Glieder einer Einteilung einander entgegengesetzt. Aber auch die heiligmachende Gnade, durch die wir gerechtfertigt werden, wird uns unentgeltlich gegeben, gemäß Röm 3,24: „Ohne Verdienst [gratis] gerechtfertigt durch seine Gnade.“ Daher sollte die heiligmachende Gnade nicht gegen die unentgeltliche Gnade abgeteilt werden.
Dagegen spricht, dass der Apostel beides der Gnade zuschreibt, nämlich zu heiligen und unentgeltlich gegeben zu sein. Denn in Bezug auf das Erste sagt er (Eph 1,6): „Er hat uns begnadet in seinem geliebten Sohn.“ Und in Bezug auf das Zweite (Röm 11,6): „Wenn aber aus Gnade, so ist es nicht mehr aus Werken, sonst ist die Gnade keine Gnade mehr.“ Daher kann die Gnade dadurch unterschieden werden, dass sie nur das eine oder beides besitzt.
Ich antworte darauf, dass, wie der Apostel sagt (Röm 13,1), „das, was von Gott ist, wohlgeordnet ist“. Die Ordnung der Dinge besteht nun darin, dass Dinge durch andere zu Gott hingeführt werden, wie Dionysius sagt (Coel. Hier. iv). Da also die Gnade dazu bestimmt ist, die Menschen zu Gott zu führen, geschieht dies in einer gewissen Ordnung, sodass einige durch andere zu Gott geführt werden.
Und so gibt es eine zweifache Gnade: Die eine, durch die der Mensch selbst mit Gott vereinigt wird, und diese wird „heiligmachende Gnade“ [gratia gratum faciens] genannt; die andere ist jene, durch die ein Mensch mit einem anderen zusammenwirkt, um ihn zu Gott zu führen, und diese Gabe wird „unentgeltliche Gnade“ [gratia gratis data] genannt, da sie einem Menschen über das Vermögen der Natur und über das Verdienst der Person hinaus verliehen wird. Da sie aber einem Menschen nicht verliehen wird, um ihn zu rechtfertigen, sondern vielmehr, damit er an der Rechtfertigung eines anderen mitwirke, wird sie nicht heiligmachende Gnade genannt. Und von dieser sagt der Apostel (1 Kor 12,7): „Jedem aber wird die Offenbarung des Geistes zum Nutzen gegeben“, d. h. zum Nutzen der anderen.
Antwort auf Einwand 1: Von der Gnade wird gesagt, dass sie angenehm macht, nicht wirkend [efficienter], sondern formal, d. h. weil durch sie ein Mensch gerechtfertigt wird und würdig gemacht wird, Gott angenehm genannt zu werden, gemäß Kol 1,12: „Er hat uns würdig gemacht zum Anteil am Los der Heiligen im Licht.“
Antwort auf Einwand 2: Gnade schließt, insofern sie unentgeltlich gegeben ist, den Begriff der Schuldigkeit aus. Nun kann Schuldigkeit auf zwei Arten verstanden werden: erstens als aus dem Verdienst entstehend; und dies betrifft die Person, deren Aufgabe es ist, verdienstliche Werke zu tun, gemäß Röm 4,4: „Dem aber, der Werke tut, wird der Lohn nicht nach Gnade angerechnet, sondern nach Schuldigkeit.“ Die zweite Schuldigkeit betrifft die Bedingung der Natur. So sagen wir, es stehe dem Menschen zu [es sei geschuldet], Vernunft zu haben und was sonst noch zur menschlichen Natur gehört. Doch in keiner der beiden Weisen wird Schuldigkeit so verstanden, dass Gott seiner Kreatur gegenüber verpflichtet wäre, sondern vielmehr, dass die Kreatur Gott unterworfen sein sollte, damit die göttliche Anordnung in ihr erfüllt werde, welche darin besteht, dass eine bestimmte Natur bestimmte Bedingungen oder Eigenschaften haben sollte und dass sie durch das Tun bestimmter Werke etwas Weiteres erlangen sollte. Und daher sind natürliche Gaben keine Schuldigkeit im ersten Sinne, sondern im zweiten. Daher verdienen sie besonders den Namen Gnade.
Antwort auf Einwand 3: Die heiligmachende Gnade fügt dem Begriff der unentgeltlichen Gnade etwas hinzu, das zum Wesen der Gnade gehört, da sie den Menschen Gott angenehm macht. Und daher behält die unentgeltliche Gnade, die dies nicht tut, den gemeinsamen Namen, wie es in vielen anderen Fällen geschieht; und so werden die beiden Teile der Einteilung als heiligmachende und nicht-heiligmachende Gnade einander entgegengesetzt.