I, q. 82 a. 5
Ob man im höheren Begehrungsvermögen das Iraszible und das Konkupiszible unterscheiden muss?
Quaestio 82 · Vom Willen
Einwand 1: Es scheint, dass wir im höheren Begehrungsvermögen, welches der Wille ist, iraszible und konkupiszible Teile unterscheiden sollten. Denn das konkupiszible Vermögen wird so genannt von „concupiscere“ [begehren], und der iraszible Teil von „irasci“ [zürnen]. Aber es gibt eine Begierde, die nicht zum sinnlichen Begehrungsvermögen gehören kann, sondern nur zum intellektuellen, welches der Wille ist; wie die Begierde nach Weisheit, von der es heißt (Weish 6,21): „Die Begierde nach Weisheit führt zum ewigen Reich.“ Es gibt auch einen gewissen Zorn, der nicht zum sinnlichen Begehrungsvermögen gehören kann, sondern nur zum intellektuellen; wie wenn unser Zorn gegen das Laster gerichtet ist. Weshalb Hieronymus im Kommentar zu Mt 13,33 uns mahnt, „den Hass auf das Laster im irasziblen Teil zu haben“. Also sollten wir iraszible und konkupiszible Teile der intellektuellen Seele ebenso unterscheiden wie in der sinnlichen.
Einwand 2: Ferner ist, wie allgemein gesagt wird, die Liebe (caritas) im Konkupisziblen und die Hoffnung im Irasziblen. Aber sie können nicht im sinnlichen Begehrungsvermögen sein, weil ihre Objekte nicht sinnlich, sondern intellektuell sind. Also müssen wir dem intellektuellen Teil ein iraszibles und ein konkupiszibles Vermögen zuschreiben.
Einwand 3: Ferner heißt es (De Spiritu et Anima), dass „die Seele diese Vermögen hat“ – nämlich das Iraszible, Konkupiszible und Rationale – „bevor sie mit dem Körper vereinigt ist“. Aber kein Vermögen des sinnlichen Teils gehört der Seele allein, sondern der Seele und dem Körper vereint, wie wir oben gesagt haben (Frage [78], Artikel [5], 8). Also sind die irasziblen und konkupisziblen Vermögen im Willen, welcher das intellektuelle Begehrungsvermögen ist.
Dagegen spricht, dass Gregor von Nyssa (Nemesius, De Nat. Hom.) sagt, „dass der irrationale“ Teil der Seele in das Begehrende und Iraszible geteilt wird, und Damascener sagt dasselbe (De Fide Orth. ii, 12). Und der Philosoph sagt (De Anima iii, 9), „dass der Wille in der Vernunft ist, während im irrationalen Teil der Seele Begierde und Zorn sind“, oder „Begehren und Mut“.
Ich antworte darauf, dass das Iraszible und Konkupiszible keine Teile des intellektuellen Begehrungsvermögens sind, welches der Wille genannt wird. Weil, wie oben gesagt wurde (Frage [59], Artikel [4]; Frage [79], Artikel [7]), ein Vermögen, das auf ein Objekt gemäß irgendeinem allgemeinen Begriff ausgerichtet ist, nicht durch spezielle Unterschiede differenziert wird, die unter jenem allgemeinen Begriff enthalten sind. Zum Beispiel, weil das Gesicht das sichtbare Ding unter dem allgemeinen Begriff von etwas Farbigem betrachtet, wird das Sehvermögen nicht gemäß den verschiedenen Arten von Farbe vervielfältigt: aber wenn es ein Vermögen gäbe, das Weiß als Weiß betrachtete und nicht als etwas Farbiges, wäre es verschieden von einem Vermögen, das Schwarz als Schwarz betrachtete.
Nun betrachtet das sinnliche Begehrungsvermögen nicht den allgemeinen Begriff des Guten, weil auch die Sinne das Universale nicht erfassen. Und deshalb werden die Teile des sinnlichen Begehrungsvermögens durch die verschiedenen Begriffe des partikularen Guten differenziert: denn das Konkupiszible betrachtet als ihm eigen den Begriff des Guten als etwas für die Sinne Angenehmes und der Natur Zuträgliches: wohingegen das Iraszible den Begriff des Guten als etwas betrachtet, das abwehrt und zurückstößt, was schädlich ist. Aber der Wille betrachtet das Gute gemäß dem allgemeinen Begriff des Guten, und deshalb gibt es im Willen, welcher das intellektuelle Begehrungsvermögen ist, keine Differenzierung von begehrenden Vermögen, so dass es im intellektuellen Begehrungsvermögen ein iraszibles Vermögen gäbe, das von einem konkupisziblen Vermögen verschieden wäre: so wie auch seitens des Verstandes die erkennenden Vermögen nicht vervielfältigt sind, obwohl sie es seitens der Sinne sind.
Antwort auf Einwand 1: Liebe, Begierde und dergleichen können auf zwei Weisen verstanden werden. Manchmal werden sie als Leidenschaften (Passiones) genommen – das heißt, entstehend mit einer gewissen Erregung der Seele. Und so werden sie allgemein verstanden, und in diesem Sinne sind sie nur im sinnlichen Begehrungsvermögen. Sie können jedoch auf eine andere Weise genommen werden, insofern sie einfache Neigungen ohne Leidenschaft oder Erregung der Seele sind, und so sind sie Akte des Willens. Und in diesem Sinne werden sie auch den Engeln und Gott zugeschrieben. Aber wenn sie in diesem Sinne genommen werden, gehören sie nicht zu verschiedenen Vermögen, sondern nur zu einem Vermögen, welches der Wille genannt wird.
Antwort auf Einwand 2: Der Wille selbst kann iraszibel genannt werden, insofern er das Übel zurückzuweisen will, nicht aus irgendeiner plötzlichen Bewegung einer Leidenschaft, sondern aus einem Urteil der Vernunft. Und auf die gleiche Weise kann der Wille konkupiszibel genannt werden aufgrund seines Begehrens nach dem Guten. Und so sind im Irasziblen und Konkupisziblen Liebe und Hoffnung – das heißt, im Willen, wie er auf solche Akte hingeordnet ist. Und auf diese Weise können wir auch die zitierten Worte verstehen (De Spiritu et Anima); dass die irasziblen und konkupisziblen Vermögen in der Seele sind, bevor sie mit dem Körper vereinigt ist (solange wir eine Priorität der Natur und nicht der Zeit verstehen), obwohl es nicht nötig ist, dem Glauben zu schenken, was jenes Buch sagt. Woraus die Antwort auf den dritten Einwand klar ist.