I, q. 82 a. 1
Ob der Wille etwas mit Notwendigkeit begehrt?
Quaestio 82 · Vom Willen
Einwand 1: Es scheint, dass der Wille nichts begehrt. Denn Augustinus sagt (De Civ. Dei v, 10), dass, wenn etwas notwendig ist, es nicht freiwillig ist. Aber alles, was der Wille begehrt, ist freiwillig. Also wird nichts, was der Wille begehrt, mit Notwendigkeit begehrt.
Einwand 2: Ferner erstrecken sich die vernünftigen Vermögen nach dem Philosophen (Metaph. viii, 2) auf Entgegengesetztes. Der Wille aber ist ein vernünftiges Vermögen, denn, wie er sagt (De Anima iii, 9), „ist der Wille in der Vernunft“. Also erstreckt sich der Wille auf Entgegengesetztes und ist daher zu nichts mit Notwendigkeit bestimmt.
Einwand 3: Ferner sind wir durch den Willen Herren unserer eigenen Handlungen. Wir sind aber nicht Herren dessen, was aus Notwendigkeit geschieht. Daher kann der Akt des Willens nicht genötigt sein.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (De Trin. xiii, 4): „Alle begehren die Glückseligkeit mit einem Willen.“ Wäre dies nun nicht notwendig, sondern kontingent, so gäbe es wenigstens einige Ausnahmen. Also begehrt der Wille etwas mit Notwendigkeit.
Ich antworte darauf, dass das Wort „Notwendigkeit“ auf vielfache Weise gebraucht wird. Denn das, was sein muss, ist notwendig. Dass nun ein Ding sein muss, kann ihm aufgrund eines inneren Prinzips zukommen – entweder eines materiellen, wie wenn wir sagen, dass alles, was aus Gegensätzen zusammengesetzt ist, notwendigerweise vergänglich ist – oder eines formalen, wie wenn wir sagen, dass es für die drei Winkel eines Dreiecks notwendig ist, zwei rechten Winkeln gleich zu sein. Und dies ist „natürliche“ und „absolute Notwendigkeit“. Auf eine andere Weise kommt es einem Ding zu, dass es sein muss, aufgrund von etwas Äußerem, was entweder das Ziel oder das wirkende Agens ist. Seitens des Ziels, wie wenn ohne dies das Ziel nicht oder nicht so gut erreicht werden kann: zum Beispiel wird Nahrung als notwendig für das Leben bezeichnet und ein Pferd als notwendig für eine Reise. Dies nennt man „Notwendigkeit des Ziels“ und manchmal auch „Nützlichkeit“. Seitens des Agens muss ein Ding sein, wenn jemand durch ein Agens so gezwungen wird, dass er das Gegenteil nicht tun kann. Dies nennt man „Notwendigkeit des Zwanges“.
Diese Notwendigkeit des Zwanges nun ist dem Willen gänzlich zuwider. Denn wir nennen das gewaltsam, was gegen die Neigung einer Sache ist. Die Bewegung des Willens selbst aber ist eine Neigung zu etwas hin. Daher wird ein Ding, wie es natürlich genannt wird, weil es der Neigung der Natur entspricht, so freiwillig genannt, weil es der Neigung des Willens entspricht. Deshalb ist es, so wie es unmöglich ist, dass ein Ding zugleich gewaltsam und natürlich ist, ebenso unmöglich, dass ein Ding absolut erzwungen oder gewaltsam und zugleich freiwillig ist.
Aber die Notwendigkeit des Ziels ist dem Willen nicht zuwider, wenn das Ziel nur auf einem Wege erreicht werden kann: So entsteht aus dem Willen, das Meer zu überqueren, im Willen die Notwendigkeit, ein Schiff zu wünschen.
In gleicher Weise ist auch die natürliche Notwendigkeit dem Willen nicht zuwider. Ja mehr noch, denn wie der Verstand mit Notwendigkeit den ersten Prinzipien anhängt, so muss der Wille mit Notwendigkeit dem letzten Ziel, welches die Glückseligkeit ist, anhängen: da das Ziel im Praktischen das ist, was das Prinzip im Spekulativen ist. Denn was einem Ding von Natur aus und unveränderlich zukommt, muss die Wurzel und das Prinzip alles Übrigen sein, was dazu gehört, da die Natur eines Dinges das Erste in allem ist und jede Bewegung aus etwas Unbeweglichem entspringt.
Antwort auf Einwand 1: Die Worte des Augustinus sind von der Notwendigkeit des Zwanges zu verstehen. Aber die natürliche Notwendigkeit „hebt die Freiheit des Willens nicht auf“, wie er selbst sagt (De Civ. Dei v, 10).
Antwort auf Einwand 2: Der Wille entspricht, insofern er ein Ding von Natur aus begehrt, eher dem Verstand hinsichtlich der natürlichen Prinzipien als der Vernunft, die sich auf Entgegengesetztes erstreckt. Daher ist er in dieser Hinsicht eher ein intellektuelles als ein rationales Vermögen.
Antwort auf Einwand 3: Wir sind Herren unserer eigenen Handlungen aufgrund dessen, dass wir dieses oder jenes wählen können. Die Wahl aber betrifft nicht das Ziel, sondern „die Mittel zum Ziel“, wie der Philosoph sagt (Ethic. iii, 9). Daher betrifft das Begehren des letzten Ziels nicht jene Handlungen, deren Herren wir sind.