I, q. 54 a. 1
Ob das Erkennen des Engels seine Substanz ist?
Quaestio 54 · Von der Erkenntnis der Engel
Einwand 1: Es scheint, dass das Erkennen des Engels seine Substanz ist. Denn der Engel ist höher und einfacher als der tätige Verstand einer Seele. Die Substanz des tätigen Verstandes aber ist seine eigene Tätigkeit, wie aus Aristoteles (De Anima iii) und seinem Kommentator [Averroes] hervorgeht. Daher ist umso mehr die Substanz des Engels seine Tätigkeit – das heißt, sein Erkennen.
Einwand 2: Ferner sagt der Philosoph (Metaph. xii, Text 39), dass „die Tätigkeit des Verstandes Leben ist“. Da aber „bei den Lebewesen das Leben das Sein ist“, wie er sagt (De Anima ii, Text 37), scheint es, dass das Leben die Wesenheit ist. Also ist die Tätigkeit des Verstandes die Wesenheit eines erkennenden Engels.
Einwand 3: Ferner, wenn die Extreme eins sind, dann unterscheidet sich die Mitte nicht von ihnen; denn ein Extrem ist vom anderen weiter entfernt als die Mitte. In einem Engel aber sind der Verstand und das erkannte Objekt dasselbe, zumindest insofern er seine eigene Wesenheit erkennt. Daher ist der Akt des Erkennens, der zwischen dem Verstand und dem Erkannten steht, eins mit der Substanz des erkennenden Engels.
Dagegen spricht: Die Tätigkeit eines Dinges unterscheidet sich mehr von seiner Substanz als sein Dasein. Aber das Dasein keines Geschöpfes ist seine Substanz, denn dies kommt allein Gott zu, wie aus dem oben Gesagten hervorgeht (Frage [3], Artikel [4]). Daher ist weder die Tätigkeit eines Engels noch irgendeines anderen Geschöpfes seine Substanz.
Ich antworte darauf: Es ist unmöglich, dass die Tätigkeit eines Engels oder irgendeines Geschöpfes seine eigene Substanz ist. Denn eine Tätigkeit ist eigentlich die Wirklichkeit eines Vermögens, so wie das Dasein die Wirklichkeit einer Substanz oder einer Wesenheit ist. Nun ist es unmöglich, dass etwas, das kein reiner Akt ist, sondern eine Beimischung von Potenzialität hat, seine eigene Wirklichkeit ist: denn Wirklichkeit steht im Gegensatz zu Potenzialität. Gott allein aber ist reiner Akt. Daher ist nur in Gott seine Substanz dasselbe wie sein Dasein und seine Tätigkeit.
Außerdem, wenn das Erkennen eines Engels seine Substanz wäre, müsste es notwendig subsistierend sein. Nun kann ein subsistierender Akt der Einsicht nur einer sein, so wie eine abstrakte Form, die subsistiert. Folglich würde sich die Substanz eines Engels weder von der Substanz Gottes unterscheiden, die sein in sich selbst subsistierendes Erkennen ist, noch von der Substanz eines anderen Engels.
Auch gäbe es, wenn der Engel sein eigener Akt des Erkennens wäre, keine Grade des mehr oder weniger vollkommenen Erkennens; denn dies geschieht durch die unterschiedliche Teilhabe am Akt des Erkennens.
Antwort auf Einwand 1: Wenn gesagt wird, der tätige Verstand sei seine eigene Tätigkeit, so ist eine solche Aussage nicht wesentlich, sondern begleitend zu verstehen; denn da seine Natur im Akt besteht, begleitet ihn die Tätigkeit sofort, soweit es an ihm liegt: was vom möglichen Verstand nicht gesagt werden kann, denn dieser hat keine Tätigkeiten, bis er in den Akt übergeführt worden ist.
Antwort auf Einwand 2: Die Beziehung zwischen „Leben“ und „leben“ ist nicht dieselbe wie die zwischen „Wesenheit“ und „sein“; sondern eher wie die zwischen „ein Wettlauf“ und „laufen“, von denen das eine den Akt abstrakt und das andere ihn konkret bezeichnet. Daher folgt nicht, wenn „leben“ „sein“ ist, dass „Leben“ „Wesenheit“ ist. Obwohl das Leben manchmal für die Wesenheit gesetzt wird, wie Augustinus sagt (De Trin. x): „Gedächtnis und Verstand und Wille sind eine Wesenheit, ein Leben“: so wird es doch vom Philosophen nicht in diesem Sinne genommen, wenn er sagt, dass „der Akt des Verstandes Leben ist“.
Antwort auf Einwand 3: Die Tätigkeit, die vorübergehend ist und auf ein äußeres Objekt übergeht, ist wirklich ein Medium zwischen dem Wirkenden und dem Subjekt, das die Tätigkeit empfängt. Die Tätigkeit, die im Wirkenden verbleibt, ist nicht wirklich ein Medium zwischen dem Wirkenden und dem Objekt, sondern nur gemäß der Ausdrucksweise; denn sie folgt wirklich der Vereinigung des Objekts mit dem Wirkenden. Denn der Akt des Erkennens wird durch die Vereinigung des erkannten Objekts mit dem Erkennenden bewirkt, als eine Wirkung, die sich von beiden unterscheidet.