III, q. 90 a. 3
Ob diese drei integrierende Teile der Buße sind?
Quaestio 90 · Von den Teilen der Buße im Allgemeinen.
Einwand 1: Es scheint, dass diese drei keine integrierenden Teile der Buße sind. Denn wie oben dargelegt (Frage [84], Artikel [3]), ist die Buße gegen die Sünde geordnet. Aber Sünden in Gedanken, Worten und Werken sind die subjektiven und nicht integrierenden Teile der Sünde, weil Sünde von jedem einzelnen von ihnen ausgesagt wird. Daher sind auch in der Buße die Reue im Gedanken, das Bekenntnis im Wort und die Genugtuung im Werk keine integrierenden Teile.
Einwand 2: Ferner schließt kein integrierender Teil einen anderen in sich ein, der mit ihm unterteilt ist. Aber die Reue schließt sowohl das Bekenntnis als auch die Genugtuung im Vorsatz der Besserung ein. Daher sind sie keine integrierenden Teile.
Einwand 3: Ferner setzt sich ein Ganzes aus seinen integrierenden Teilen zusammen, die zur gleichen Zeit und gleichermaßen genommen werden, so wie eine Linie aus ihren Teilen besteht. Dies ist hier aber nicht der Fall. Daher sind diese keine integrierenden Teile der Buße.
Dagegen spricht, dass integrierende Teile jene sind, durch welche die Vollkommenheit des Ganzen integriert (vervollständigt) wird. Die Vollkommenheit der Buße wird aber durch diese drei integriert. Daher sind sie integrierende Teile der Buße.
Ich antworte darauf, dass einige gesagt haben, diese drei seien subjektive Teile der Buße. Dies ist aber unmöglich, weil die gesamte Kraft des Ganzen in jedem subjektiven Teil zur gleichen Zeit und gleichermaßen vorhanden ist, so wie die gesamte Kraft eines Lebewesens als solchem jeder Tierart gesichert ist, wobei alle diese Arten die Gattung Lebewesen zur gleichen Zeit und gleichermaßen teilen; was auf den vorliegenden Punkt nicht zutrifft. Deshalb haben andere gesagt, dass dies potenzielle Teile seien: doch auch dies kann nicht wahr sein, da das Ganze der gesamten Wesenheit nach in jedem potenziellen Teil vorhanden ist, so wie die gesamte Wesenheit der Seele in jeder ihrer Kräfte vorhanden ist; was auf den vorliegenden Fall nicht zutrifft. Daher folgt, dass diese drei integrierende Teile der Buße sind, deren Natur es ist, dass das Ganze nicht in jedem der Teile vorhanden ist, weder der gesamten Kraft noch der gesamten Wesenheit nach, sondern dass es in allen zusammen zur gleichen Zeit vorhanden ist.
Antwort auf Einwand 1: Die Sünde, insofern sie ein Übel ist, kann in einem einzigen Punkt vollendet sein, wie oben dargelegt (Artikel [2], ad 4); und so ist die Sünde, die allein im Gedanken vollendet wird, eine spezielle Art von Sünde. Eine andere Spezies ist die Sünde, die in Gedanke und Wort vollendet wird; und noch eine dritte Spezies ist die Sünde, die in Gedanke, Wort und Werk vollendet wird. Und die quasi-integrierenden Teile dieser letzten Sünde sind das, was im Gedanken, das, was im Wort, und das, was im Werk ist. Deshalb sind diese drei die integrierenden Teile der Buße, die in ihnen vollendet wird.
Antwort auf Einwand 2: Ein integrierender Teil kann das Ganze einschließen, wenn auch nicht dem Wesen nach: weil das Fundament in gewisser Weise das ganze Gebäude virtuell enthält. Auf diese Weise schließt die Reue virtuell die ganze Buße ein.
Antwort auf Einwand 3: Alle integrierenden Teile haben eine gewisse Ordnungsbeziehung zueinander: aber einige sind nur hinsichtlich der Lage bezogen, sei es in der Abfolge wie die Teile eines Heeres, oder durch Berührung wie die Teile eines Haufens, oder durch Zusammenfügung wie die Teile eines Hauses, oder durch Fortsetzung wie die Teile einer Linie. Einige hingegen sind zusätzlich hinsichtlich der Kraft bezogen, wie die Teile eines Lebewesens, von denen der erste das Herz ist und die anderen in einer gewissen Ordnung voneinander abhängen. Und drittens sind einige in der Ordnung der Zeit bezogen: wie die Teile von Zeit und Bewegung. Dementsprechend sind die Teile der Buße zueinander in der Ordnung der Kraft und der Zeit bezogen, da sie Handlungen sind, aber nicht in der Ordnung der Lage, da sie keinen Ort einnehmen.