III, q. 90 a. 2
Ob Reue, Bekenntnis und Genugtuung passenderweise als Teile der Buße bestimmt werden?
Quaestio 90 · Von den Teilen der Buße im Allgemeinen.
Einwand 1: Es scheint, dass Reue, Bekenntnis und Genugtuung nicht passenderweise als Teile der Buße bestimmt werden. Denn die Reue ist im Herzen und gehört somit zur inneren Buße; das Bekenntnis aber besteht in Worten und die Genugtuung in Werken; so dass die beiden letzteren zur äußeren Buße gehören. Nun ist die innere Buße kein Sakrament, sondern nur die äußere Buße, die sinnlich wahrnehmbar ist. Daher werden diese drei Teile dem Sakrament der Buße nicht passenderweise zugeschrieben.
Einwand 2: Ferner wird in den Sakramenten des Neuen Gesetzes Gnade verliehen, wie oben dargelegt (Frage [62], Artikel [1], 3). In der Genugtuung aber wird keine Gnade verliehen. Daher ist die Genugtuung kein Teil eines Sakraments.
Einwand 3: Ferner ist die Frucht eines Dinges nicht dasselbe wie sein Teil. Die Genugtuung ist aber eine Frucht der Buße, gemäß Lk 3,8: "Bringt... Früchte, die der Buße würdig sind." Daher ist sie kein Teil der Buße.
Einwand 4: Ferner ist die Buße gegen die Sünde geordnet. Die Sünde kann aber allein im Gedanken durch Zustimmung vollendet werden, wie in der FS, Frage [72], Artikel [7] dargelegt wurde; daher kann dies auch die Buße. Folglich sollten das Bekenntnis im Wort und die Genugtuung im Werk nicht als Teile der Buße gerechnet werden.
Dagegen spricht, dass der Buße noch mehr Teile zugeschrieben werden sollten. Denn nicht nur der Leib wird als Teil des Menschen bestimmt, da er die Materie ist, sondern auch die Seele, die seine Form ist. Die genannten drei aber, da sie Handlungen des Büßenden sind, stehen als Materie, während die priesterliche Lossprechung als Form steht. Daher sollte die priesterliche Lossprechung als vierter Teil der Buße bestimmt werden.
Ich antworte darauf, dass ein Teil zweifach ist: essentiell und quantitativ. Die essentiellen Teile sind von Natur aus die Form und die Materie, und logisch die Gattung und die Differenz. Auf diese Weise wird jedes Sakrament in Materie und Form als seine essentiellen Teile geteilt. Daher wurde oben (Frage [60], Artikel [5], 6) gesagt, dass Sakramente aus Dingen und Worten bestehen. Da aber die Quantität auf Seiten der Materie liegt, sind quantitative Teile Teile der Materie; und auf diese Weise werden, wie oben (Artikel [1]) dargelegt, speziell dem Sakrament der Buße Teile zugeschrieben im Hinblick auf die Handlungen des Büßenden, welche die Materie dieses Sakraments sind.
Nun wurde oben (Frage [85], Artikel [3], ad 3) gesagt, dass ein Vergehen in der Buße anders gesühnt wird als in der vergeltenden Gerechtigkeit. Denn in der vergeltenden Gerechtigkeit geschieht die Sühne gemäß der Entscheidung des Richters und nicht nach dem Ermessen des Täters oder des Beleidigten; in der Buße hingegen wird das Vergehen gesühnt gemäß dem Willen des Sünders und dem Urteil Gottes, gegen den die Sünde begangen wurde. Denn im letzteren Fall suchen wir nicht nur die Wiederherstellung der Gleichheit der Gerechtigkeit, wie in der vergeltenden Gerechtigkeit, sondern auch und noch mehr die Wiederversöhnung der Freundschaft, die dadurch vollzogen wird, dass der Täter Sühne leistet gemäß dem Willen des Beleidigten. Dementsprechend ist das erste Erfordernis auf Seiten des Büßenden der Wille zur Sühne, und dies geschieht durch die Reue; das zweite ist, dass er sich dem Urteil des Priesters unterwirft, der an Gottes Stelle steht, und dies geschieht im Bekenntnis; und das dritte ist, dass er Sühne leistet gemäß der Entscheidung von Gottes Diener, und dies geschieht in der Genugtuung. Und so werden Reue, Bekenntnis und Genugtuung als Teile der Buße bestimmt.
Antwort auf Einwand 1: Die Reue ist ihrem Wesen nach im Herzen und gehört zur inneren Buße; doch virtuell gehört sie zur äußeren Buße, insofern sie den Vorsatz einschließt, zu beichten und Genugtuung zu leisten.
Antwort auf Einwand 2: Die Genugtuung verleiht Gnade, insofern sie im Vorsatz des Menschen liegt, und sie vermehrt die Gnade, insofern sie vollzogen wird, so wie es die Taufe bei Erwachsenen tut, wie oben dargelegt (Frage [68], Artikel [2]; Frage [69], Artikel [8]).
Antwort auf Einwand 3: Die Genugtuung ist ein Teil der Buße als Sakrament und eine Frucht der Buße als Tugend.
Antwort auf Einwand 4: Für das Gute ist mehr erforderlich, "da es aus einer vollständigen Ursache hervorgeht", als für das Böse, "das aus jedem einzelnen Defekt resultiert", wie Dionysius feststellt (Div. Nom. iv). Und so erfordert die Vollkommenheit der Buße, obwohl die Sünde in der Zustimmung des Herzens vollendet wird, die Reue des Herzens zusammen mit dem Bekenntnis im Wort und der Genugtuung im Werk.
Die Antwort auf den fünften Einwand (im Sed contra enthalten) ist aus dem Gesagten klar.