III, q. 88 a. 4
Ob die Undankbarkeit, durch die eine nachfolgende Sünde die Rückkehr früherer Sünden bewirkt, eine spezielle Sünde ist?
Quaestio 88 · Von der Rückkehr der durch die Buße nachgelassenen Sünden.
1. Einwand: Es scheint, dass die Undankbarkeit, durch die eine nachfolgende Sünde die Rückkehr zuvor vergebener Sünden bewirkt, eine spezielle Sünde ist. Denn die Danksagung gehört zur Wiedervergeltung, die eine notwendige Bedingung der Gerechtigkeit ist, wie der Philosoph zeigt (Ethic. v, 5). Aber Gerechtigkeit ist eine spezielle Tugend. Also ist Undankbarkeit eine spezielle Sünde.
2. Einwand: Ferner sagt Cicero (De Inv. Rhet. ii), dass Danksagung eine spezielle Tugend ist. Aber Undankbarkeit ist der Danksagung entgegengesetzt. Also ist Undankbarkeit eine spezielle Sünde.
3. Einwand: Ferner geht eine spezielle Wirkung aus einer speziellen Ursache hervor. Nun hat die Undankbarkeit eine spezielle Wirkung, nämlich die Rückkehr, in gewisser Weise, von bereits vergebenen Sünden. Also ist Undankbarkeit eine spezielle Sünde.
Dagegen spricht, dass das, was eine Folge jeder Sünde ist, keine spezielle Sünde ist. Nun wird ein Mensch durch jede beliebige Todsünde undankbar gegen Gott, wie aus dem Gesagten (Artikel [1]) hervorgeht. Also ist Undankbarkeit keine spezielle Sünde.
Ich antworte darauf, dass die Undankbarkeit des Sünders manchmal eine spezielle Sünde ist; und manchmal ist sie es nicht, sondern ein Umstand, der aus allen gemeinsam gegen Gott begangenen Todsünden entsteht. Denn eine Sünde erhält ihre Spezies gemäß der Absicht des Sünders, weshalb der Philosoph sagt (Ethic. v, 2), dass „wer Ehebruch begeht, um zu stehlen, eher ein Dieb als ein Ehebrecher ist“.
Wenn also ein Sünder eine Sünde aus Verachtung Gottes und der von Ihm empfangenen Gunst begeht, wird diese Sünde zur Spezies der Undankbarkeit gezogen, und auf diese Weise ist die Undankbarkeit eines Sünders eine spezielle Sünde. Wenn jedoch ein Mensch, während er beabsichtigt, eine Sünde zu begehen, z.B. Mord oder Ehebruch, nicht davon abgehalten wird, obwohl sie eine Verachtung Gottes impliziert, wird seine Undankbarkeit keine spezielle Sünde sein, sondern zur Spezies der anderen Sünde gezogen werden, als ein Umstand derselben. Und wie Augustinus bemerkt (De Nat. et Grat. xxix), impliziert nicht jede Sünde Verachtung Gottes in seinen Geboten. Daher ist es offensichtlich, dass die Undankbarkeit des Sünders manchmal eine spezielle Sünde ist, manchmal nicht.
Dies genügt für die Antworten auf die Einwände: denn die ersten (drei) Einwände beweisen, dass Undankbarkeit an sich eine spezielle Sünde ist; während der letzte Einwand beweist, dass Undankbarkeit, wie sie in jeder Sünde enthalten ist, keine spezielle Sünde ist.