III, q. 87 a. 3
Ob lässliche Sünden durch das Besprengen mit Weihwasser und dergleichen getilgt werden?
Quaestio 87 · Von der Vergebung der lässlichen Sünde
Einwand 1: Es scheint, dass lässliche Sünden nicht durch das Besprengen mit Weihwasser, den Segen eines Bischofs und dergleichen getilgt werden. Denn lässliche Sünden werden nicht ohne Buße vergeben, wie oben gesagt (Art. 1). Aber die Buße genügt für sich allein zur Vergebung der lässlichen Sünden. Also haben die oben genannten Dinge nichts mit der Vergebung der lässlichen Sünden zu tun.
Einwand 2: Ferner steht jedes der oben genannten Dinge in derselben Beziehung zu einer lässlichen Sünde wie zu allen. Wenn also mittels eines von ihnen eine lässliche Sünde vergeben wird, folgt daraus, dass in gleicher Weise alle vergeben werden, so dass ein Mensch, indem er einmal an seine Brust schlägt oder einmal mit Weihwasser besprengt wird, von all seinen lässlichen Sünden befreit würde, was unvernünftig erscheint.
Einwand 3: Ferner verursachen lässliche Sünden eine Schuld an einer gewissen Strafe, wenn auch einer zeitlichen; denn es steht geschrieben (1 Kor 3,12.15) über den, der „Holz, Heu, Stroh“ aufbaut, dass „er gerettet werden wird, doch so wie durch Feuer“. Nun enthalten die oben genannten Dinge, durch welche lässliche Sünden angeblich weggenommen werden, entweder gar keine Strafe oder nur sehr wenig. Also genügen sie nicht für die volle Vergebung der lässlichen Sünden.
Dagegen spricht, dass Augustinus in De Poenitentia [*Hom. 30 inter 1; Ep. cclxv] sagt, dass „wir für unsere leichten Sünden an unsere Brust schlagen und sagen: Vergib uns unsere Schuld“, und so scheint es, dass das Schlagen an die Brust und das Vaterunser die Vergebung der lässlichen Sünden bewirken: und dasselbe scheint für die anderen Dinge zu gelten.
Ich antworte darauf, dass, wie oben gesagt (Art. 2), keine Eingießung neuer Gnade für die Vergebung einer lässlichen Sünde erforderlich ist, sondern es genügt, einen aus der Gnade hervorgehenden Akt der Verabscheuung jener lässlichen Sünde zu haben, entweder explizit oder zumindest implizit, wie wenn man inbrünstig zu Gott bewegt wird. Daher bewirken bestimmte Dinge aus drei Gründen die Vergebung lässlicher Sünden: erstens, weil sie die Eingießung der Gnade implizieren, da die Eingießung der Gnade lässliche Sünden entfernt, wie oben gesagt (Art. 2); und so werden durch die Eucharistie, die Letzte Ölung und durch alle Sakramente des Neuen Gesetzes ohne Ausnahme, in denen Gnade verliehen wird, lässliche Sünden vergeben. Zweitens, weil sie eine Regung der Verabscheuung der Sünde implizieren, und auf diese Weise tragen das allgemeine Schuldbekenntnis [d. h. das Rezitieren des Confiteor oder eines Reueaktes], das Schlagen an die Brust und das Vaterunser zur Vergebung der lässlichen Sünden bei, denn wir bitten im Vaterunser: „Vergib uns unsere Schuld.“ Drittens, weil sie eine Regung der Ehrfurcht vor Gott und den göttlichen Dingen einschließen; und auf diese Weise tragen der Segen eines Bischofs, das Besprengen mit Weihwasser, jede sakramentale Salbung, ein Gebet in einer geweihten Kirche und alles andere dieser Art zur Vergebung der lässlichen Sünden bei.
Zu Einwand 1: Alle diese Dinge bewirken die Vergebung der lässlichen Sünden, insofern sie die Seele zur Regung der Buße neigen, nämlich zur impliziten oder expliziten Verabscheuung der eigenen Sünden.
Zu Einwand 2: Alle diese Dinge tragen, soweit es sie betrifft, zur Vergebung aller lässlichen Sünden bei: aber die Vergebung kann hinsichtlich bestimmter lässlicher Sünden gehindert werden, an denen der Geist noch tatsächlich hängt, so wie Unaufrichtigkeit manchmal die Wirkung der Taufe behindert.
Zu Einwand 3: Durch die oben genannten Dinge werden lässliche Sünden zwar hinsichtlich der Schuld weggenommen, sowohl weil jene Dinge eine Art Genugtuung sind, als auch durch die Tugend der Liebe, deren Regung durch solche Dinge geweckt wird.
Doch geschieht es nicht immer, dass durch jedes einzelne die gesamte Strafschuld weggenommen wird, weil in diesem Fall jeder, der gänzlich frei von Todsünde wäre, direkt in den Himmel käme, wenn er mit Weihwasser besprengt würde: aber die Strafschuld wird mittels der oben genannten Dinge gemäß der Regung der Inbrunst zu Gott hin erlassen, welche Inbrunst durch solche Dinge geweckt wird, manchmal mehr, manchmal weniger.