III, q. 87 a. 2
Ob die Eingießung der Gnade zur Vergebung der lässlichen Sünden notwendig ist?
Quaestio 87 · Von der Vergebung der lässlichen Sünde
Einwand 1: Es scheint, dass die Eingießung der Gnade zur Vergebung der lässlichen Sünden notwendig ist. Denn eine Wirkung wird nicht ohne ihre eigentliche Ursache hervorgebracht. Nun ist die eigentliche Ursache der Sündenvergebung die Gnade; denn die Sünden des Menschen werden nicht durch seine eigenen Verdienste vergeben; weshalb geschrieben steht (Eph 2,4-5): „Gott, der reich ist an Erbarmen, hat uns wegen seiner großen Liebe, mit der er uns geliebt hat, auch als wir tot waren in den Sünden, mit Christus lebendig gemacht, durch dessen Gnade ihr gerettet seid.“ Also werden lässliche Sünden nicht ohne Eingießung der Gnade vergeben.
Einwand 2: Ferner werden lässliche Sünden nicht ohne Buße vergeben. Nun wird in der Buße wie in den anderen Sakramenten des Neuen Gesetzes Gnade eingegossen. Also werden lässliche Sünden nicht ohne Eingießung der Gnade vergeben.
Einwand 3: Ferner verursacht die lässliche Sünde einen Makel auf der Seele. Nun wird ein Makel nur durch die Gnade entfernt, welche die geistliche Schönheit der Seele ist. Daher scheint es, dass lässliche Sünden nicht ohne Eingießung der Gnade vergeben werden.
Dagegen spricht, dass das Hinzukommen der lässlichen Sünde die Gnade weder zerstört noch vermindert, wie in der Secunda Secundae (Q. 24, Art. 10) gesagt wurde. Daher ist in gleicher Weise eine Eingießung der Gnade nicht notwendig, um die lässliche Sünde zu entfernen.
Ich antworte darauf, dass jedes Ding durch sein Gegenteil entfernt wird. Aber die lässliche Sünde steht nicht im Gegensatz zur habituellen Gnade oder zur Liebe, sondern hemmt deren Akt, indem der Mensch zu sehr an einem geschaffenen Gut hängt, wenn auch nicht im Widerspruch zu Gott, wie in der Prima Secundae (Q. 88, Art. 1) und der Secunda Secundae (Q. 24, Art. 10) gesagt wurde. Um also die lässliche Sünde zu entfernen, ist es nicht notwendig, dass habituelle Gnade eingegossen wird, sondern eine Regung der Gnade oder der Liebe genügt zu ihrer Vergebung.
Da es jedoch bei denen, die den Gebrauch des freien Willens haben (bei denen allein es lässliche Sünden geben kann), keine Eingießung der Gnade ohne eine tatsächliche Bewegung des freien Willens zu Gott hin und gegen die Sünde geben kann, werden folglich, wann immer Gnade neu eingegossen wird, die lässlichen Sünden vergeben.
Zu Einwand 1: Auch die Vergebung der lässlichen Sünden ist eine Wirkung der Gnade, kraft des Aktes, den die Gnade neu hervorbringt, aber nicht durch einen Habitus, der der Seele neu eingegossen wird.
Zu Einwand 2: Die lässliche Sünde wird niemals ohne irgendeinen expliziten oder impliziten Akt der Tugend der Buße vergeben, wie oben gesagt (Art. 1); sie kann jedoch ohne das Sakrament der Buße vergeben werden, welches formal durch die priesterliche Lossprechung vollendet wird, wie oben gesagt (Q. 87, Art. 2). Daher folgt nicht, dass die Eingießung der Gnade für die Vergebung der lässlichen Sünde erforderlich ist, denn obwohl diese Eingießung in jedem Sakrament stattfindet, geschieht sie nicht in jedem Akt der Tugend.
Zu Einwand 3: So wie es zwei Arten von körperlichem Makel gibt, einen, der im Mangel an etwas für die Schönheit Erforderlichem besteht, z. B. der richtigen Farbe oder der gebührenden Proportion der Glieder, und einen anderen durch das Einbringen eines Hindernisses für die Schönheit, z. B. Schlamm oder Staub; so wird auch der Seele auf eine Weise ein Makel zugefügt durch den Mangel an der Schönheit der Gnade durch die Todsünde, auf eine andere Weise durch die ungeordnete Neigung der Affekte zu einer zeitlichen Sache, und dies ist das Ergebnis der lässlichen Sünde. Folglich ist eine Eingießung der Gnade für die Entfernung der Todsünde notwendig, aber um die lässliche Sünde zu entfernen, ist es notwendig, eine aus der Gnade hervorgehende Regung zu haben, welche die ungeordnete Anhänglichkeit an die zeitliche Sache entfernt.