III, q. 87 a. 1
Ob die lässliche Sünde ohne Buße vergeben werden kann?
Quaestio 87 · Von der Vergebung der lässlichen Sünde
Einwand 1: Es scheint, dass die lässliche Sünde ohne Buße vergeben werden kann. Denn wie oben gesagt wurde (Q. 84, Art. 10, zu 4), gehört es zum Wesen der wahren Buße, dass der Mensch nicht nur über seine vergangenen Sünden Schmerz empfindet, sondern sich auch vornimmt, sie in Zukunft zu meiden. Nun werden lässliche Sünden ohne einen solchen Vorsatz vergeben, denn es ist gewiss, dass der Mensch das gegenwärtige Leben nicht führen kann, ohne lässliche Sünden zu begehen. Also können lässliche Sünden ohne Buße vergeben werden.
Einwand 2: Ferner gibt es keine Buße ohne tatsächliches Missfallen an den eigenen Sünden. Aber lässliche Sünden können ohne irgendein tatsächliches Missfallen an ihnen weggenommen werden, wie es der Fall wäre, wenn ein Mensch im Schlaf um Christi willen getötet würde; denn er käme sofort in den Himmel, was nicht geschehen würde, wenn seine lässlichen Sünden blieben. Also können lässliche Sünden ohne Buße vergeben werden.
Einwand 3: Ferner stehen lässliche Sünden im Gegensatz zur Inbrunst der Liebe, wie in der Secunda Secundae (Q. 24, Art. 10) gesagt wurde. Nun wird ein Gegensatz durch den anderen beseitigt. Daher wird die Vergebung der lässlichen Sünden durch die Inbrunst der Liebe bewirkt, welche ohne tatsächliches Missfallen an der lässlichen Sünde sein kann.
Dagegen spricht, dass Augustinus in De Poenitentia [De vera et falsa Poenitentia, deren Urheberschaft unbekannt ist] sagt: „Es gibt eine Buße, die für lässliche Sünden in der Kirche täglich getan wird“, was nutzlos wäre, wenn lässliche Sünden ohne Buße vergeben werden könnten.
Ich antworte darauf, dass die Vergebung der Sünde, wie oben gesagt (Q. 86, Art. 2), dadurch bewirkt wird, dass der Mensch mit Gott vereint wird, von dem ihn die Sünde in gewisser Weise trennt. Nun wird diese Trennung durch die Todsünde vollständig und durch die lässliche Sünde unvollständig gemacht: denn durch die Todsünde wendet sich der Geist, indem er gegen die Liebe handelt, gänzlich von Gott ab; wohingegen durch die lässliche Sünde die Neigungen des Menschen gehemmt werden, so dass sie sich nur langsam auf Gott hinbewegen. Folglich werden beide Arten von Sünde durch Buße weggenommen, weil durch beide der Wille des Menschen ungeordnet ist, indem er sich ungeordnet einem geschaffenen Gut zuwendet; denn so wie die Todsünde nicht vergeben werden kann, solange der Wille an der Sünde hängt, so auch nicht die lässliche Sünde, weil, solange die Ursache bleibt, auch die Wirkung bleibt.
Doch ist für die Vergebung der Todsünde eine vollkommenere Buße erforderlich, nämlich dass der Mensch die begangene Todsünde tatsächlich verabscheut, soweit es in seiner Macht steht, das heißt, er sollte sich bemühen, sich an jede einzelne Todsünde zu erinnern, um jede einzelne zu verabscheuen. Dies ist jedoch für die Vergebung lässlicher Sünden nicht erforderlich; obwohl es nicht genügt, ein habituelles Missfallen zu haben, das im Habitus der Liebe oder der Buße als Tugend enthalten ist, da dann die lässliche Sünde mit der Liebe unvereinbar wäre, was offensichtlich unwahr ist. Folglich ist es notwendig, ein gewisses virtuelles Missfallen zu haben, so dass zum Beispiel die Neigungen eines Menschen so auf Gott und göttliche Dinge gerichtet sind, dass alles, was ihm zustoßen könnte, um diese Hinneigung zu hemmen, ihm missfallen würde und ihn schmerzen würde, wenn er es beginge, selbst wenn er nicht aktuell daran dächte: und dies reicht für den Nachlass der Todsünde nicht aus, außer in Bezug auf jene Sünden, an die er sich nach einer sorgfältigen Gewissenserforschung nicht erinnert.
Zu Einwand 1: Wenn der Mensch im Stand der Gnade ist, kann er alle Todsünden und jede einzelne meiden; und er kann jede einzelne lässliche Sünde meiden, aber nicht alle, wie in der Prima Secundae (Q. 74, Art. 8, zu 2; Q. 109, Art. 8) erklärt wurde. Folglich erfordert die Buße für Todsünden, dass der Mensch sich vornimmt, sich aller und jeder Todsünde zu enthalten; wohingegen die Buße für lässliche Sünden erfordert, dass der Mensch sich vornimmt, sich jeder einzelnen zu enthalten, aber nicht aller, weil die Schwachheit dieses Lebens dies nicht zulässt. Dennoch muss er den Vorsatz haben, Schritte zu unternehmen, um weniger lässliche Sünden zu begehen, sonst liefe er Gefahr, zurückzufallen, wenn er das Verlangen aufgäbe, voranzuschreiten oder die Hindernisse für den geistlichen Fortschritt, wie es die lässlichen Sünden sind, zu beseitigen.
Zu Einwand 2: Der Tod um Christi willen erlangt, wie oben gesagt (Q. 66, Art. 11), die Kraft der Taufe, weshalb er alle Sünde abwäscht, sowohl die lässliche als auch die tödliche, es sei denn, er findet den Willen an der Sünde hängend vor.
Zu Einwand 3: Die Inbrunst der Liebe schließt ein virtuelles Missfallen an lässlichen Sünden ein, wie oben gesagt (Q. 79, Art. 4).