III, q. 70 a. 3
Ob der Ritus der Beschneidung angemessen war?
Quaestio 70 · Von der Beschneidung
1. Einwand: Es scheint, dass der Ritus der Beschneidung unangemessen war. Denn die Beschneidung war, wie oben dargelegt (Artikel 1 und 2), ein Glaubensbekenntnis. Der Glaube aber befindet sich in der Erkenntniskraft, deren Tätigkeiten sich meist im Haupt zeigen. Daher hätte das Zeichen der Beschneidung eher am Haupt als am männlichen Glied angebracht werden sollen.
2. Einwand: Ferner gebrauchen wir bei den Sakramenten solche Dinge, die häufiger in Gebrauch sind; zum Beispiel Wasser, das zum Waschen dient, und Brot, das wir zur Nahrung nutzen. Beim Schneiden aber gebrauchen wir gewöhnlich eher ein Eisenmesser als ein Steinmesser. Daher hätte die Beschneidung nicht mit einem Steinmesser durchgeführt werden sollen.
3. Einwand: Ferner wurde die Beschneidung, wie Beda sagt (Hom. in Circum.), ebenso wie die Taufe als Heilmittel gegen die Erbsünde eingesetzt. Nun wird aber die Taufe nicht bis zum achten Tag aufgeschoben, damit die Kinder nicht wegen der Erbsünde in Gefahr des Verlustes geraten, falls sie vor der Taufe sterben sollten. Andererseits wird die Taufe manchmal bis nach dem achten Tag aufgeschoben. Daher hätte der achte Tag nicht für die Beschneidung festgesetzt werden sollen, sondern dieser Tag hätte vorverlegt werden sollen, so wie er manchmal aufgeschoben wurde.
Dagegen spricht, dass der genannte Ritus der Beschneidung durch eine Glosse zu Röm 4,11 festgelegt ist: „Und er empfing das Zeichen der Beschneidung.“
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (Artikel 2), die Beschneidung als ein Zeichen des Glaubens von Gott eingesetzt wurde, dessen „Weisheit unermesslich ist“ (Ps 146,5). Nun ist es ein Werk der Weisheit, geeignete Zeichen zu bestimmen. Folglich muss zugestanden werden, dass der Ritus der Beschneidung angemessen war.
Antwort auf den 1. Einwand: Es war angemessen, dass die Beschneidung am männlichen Glied vollzogen wurde. Erstens, weil sie ein Zeichen jenes Glaubens war, durch den Abraham glaubte, dass Christus aus seinem Samen geboren werden würde. Zweitens, weil sie ein Heilmittel gegen die Erbsünde sein sollte, die durch den Zeugungsakt übertragen wird. Drittens, weil sie als Heilmittel für die fleischliche Begierlichkeit verordnet war, die in jenen Gliedern aufgrund der Fülle der Geschlechtslust vornehmlich gedeiht.
Antwort auf den 2. Einwand: Ein Steinmesser war für die Beschneidung nicht wesentlich. Daher finden wir nicht, dass ein Instrument dieser Art durch irgendein göttliches Gebot gefordert wird; noch machten die Juden in der Regel Gebrauch von einem solchen Messer für die Beschneidung; ja, auch jetzt tun sie es nicht. Dennoch wird berichtet, dass gewisse bekannte Beschneidungen mit einem Steinmesser durchgeführt wurden, so lesen wir (Ex 4,25), dass „Zippora einen sehr scharfen Stein nahm und die Vorhaut ihres Sohnes beschnitt“, und (Josua 5,2): „Mache dir Messer aus Stein und beschneide zum zweiten Mal die Kinder Israels.“ Dies bezeichnete, dass die geistliche Beschneidung durch Christus geschehen würde, von dem geschrieben steht (1 Kor 10,4): „Der Fels aber war Christus.“
Antwort auf den 3. Einwand: Der achte Tag wurde für die Beschneidung festgesetzt: erstens wegen des Geheimnisses; da Christus, indem er von den Auserwählten nicht nur die Schuld, sondern auch alle Strafen nimmt, die geistliche Beschneidung im achten Zeitalter (welches das Zeitalter der Auferstehenden ist) gleichsam am achten Tag vollenden wird. Zweitens wegen der Zartheit des Kindes vor dem achten Tag. Weshalb auch in Bezug auf andere Tiere vorgeschrieben ist (Lev 22,27): „Wenn ein Stier oder ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, sollen sie sieben Tage unter dem Euter ihrer Mutter sein: aber am achten Tag und fortan können sie dem Herrn geopfert werden.“
Überdies war der achte Tag notwendig für die Erfüllung des Gebotes; so dass nämlich jene, die über den achten Tag hinaus zögerten, sündigten, selbst wenn es der Sabbat war, gemäß Joh 7,23: „(Wenn) ein Mensch die Beschneidung am Sabbat empfängt, damit das Gesetz des Mose nicht gebrochen werde.“ Aber es war nicht notwendig für die Gültigkeit des Sakraments: denn wenn jemand über den achten Tag hinaus zögerte, konnte er danach beschnitten werden.
Manche sagen auch, dass es bei drohender Todesgefahr erlaubt war, den achten Tag vorzuverlegen. Aber dies kann weder aus der Autorität der Schrift noch aus dem Brauch der Juden bewiesen werden. Daher ist es besser, mit Hugo von St. Viktor (De Sacram. i) zu sagen, dass der achte Tag aus keinem noch so dringenden Motiv vorverlegt wurde. Daher sagt eine Glosse zu Spr 4,3: „Ich war ... ein einziger Sohn im Angesicht meiner Mutter“, dass Bathsebas anderer kleiner Junge nicht zählte, weil er, da er vor dem achten Tag starb, keinen Namen erhielt; und folglich wurde er auch nicht beschnitten.