III, q. 70 a. 2
Ob die Beschneidung in angemessener Weise eingesetzt wurde?
Quaestio 70 · Von der Beschneidung
1. Einwand: Es scheint, dass die Beschneidung in unangemessener Weise eingesetzt wurde. Denn wie oben dargelegt (Artikel 1), wurde in der Beschneidung ein Glaubensbekenntnis abgelegt. Niemand aber konnte jemals von der Sünde des ersten Menschen befreit werden außer durch den Glauben an das Leiden Christi, gemäß Röm 3,25: „Ihn hat Gott dazu bestimmt, Sühne zu leisten durch den Glauben an sein Blut.“ Daher hätte die Beschneidung unmittelbar nach der Sünde des ersten Menschen eingesetzt werden müssen und nicht erst zur Zeit Abrahams.
2. Einwand: Ferner legte der Mensch in der Beschneidung das Bekenntnis ab, das Alte Gesetz zu halten, so wie er in der Taufe das Bekenntnis ablegt, das Neue Gesetz zu halten; weshalb der Apostel sagt (Gal 5,3): „Ich bezeuge ... jedem Menschen, der sich beschneiden lässt, dass er verpflichtet ist, das ganze Gesetz zu halten.“ Die Befolgung des Gesetzes wurde aber nicht zur Zeit Abrahams verkündet, sondern vielmehr zur Zeit des Mose. Daher war es unangemessen, dass die Beschneidung zur Zeit Abrahams eingesetzt wurde.
3. Einwand: Ferner war die Beschneidung ein Vorbild der Taufe und eine Vorbereitung auf sie. Die Taufe aber wird allen Völkern angeboten, gemäß Mt 28,19: „Geht ... lehrt alle Völker und tauft sie.“ Daher hätte die Beschneidung so eingesetzt werden müssen, dass sie nicht nur die Juden, sondern auch alle Völker bindet.
4. Einwand: Ferner sollte die fleischliche Beschneidung der geistlichen Beschneidung entsprechen wie der Schatten der Wirklichkeit. Die geistliche Beschneidung aber, die von Christus ist, betrifft ohne Unterschied beide Geschlechter, da „in Christus Jesus weder Mann noch Frau ist“, wie in Kol 3 [richtig: Gal 3,28] geschrieben steht. Daher war die Einsetzung der Beschneidung, die nur die Männer betrifft, unangemessen.
Dagegen spricht, dass wir lesen (Gen 17), die Beschneidung sei von Gott eingesetzt worden, dessen „Werke vollkommen sind“ (Dtn 32,4).
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (Artikel 1), die Beschneidung eine Vorbereitung auf die Taufe war, insofern sie ein Bekenntnis des Glaubens an Christus war, den wir auch in der Taufe bekennen. Nun empfing unter den Vätern der Vorzeit Abraham als erster die Verheißung der zukünftigen Geburt Christi, als zu ihm gesagt wurde: „In deinem Samen sollen gesegnet werden alle Völker der Erde“ (Gen 22,18). Überdies war er der erste, der sich von der Gesellschaft der Ungläubigen trennte, gemäß dem Gebot des Herrn, der zu ihm sprach (Gen 13,1): „Zieh weg aus deinem Land und aus deiner Verwandtschaft.“ Daher wurde die Beschneidung angemessenerweise in der Person Abrahams eingesetzt.
Antwort auf den 1. Einwand: Unmittelbar nach der Sünde unseres Stammvaters blühten im Menschen aufgrund des Wissens, das Adam besaß, der über die göttlichen Dinge voll unterrichtet war, sowohl der Glaube als auch die natürliche Vernunft in solchem Maße, dass es keiner Vorschrift von Glaubens- und Heilszeichen für ihn bedurfte, sondern jeder pflegte seinen Glauben durch äußere Zeichen seines Bekenntnisses zu bezeugen, wie es ihm am besten erschien. Aber um die Zeit Abrahams war der Glaube im Schwinden begriffen, da viele sich dem Götzendienst hingaben. Überdies war durch das Anwachsen der fleischlichen Begierlichkeit die natürliche Vernunft sogar in Bezug auf die Sünden wider die Natur verdunkelt. Und deshalb war es angemessen, dass damals, und nicht früher, die Beschneidung eingesetzt wurde als ein Glaubensbekenntnis und als ein Heilmittel gegen die fleischliche Begierlichkeit.
Antwort auf den 2. Einwand: Die Befolgung des Gesetzes sollte nicht verkündet werden, bevor das Volk bereits versammelt war: denn das Gesetz ist auf das Gemeinwohl hingeordnet, wie wir in der FS, Quaestio 90, Artikel 2 dargelegt haben. Nun geziemte es sich, dass der Leib der Gläubigen durch ein sinnlich wahrnehmbares Zeichen versammelt würde, welches notwendig ist, damit die Menschen in irgendeiner Religion vereint seien, wie Augustinus sagt (Contra Faust. xix). Folglich war es notwendig, dass die Beschneidung vor der Gabe des Gesetzes eingesetzt wurde. Jene Väter jedoch, die vor dem Gesetz lebten, lehrten ihre Familien über die göttlichen Dinge durch väterliche Ermahnung. Daher sagte der Herr über Abraham (Gen 18,19): „Ich weiß, dass er seinen Kindern und seinem Haus nach ihm befehlen wird, den Weg des Herrn zu bewahren.“
Antwort auf den 3. Einwand: Die Taufe enthält in sich die Vollkommenheit des Heils, zu dem Gott alle Menschen ruft, gemäß 1 Tim 2,4: „Der will, dass alle Menschen gerettet werden.“ Deshalb wird die Taufe allen Völkern angeboten. Die Beschneidung hingegen enthielt nicht die Vollkommenheit des Heils, sondern bezeichnete sie als durch Christus zu bewirken, der aus dem jüdischen Volk geboren werden sollte. Aus diesem Grund wurde die Beschneidung jenem Volk allein gegeben.
Antwort auf den 4. Einwand: Die Einsetzung der Beschneidung ist ein Zeichen des Glaubens Abrahams, der glaubte, dass er selbst der Vater Christi sein würde, der ihm verheißen war: und aus diesem Grund war es passend, dass sie nur für die Männer galt. Zudem wird die Erbsünde, gegen die die Beschneidung besonders verordnet war, vom Vater übertragen, nicht von der Mutter, wie in der FS, Quaestio 81, Artikel 5 dargelegt wurde. Die Taufe aber enthält die Kraft Christi, der die universale Ursache des Heils für alle ist und „die Vergebung aller Sünden“ (Postcommunio, Dienstag in der Pfingstwoche).