III, q. 58 a. 3
Ob es Christus als Mensch zukommt, zur Rechten des Vaters zu sitzen?
Quaestio 58 · Vom Sitzen Christi zur Rechten des Vaters
Einwand 1: Es scheint, dass es Christus als Mensch nicht zukommt, zur Rechten des Vaters zu sitzen, weil, wie Damascenus sagt (De Fide Orth. iv): „Was wir die Rechte des Vaters nennen, ist die Herrlichkeit und Ehre der Gottheit.“ Aber die Herrlichkeit und Ehre der Gottheit kommen Christus als Mensch nicht zu. Folglich scheint es, dass Christus als Mensch nicht zur Rechten des Vaters sitzt.
Einwand 2: Ferner scheint das Sitzen zur Rechten des Herrschers Unterwerfung auszuschließen, weil einer, der so sitzt, gewissermaßen mit ihm zu regieren scheint. Aber Christus als Mensch ist dem Vater „untertan“, wie in 1 Kor 15,28 gesagt wird. Daher scheint es, dass Christus als Mensch nicht zur Rechten des Vaters sitzt.
Einwand 3: Ferner fügt die Glosse zu Röm 8,34: „Der zur Rechten Gottes ist“, hinzu: „das heißt, gleich dem Vater in jener Ehre, wodurch Gott der Vater ist: oder, zur Rechten des Vaters, das heißt, in den vorzüglicheren Gaben Gottes.“ Und zu Hebr 1,3: „sitzt zur Rechten der Majestät in der Höhe“, fügt die Glosse hinzu: „das heißt, in Gleichheit mit dem Vater über alle Dinge, sowohl an Ort als auch an Würde.“ Aber Gleichheit mit Gott kommt Christus als Mensch nicht zu; denn in dieser Hinsicht sagt Christus selbst (Joh 14,28): „Der Vater ist größer als ich.“ Folglich erscheint es unziemlich, dass Christus als Mensch zur Rechten des Vaters sitzt.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (De Symb. ii): „Unter dem Ausdruck ‚Rechte‘ verstehe die Macht, die dieser von Gott erwählte Mensch empfing, damit er als Richter komme, der zuvor gekommen war, um gerichtet zu werden.“
Ich antworte darauf, dass, wie oben (Artikel 2) dargelegt, unter dem Ausdruck „Rechte“ entweder die Herrlichkeit seiner Gottheit oder seine ewige Seligkeit oder seine richterliche und königliche Macht verstanden wird. Nun bezeichnet diese Präposition „zu“ (bzw. „bei“) eine Art Annäherung an die Rechte; und bezeichnet somit etwas Gemeinsames, und doch mit einer Unterscheidung, wie bereits bemerkt wurde (De Symb. ii). Und dies kann auf dreifache Weise geschehen: Erstens durch etwas Gemeinsames in der Natur und eine Unterscheidung in der Person; und so sitzt Christus als der Sohn Gottes zur Rechten des Vaters, weil er dieselbe Natur wie der Vater hat: daher kommen diese Dinge dem Sohn wesenhaft zu, genau wie dem Vater; und dies bedeutet, in Gleichheit mit dem Vater zu sein. Zweitens gemäß der Gnade der Union, welche im Gegenteil Unterscheidung der Natur und Einheit der Person impliziert. Demgemäß ist Christus als Mensch der Sohn Gottes und sitzt folglich zur Rechten des Vaters; doch so, dass der Ausdruck „als“ nicht die Bedingung der Natur bezeichnet, sondern die Einheit des Suppositums, wie oben erklärt (Frage 16, Artikel 10 und 11). Drittens kann die besagte Annäherung gemäß der habituellen Gnade verstanden werden, welche in Christus vollkommener ist als in allen anderen Geschöpfen, so sehr, dass die menschliche Natur in Christus seliger ist als alle anderen Geschöpfe und über alle anderen Geschöpfe königliche und richterliche Macht besitzt.
Wenn also „als“ die Bedingung der Natur bezeichnet, dann sitzt Christus als Gott „zur Rechten des Vaters“, das heißt „in Gleichheit mit dem Vater“; aber als Mensch sitzt er „zur Rechten des Vaters“, das heißt „in den vorzüglicheren Gaben des Vaters jenseits aller anderen Geschöpfe“, das heißt „in größerer Seligkeit“ und „richterliche Macht ausübend“. Wenn aber „als“ die Einheit der Person bezeichnet, so sitzt er wiederum als Mensch zur Rechten des Vaters „hinsichtlich der Gleichheit der Ehre“, insofern wir mit derselben Ehre den Sohn Gottes mit seiner angenommenen Natur verehren, wie oben gesagt wurde (Frage 25, Artikel 1).
Antwort auf Einwand 1: Die Menschheit Christi hat gemäß den Bedingungen ihrer Natur nicht die Herrlichkeit oder Ehre der Gottheit, welche sie dennoch aufgrund der Person hat, mit der sie vereint ist. Daher fügt Damascenus in der zitierten Passage hinzu: „In welcher“, das heißt in der Herrlichkeit der Gottheit, „der Sohn Gottes, der vor den Zeiten existierte, als Gott und wesensgleich mit dem Vater, in seinem mitverherrlichten Fleisch sitzt; denn unter einer Anbetung wird die eine Hypostase zusammen mit ihrem Fleisch von jedem Geschöpf angebetet.“
Antwort auf Einwand 2: Christus als Mensch ist dem Vater untertan, wenn „als“ die Bedingung der Natur bezeichnet: In dieser Hinsicht kommt es ihm als Mensch nicht zu, zur Rechten des Vaters zu sitzen, aufgrund ihrer gegenseitigen Gleichheit. Aber es kommt ihm so zu, zur Rechten des Vaters zu sitzen, insofern dadurch die Vortrefflichkeit der Seligkeit und seine richterliche Macht über jedes Geschöpf bezeichnet wird.
Antwort auf Einwand 3: Es kommt der menschlichen Natur Christi nicht zu, in Gleichheit mit dem Vater zu sein, sondern nur der Person, die sie annahm; aber es kommt selbst der angenommenen menschlichen Natur zu, an Gottes vorzüglicheren Gaben teilzuhaben, insofern dies eine Erhöhung über andere Geschöpfe impliziert.