III, q. 58 a. 2
Ob es Christus als Gott zukommt, zur Rechten des Vaters zu sitzen?
Quaestio 58 · Vom Sitzen Christi zur Rechten des Vaters
Einwand 1: Es scheint, dass es Christus als Gott nicht zukommt, zur Rechten des Vaters zu sitzen. Denn als Gott ist Christus die Rechte des Vaters. Es scheint aber nicht dasselbe zu sein, die Rechte von jemandem zu sein und zu seiner Rechten zu sitzen. Daher sitzt Christus als Gott nicht zur Rechten des Vaters.
Einwand 2: Ferner heißt es im letzten Kapitel des Markus (16,19), dass „der Herr Jesus in den Himmel aufgenommen wurde und zur Rechten Gottes sitzt“. Aber nicht als Gott wurde Christus in den Himmel aufgenommen. Daher sitzt er auch nicht als Gott zur Rechten Gottes.
Einwand 3: Ferner ist Christus als Gott dem Vater und dem Heiligen Geist gleich. Wenn folglich Christus als Gott zur Rechten des Vaters sitzt, sitzt mit gleichem Recht der Heilige Geist zur Rechten des Vaters und des Sohnes, und der Vater selbst zur Rechten des Sohnes; was niemand zu sagen pflegt.
Dagegen spricht, dass Damascenus sagt (De Fide Orth. iv): „Was wir als die Rechte des Vaters bezeichnen, ist die Herrlichkeit und Ehre der Gottheit, worin der Sohn Gottes vor den Zeiten als Gott und als wesensgleich mit dem Vater existierte.“
Ich antworte darauf, dass, wie aus dem Gesagten (Artikel 1) entnommen werden kann, unter dem Ausdruck „Rechte“ drei Dinge verstanden werden können. Erstens, wie Damascenus es auffasst, „die Herrlichkeit der Gottheit“; zweitens, gemäß Augustinus, „die Seligkeit des Vaters“; drittens, gemäß derselben Autorität, „richterliche Macht“. Wie wir nun bemerkten (Artikel 1), bezeichnet „Sitzen“ entweder Verweilen oder königliche bzw. richterliche Würde. Daher ist das Sitzen zur Rechten des Vaters nichts anderes, als die Herrlichkeit der Gottheit mit dem Vater zu teilen und Seligkeit sowie richterliche Macht zu besitzen, und zwar unveränderlich und königlich. Dies aber kommt dem Sohn als Gott zu. Daher ist es offenkundig, dass Christus als Gott zur Rechten des Vaters sitzt; doch so, dass diese Präposition „zu“ (bzw. „bei“), welche transitiv ist, lediglich eine persönliche Unterscheidung und eine Ordnung des Ursprungs impliziert, nicht aber einen Grad der Natur oder Würde, denn so etwas gibt es in den göttlichen Personen nicht, wie im ersten Teil, Frage 42, Artikel 3 und 4 gezeigt wurde.
Antwort auf Einwand 1: Der Sohn Gottes wird durch Appropriation die „Rechte“ des Vaters genannt, so wie er die „Kraft“ des Vaters genannt wird (1 Kor 1,24). Aber „Rechte des Vaters“ in ihren drei oben genannten Bedeutungen ist etwas den drei Personen Gemeinsames.
Antwort auf Einwand 2: Christus als Mensch ist zur göttlichen Ehre erhöht; und dies wird durch das besagte Sitzen bezeichnet; dennoch kommt solche Ehre ihm als Gott zu, nicht durch irgendeine Annahme, sondern durch seinen Ursprung aus Ewigkeit.
Antwort auf Einwand 3: In keiner Weise kann gesagt werden, dass der Vater zur Rechten des Sohnes oder des Heiligen Geistes sitzt; weil der Sohn und der Heilige Geist ihren Ursprung vom Vater haben und nicht umgekehrt. Vom Heiligen Geist jedoch kann im eigentlichen Sinne gesagt werden, dass er zur Rechten des Vaters oder des Sohnes sitzt, im vorgenannten Sinne, obwohl dies durch eine Art Appropriation dem Sohn zugeschrieben wird, dem die Gleichheit appropriiert wird; so sagt Augustinus (De Doctr. Christ. i), dass „im Vater die Einheit ist, im Sohn die Gleichheit, im Heiligen Geist die Verbindung von Einheit und Gleichheit“.