III, q. 58 a. 1
Ob es Christus ziemt, zur Rechten Gottes des Vaters zu sitzen?
Quaestio 58 · Vom Sitzen Christi zur Rechten des Vaters
Einwand 1: Es scheint unziemlich, dass Christus zur Rechten Gottes des Vaters sitzt. Denn rechts und links sind Unterschiede körperlicher Position. Aber auf Gott kann nichts Körperliches angewandt werden, da „Gott Geist ist“, wie wir in Joh 4,24 lesen. Daher scheint es, dass Christus nicht zur Rechten des Vaters sitzt.
Einwand 2: Ferner, wenn jemand zur Rechten eines anderen sitzt, dann sitzt letzterer zu seiner Linken. Wenn also Christus zur Rechten des Vaters sitzt, folgt daraus, dass der Vater zur Linken des Sohnes sitzt; was ungebührlich ist.
Einwand 3: Ferner stehen Sitzen und Stehen im Gegensatz zueinander. Stephanus aber sagte (Apg 7,55): „Siehe, ich sehe den Himmel offen und den Menschensohn zur Rechten Gottes stehen.“ Daher scheint es, dass Christus nicht zur Rechten des Vaters sitzt.
Dagegen spricht, dass im letzten Kapitel des Markus (16,19) geschrieben steht: „Der Herr Jesus wurde, nachdem er mit ihnen geredet hatte, in den Himmel aufgenommen und setzte sich zur Rechten Gottes.“
Ich antworte darauf, dass das Wort „Sitzen“ eine zweifache Bedeutung haben kann; nämlich „Verweilen“, wie in Lk 24,49: „Ihr aber sollt in der Stadt bleiben [Vulgata: sedete, wörtl. sitzt]“; und königliche oder richterliche „Macht“, wie in Spr 20,8: „Ein König, der auf dem Richterstuhl sitzt, sondert mit seinem Blick alles Böse aus.“ In beiden Bedeutungen nun kommt es Christus zu, zur Rechten des Vaters zu sitzen. Erstens insofern er ewig unveränderlich in der Seligkeit des Vaters verweilt, welche seine Rechte genannt wird, gemäß Ps 15,11: „Liebliches Wesen ist an deiner Rechten immerdar.“ Daher sagt Augustinus (De Symb. i): „‚Sitzt zur Rechten des Vaters‘: Sitzen bedeutet wohnen, so wie wir von irgendeinem Menschen sagen: ‚Er saß drei Jahre in jenem Land‘: Glaube also, dass Christus so zur Rechten des Vaters wohnt: denn er ist glückselig, und die Rechte des Vaters ist der Name für seine Seligkeit.“ Zweitens wird von Christus gesagt, er sitze zur Rechten des Vaters, insofern er zusammen mit dem Vater herrscht und richterliche Macht von ihm hat; so wie jener, der zur Rechten des Königs sitzt, ihm beim Regieren und Richten hilft. Daher sagt Augustinus (De Symb. ii): „Unter dem Ausdruck ‚Rechte‘ verstehe die Macht, die dieser von Gott erwählte Mensch empfing, damit er zu richten komme, der zuvor gekommen war, um gerichtet zu werden.“
Antwort auf Einwand 1: Wie Damascenus sagt (De Fide Orth. iv): „Wir sprechen nicht von der Rechten des Vaters als von einem Ort, denn wie kann ein Ort durch seine Rechte bezeichnet werden, der selbst jenseits allen Ortes ist? Rechts und links gehören zu Dingen, die durch Grenzen definierbar sind. Wir bezeichnen aber als die Rechte des Vaters die Herrlichkeit und Ehre der Gottheit.“
Antwort auf Einwand 2: Das Argument ist gültig, wenn das Sitzen zur Rechten körperlich aufgefasst wird. Daher sagt Augustinus (De Symb. i): „Wenn wir es in einem fleischlichen Sinne annehmen, dass Christus zur Rechten des Vaters sitzt, dann wird der Vater zur Linken sein. Aber dort“ – das heißt in der ewigen Seligkeit – „ist alles Rechte, da dort kein Elend ist.“
Antwort auf Einwand 3: Wie Gregor in einer Homilie über die Himmelfahrt sagt (Hom. xxix in Evang.), „ist es des Richters Platz zu sitzen, während zu stehen der Platz des Kämpfers oder Helfers ist. Folglich sah Stephanus in der Mühsal seines Kampfes denjenigen stehen, den er als seinen Helfer hatte. Markus aber beschreibt ihn nach der Himmelfahrt als sitzend, weil er nach der Herrlichkeit seiner Himmelfahrt am Ende als Richter gesehen werden wird.“