III, q. 21 a. 2
Ob es Christus zukommt, gemäß seiner Sinnlichkeit zu beten?
Quaestio 21 · Vom Gebet Christi
1. Einwand: Es scheint, dass es Christus zukommt, gemäß seiner Sinnlichkeit zu beten. Denn es steht geschrieben (Ps 83,3) in der Person Christi: „Mein Herz und mein Fleisch haben frohlockt im lebendigen Gott.“ Nun wird die Sinnlichkeit das Begehren des Fleisches genannt. Daher konnte die Sinnlichkeit Christi durch Frohlocken zum lebendigen Gott aufsteigen; und mit gleichem Recht durch Beten.
2. Einwand: Weiterhin scheint das Gebet dem zuzukommen, der das Erbetene begehrt. Nun erbat Christus etwas, das seine Sinnlichkeit begehrte, als er sagte (Mt 26,39): „Lass diesen Kelch an mir vorübergehen.“ Also betete die Sinnlichkeit Christi.
3. Einwand: Weiterhin ist es etwas Größeres, mit Gott in der Person vereint zu sein, als im Gebet zu ihm aufzusteigen. Aber die Sinnlichkeit wurde von Gott zur Einheit der Person angenommen, so wie jeder andere Teil der menschlichen Natur. Viel mehr also konnte sie durch das Gebet zu Gott aufsteigen.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (Phil 2,7), der Sohn Gottes sei in der Natur, die er annahm, „den Menschen gleich geworden“. Die übrigen Menschen aber beten nicht mit ihrer Sinnlichkeit. Also betete auch Christus nicht gemäß seiner Sinnlichkeit.
Ich antworte darauf, dass das Beten gemäß der Sinnlichkeit auf zwei Arten verstanden werden kann. Erstens, als ob das Gebet selbst ein Akt der Sinnlichkeit wäre; und in diesem Sinne betete Christus nicht mit seiner Sinnlichkeit, da seine Sinnlichkeit in Christus von derselben Natur und Spezies war wie in uns. In uns nun kann die Sinnlichkeit aus zwei Gründen nicht beten; erstens, weil die Bewegung der Sinnlichkeit sinnliche Dinge nicht überschreiten kann und sie folglich nicht zu Gott aufsteigen kann, was für das Gebet erforderlich ist; zweitens, weil das Gebet eine gewisse Ordnung impliziert, insofern wir wünschen, dass etwas von Gott erfüllt werde; und dies ist das Werk der Vernunft allein. Daher ist das Gebet ein Akt der Vernunft, wie in der Secunda Secundae, Frage [83], Artikel [1] gesagt wurde.
Zweitens kann man sagen, dass wir gemäß der Sinnlichkeit beten, wenn unser Gebet das vor Gott bringt, was in unserem Begehren der Sinnlichkeit ist; und in diesem Sinne betete Christus mit seiner Sinnlichkeit, insofern sein Gebet das Verlangen seiner Sinnlichkeit ausdrückte, als ob es der Fürsprecher der Sinnlichkeit wäre – und dies, damit er uns drei Dinge lehre. Erstens, um zu zeigen, dass er eine wahre menschliche Natur angenommen hatte, mit all ihren natürlichen Regungen; zweitens, um zu zeigen, dass ein Mensch mit seinem natürlichen Verlangen das wünschen darf, was Gott nicht wünscht; drittens, um zu zeigen, dass der Mensch seinen eigenen Willen dem göttlichen Willen unterwerfen sollte. Daher sagt Augustinus im Enchiridion (Serm. 1 in Ps 32): „Christus, der als Mensch handelte, zeigt den eigentlichen Willen eines Menschen, wenn er sagt: ‚Lass diesen Kelch an mir vorübergehen‘; denn dies war der menschliche Wille, der etwas Eigenes und sozusagen Privates begehrte. Aber weil er will, dass der Mensch gerecht sei und auf Gott ausgerichtet werde, fügt er hinzu: ‚Doch nicht wie ich will, sondern wie du willst‘, als ob er sagte: ‚Sieh dich selbst in mir, denn du kannst etwas dir Eigenes begehren, auch wenn Gott etwas anderes wünscht.‘“
Antwort auf den 1. Einwand: Das Fleisch frohlockt im lebendigen Gott, nicht durch den Akt des Fleisches, das zu Gott aufsteigt, sondern durch die Ergießung des Herzens in das Fleisch, insofern das sinnliche Begehren der Bewegung des vernünftigen Begehrens folgt.
Antwort auf den 2. Einwand: Obwohl die Sinnlichkeit wünschte, was die Vernunft erbat, kam es nicht der Sinnlichkeit zu, dies durch Beten zu suchen, sondern der Vernunft, wie oben dargelegt.
Antwort auf den 3. Einwand: Die Einheit in der Person ist gemäß dem personalen Sein, welches jedem Teil der menschlichen Natur zukommt; aber die Erhebung des Gebets geschieht durch einen Akt, der nur der Vernunft zukommt, wie oben dargelegt. Daher besteht keine Gleichheit.