Suppl., q. 87 a. 1
Ob nach der Auferstehung jeder wissen wird, welche Sünden er begangen hat?
Quaestio 87 · Vom Wissen, das die Menschen nach der Auferstehung beim Gericht über Verdienste und Sünden haben werden.
Einwand 1: Es scheint, dass nach der Auferstehung nicht jeder alle Sünden wissen kann, die er begangen hat. Denn alles, was wir wissen, nehmen wir entweder neu durch die Sinne auf oder wir schöpfen es aus der Schatzkammer des Gedächtnisses. Nun werden die Menschen nach der Auferstehung ihre Sünden nicht mittels der Sinne wahrnehmen können, da diese Dinge der Vergangenheit angehören, der Sinn aber nur Gegenwärtiges wahrnimmt; und viele Sünden werden dem Gedächtnis des Sünders entfallen sein, und er wird unfähig sein, sie aus der Schatzkammer seines Gedächtnisses zurückzurufen. Daher wird man sich nach der Auferstehung nicht aller Sünden bewusst sein, die man begangen hat.
Einwand 2: Ferner heißt es im Text (Sent. IV, D. 43), dass es „gewisse Bücher des Gewissens gibt, in denen die Verdienste eines jeden eingeschrieben sind“. Nun kann man eine Sache nicht in einem Buch lesen, wenn sie nicht im Buch verzeichnet ist; und die Sünde hinterlässt ihr Zeichen im Gewissen gemäß einer Glosse des Origenes zu Röm 2,15 („Ihr Gewissen gibt Zeugnis“ etc.), welches Zeichen anscheinend nichts anderes ist als die Schuld oder der Makel. Da nun bei vielen Personen die Schuld oder der Makel vieler Sünden durch die Gnade getilgt ist, scheint es, dass man in seinem Gewissen nicht alle Sünden lesen kann, die man begangen hat; und so folgt derselbe Schluss wie zuvor.
Einwand 3: Ferner: Je größer die Ursache, desto größer die Wirkung. Die Ursache nun, die uns über die Sünden trauern lässt, die wir ins Gedächtnis zurückrufen, ist die Liebe (Caritas). Da nun die Liebe in den Heiligen nach der Auferstehung vollkommen ist, würden sie über die Maßen über ihre Sünden trauern, wenn sie sie ins Gedächtnis zurückriefen; dies ist jedoch unmöglich, da es gemäß Offb 21,4 heißt: „Trauer und Klage werden von ihnen fliehen.“ [Das Zitat stammt aus Jes 35,10. Der Text der Apokalypse lautet: „Noch Klage, noch Geschrei, noch Schmerz wird mehr sein.“] Daher werden sie ihre eigenen Sünden nicht ins Gedächtnis zurückrufen.
Einwand 4: Ferner verhalten sich bei der Auferstehung die Verdammten zu dem Guten, das sie einst taten, wie die Seligen zu den Sünden, die sie einst begingen. Nun werden die Verdammten nach der Auferstehung anscheinend kein Wissen von dem Guten haben, das sie einst taten, da dies ihren Schmerz beträchtlich lindern würde. Daher werden auch die Seligen kein Wissen von den Sünden haben, die sie begangen hatten.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (De Civ. Dei XX), dass „eine gewisse göttliche Kraft uns zu Hilfe kommen wird, sodass wir uns an alle unsere Sünden erinnern werden“.
Ferner verhält sich das göttliche Gericht zum Zeugnis des Gewissens so wie das menschliche Gericht zu äußeren Beweisen, gemäß 1 Sam 16,7: „Der Mensch sieht, was vor Augen ist, der Herr aber sieht das Herz.“ Nun kann der Mensch kein vollkommenes Urteil über eine Sache fällen, wenn nicht Beweise über alle Punkte aufgenommen werden, über die geurteilt werden muss. Da also das göttliche Gericht höchst vollkommen ist, ist es notwendig, dass das Gewissen alles bezeugt, worüber geurteilt werden muss. Aber über alle Werke, sowohl gute als auch böse, wird geurteilt werden müssen (2 Kor 5,10): „Wir alle müssen vor dem Richterstuhl Christi offenbar werden, damit jeder empfange, was er durch den Leib gewirkt hat, es sei gut oder böse.“ Daher muss das Gewissen eines jeden notwendigerweise alle Werke bewahren, die er getan hat, ob gut oder böse.
Ich antworte darauf, dass gemäß Röm 2,15.16 „an dem Tag, da Gott richten wird“, das Gewissen eines jeden ihm Zeugnis geben wird und seine Gedanken ihn anklagen und verteidigen werden. Und da bei jeder gerichtlichen Verhandlung der Zeuge, der Ankläger und der Angeklagte mit der Sache vertraut sein müssen, über die das Urteil gefällt werden soll, und da beim allgemeinen Gericht alle Werke der Menschen dem Gericht unterbreitet werden, wird es jedem Menschen gebühren, dann Kenntnis von all seinen Werken zu haben. Deshalb wird das Gewissen eines jeden Menschen wie ein Buch sein, das seine Taten enthält, über die das Urteil gefällt wird, so wie wir uns im menschlichen Gerichtshof der Akten bedienen. Über diese Bücher steht in der Apokalypse (20,12) geschrieben: „Die Bücher wurden geöffnet; und ein anderes Buch wurde geöffnet, welches das Buch des Lebens ist; und die Toten wurden gerichtet nach dem, was in den Büchern [Vulg.: ‚Buch‘] geschrieben stand, gemäß ihren Werken.“ Nach der Auslegung des Augustinus (De Civ. Dei XX) bezeichnen die Bücher, von denen hier gesagt wird, dass sie geöffnet werden, „die Heiligen des Neuen und Alten Testaments, in denen Gottes Gebote beispielhaft verwirklicht sind“. Daher sagt Richard von St. Viktor (De judic. potest.): „Ihre Herzen werden wie das Gesetzbuch sein.“ Aber das Buch des Lebens, von dem der Text weiter spricht, bezeichnet das Gewissen eines jeden, welches als ein einziges Buch bezeichnet wird, weil die eine göttliche Macht alle dazu bringen wird, sich an ihre Taten zu erinnern, und diese Kraft, insofern sie einen Menschen an seine Taten erinnert, wird das „Buch des Lebens“ genannt [*Vgl. FP, Frage [24], Artikel [1], ad 1]. Oder wir können die ersten Bücher auf das Gewissen beziehen, und unter dem zweiten Buch können wir das Urteil des Richters verstehen, wie es in seiner Vorsehung ausgedrückt ist.
Antwort auf Einwand 1: Obwohl viele Verdienste und Missverdienste unserem Gedächtnis entfallen sein werden, wird doch keines von ihnen sein, das nicht irgendwie in seiner Wirkung verbleibt, weil jene Verdienste, die nicht abgetötet sind, in der ihnen gewährten Belohnung verbleiben, während jene, die abgetötet sind, in der Schuld der Undankbarkeit verbleiben, die dadurch vergrößert wird, dass ein Mensch sündigte, nachdem er Gnade empfangen hatte. In gleicher Weise verbleiben jene Missverdienste, die nicht durch Reue getilgt sind, in der Schuld der ihnen gebührenden Strafe, während jene, die durch Reue getilgt wurden, in der Erinnerung an die Reue verbleiben, die sie zusammen mit ihren anderen Verdiensten zurückrufen werden. Daher wird in jedem Menschen etwas sein, wodurch er fähig sein wird, sich an seine Taten zu erinnern. Dennoch wird, wie Augustinus sagt (De Civ. Dei XX), die göttliche Kraft besonders dazu beitragen.
Antwort auf Einwand 2: Das Gewissen eines jeden wird gewisse Zeichen der von ihm vollbrachten Taten tragen; und es folgt nicht, dass diese Zeichen allein die Schuld sind, wie oben dargelegt.
Antwort auf Einwand 3: Obwohl die Liebe jetzt die Ursache der Trauer über die Sünde ist, werden die Heiligen im Himmel doch so voll der Freude sein, dass sie keinen Raum für Trauer haben werden; und so werden sie nicht über ihre Sünden trauern, sondern vielmehr werden sie sich der göttlichen Barmherzigkeit erfreuen, durch die ihnen ihre Sünden vergeben sind. Ebenso freuen sich die Engel jetzt der göttlichen Gerechtigkeit, durch die jene, die sie beschützen, kopfüber in die Sünde fallen, weil sie von der Gnade verlassen sind, und über deren Heil sie dennoch eifrig wachen.
Antwort auf Einwand 4: Die Gottlosen werden all das Gute wissen, das sie getan haben, und dies wird ihren Schmerz nicht vermindern; vielmehr wird es ihn vergrößern, weil es der größte Schmerz ist, viele Güter verloren zu haben: weshalb Boethius sagt (De Consol. II), dass „es die unglücklichste Art des Unglücks ist, glücklich gewesen zu sein“.