Suppl., q. 86 a. 1
Ob die Leiber der Verdammten mit ihren Missgestaltungen auferstehen werden?
Quaestio 86 · Von der Beschaffenheit, in der die Leiber der Verdammten auferstehen werden.
Einwand 1: Es scheint, dass die Leiber der Verdammten mit ihren Missgestaltungen auferstehen werden. Denn was als Strafe für die Sünde festgesetzt wurde, darf nicht aufhören, solange die Sünde nicht vergeben ist. Nun sind der Mangel an Gliedern, der aus einer Verstümmelung resultiert, sowie alle anderen körperlichen Missgestaltungen als Strafen für die Sünde festgesetzt. Daher werden diese Missgestaltungen von den Verdammten nicht genommen werden, da sie die Vergebung ihrer Sünden nicht empfangen haben werden.
Einwand 2: Ferner werden die Gottlosen zur endgültigen Unglückseligkeit auferstehen, so wie die Heiligen zur endgültigen Glückseligkeit auferstehen. Wenn nun den Heiligen bei der Auferstehung nichts genommen wird, was zu ihrer Vollkommenheit gehören kann, so wird den Gottlosen bei der Auferstehung nichts genommen werden, was zu ihrem Mangel oder ihrer Unglückseligkeit gehört. Solcher Art aber sind ihre Missgestaltungen. Also usw.
Einwand 3: Ferner ist die Langsamkeit der Bewegung ebenso ein Mangel des leidensfähigen Körpers wie die Missgestaltung. Nun wird die Langsamkeit der Bewegung bei der Auferstehung nicht von den Leibern der Verdammten genommen werden, da ihre Leiber nicht agil sein werden. Aus demselben Grund wird also auch ihre Missgestaltung nicht genommen werden.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (1 Kor 15,52): „Die Toten werden auferstehen unverweslich“; wozu eine Glosse sagt: „Die Toten, d.h. die Sünder, oder alle Toten im Allgemeinen werden unverweslich auferstehen, d.h. ohne den Verlust irgendwelcher Glieder.“ Daher werden die Gottlosen ohne ihre Missgestaltungen auferstehen.
Ferner wird es in den Verdammten nichts geben, was das Schmerzempfinden mindern könnte. Krankheit aber behindert das Schmerzempfinden durch die Schwächung des Sinnesorgans, und ebenso würde das Fehlen eines Gliedes verhindern, dass der Schmerz den ganzen Körper ergreift. Daher werden die Verdammten ohne diese Mängel auferstehen.
Ich antworte darauf, dass Missgestaltung im menschlichen Körper zweifacher Art ist. Die eine entsteht aus dem Fehlen eines Gliedes: So nennen wir einen Verstümmelten missgestaltet, weil ihm die gebührende Proportion der Teile zum Ganzen fehlt. Missgestaltungen dieser Art werden zweifellos nicht in den Leibern der Verdammten sein, da alle Leiber, sowohl der Gottlosen als auch der Guten, unversehrt auferstehen werden. Eine andere Missgestaltung entsteht aus der ungehörigen Disposition der Teile, aufgrund von ungehöriger Quantität, Qualität oder Ort – welche Missgestaltung überdies unvereinbar ist mit der gebührenden Proportion der Teile zum Ganzen. Bezüglich dieser Missgestaltungen und ähnlicher Mängel wie Fieber und dergleichen Gebrechen, die bisweilen in Missgestaltung resultieren, blieb Augustinus unentschieden und zweifelnd (Enchiridion 92), wie der Magister anmerkt (Sent. iv, D, 44). Unter den neueren Lehrern gibt es jedoch zwei Meinungen zu diesem Punkt. Denn einige sagen, dass derartige Missgestaltungen und Mängel in den Leibern der Verdammten verbleiben werden, weil sie der Ansicht sind, dass jene, die verdammt sind, zu äußerster Unglückseligkeit verurteilt sind, wovon keine Drangsal abgelassen werden sollte. Dies scheint jedoch unvernünftig. Denn bei der Wiederherstellung des auferstehenden Leibes blicken wir eher auf seine natürliche Vollkommenheit als auf seinen vorherigen Zustand: Weshalb jene, die im unvollkommenen Alter sterben, in der Statur der Jugend auferstehen werden, wie oben dargelegt (Quaestio 81, Artikel 1). Folglich werden jene, die natürliche Mängel im Körper hatten oder daraus resultierende Missgestaltungen, bei der Auferstehung ohne diese Mängel oder Missgestaltungen wiederhergestellt werden, es sei denn, das Demerit der Sünde stünde dem entgegen; und so, wenn eine Person mit solchen Mängeln und Missgestaltungen auferstünde, geschähe dies zu ihrer Bestrafung. Nun richtet sich das Maß der Strafe nach dem Maß der Schuld. Und ein Sünder, der verdammt werden soll, kann mit weniger schweren Sünden beladen sein und dennoch Missgestaltungen und Mängel haben, die ein anderer, der verdammt werden soll, nicht hat, obwohl er mit schwereren Sünden beladen ist. Wenn also jener, der in diesem Leben Missgestaltungen hatte, mit ihnen auferstünde, während der andere, der sie in diesem Leben nicht hatte und daher, wie klar ist, ohne sie auferstehen wird, obwohl er größere Strafe verdient, so würde die Art der Strafe nicht dem Ausmaß der Schuld entsprechen; tatsächlich schiene es, dass ein Mensch mehr bestraft würde aufgrund der Schmerzen, die er in dieser Welt erlitten hat; was absurd ist.
Daher sagen andere mit mehr Vernunft, dass Er, der die Natur gebildet hat, bei der Auferstehung die Natur des Leibes gänzlich wiederherstellen wird. Weshalb jeder Mangel oder jede Missgestaltung, die durch Verderbnis oder Schwäche der Natur oder der natürlichen Prinzipien im Körper war (zum Beispiel Fieber, Kurzsichtigkeit und dergleichen), bei der Auferstehung gänzlich beseitigt sein wird: Wohingegen jene Mängel im menschlichen Körper, die das natürliche Ergebnis seiner natürlichen Prinzipien sind, wie Schwere, Leidensfähigkeit und dergleichen, in den Leibern der Verdammten sein werden, während sie von den Leibern der Auserwählten durch die Herrlichkeit der Auferstehung entfernt werden.
Antwort auf Einwand 1: Da in jedem Gerichtshof die Strafe gemäß der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofes verhängt wird, sind die Strafen, die in diesem zeitlichen Leben für eine bestimmte Sünde verhängt werden, selbst zeitlich und erstrecken sich nicht über die Frist dieses Lebens hinaus. Daher folgt, obwohl den Verdammten ihre Sünden nicht vergeben werden, nicht daraus, dass sie dort dieselben Strafen erleiden werden, die sie in dieser Welt haben: sondern die göttliche Gerechtigkeit verlangt, dass sie dort für die Ewigkeit schwerere Strafe erleiden.
Antwort auf Einwand 2: Es gibt keine Gleichheit zwischen den Guten und den Gottlosen, weil ein Ding ganz und gar gut sein kann, aber nicht ganz und gar böse. Daher erfordert die endgültige Glückseligkeit der Heiligen, dass sie gänzlich von allem Übel befreit sind; wohingegen die endgültige Unglückseligkeit der Gottlosen nicht alles Gute ausschließen wird, denn „wenn ein Ding gänzlich böse wäre, würde es sich selbst zerstören“, wie der Philosoph sagt (Ethik iv, 5). Daher ist es notwendig, dass das Gut ihrer Natur der Unglückseligkeit der Verdammten zugrunde liegt, welches Gut das Werk ihres vollkommenen Schöpfers ist, der eben diese Natur zur Vollkommenheit ihrer Spezies wiederherstellen wird.
Antwort auf Einwand 3: Langsamkeit der Bewegung ist einer jener Mängel, die das natürliche Ergebnis der Prinzipien des menschlichen Körpers sind; Missgestaltung aber ist dies nicht, und folglich hinkt der Vergleich.