Suppl., q. 78 a. 1
Ob der Tod in allen Fällen der Ausgangspunkt der Auferstehung sein wird?
Quaestio 78 · Vom Ausgangspunkt der Auferstehung
Einwand 1: Es scheint, dass der Tod nicht in allen Fällen der Ausgangspunkt der Auferstehung sein wird. Denn einige werden nicht sterben, sondern mit Unsterblichkeit bekleidet werden; denn es heißt im Glaubensbekenntnis, dass unser Herr kommen wird, „zu richten die Lebenden und die Toten“. Dies kann sich nun nicht auf die Zeit des Gerichts beziehen, da dann alle lebendig sein werden; daher muss sich diese Unterscheidung auf die vorhergehende Zeit beziehen, und folglich werden nicht alle vor dem Gericht sterben.
Einwand 2: Ferner kann ein natürliches und allgemeines Verlangen nicht leer und vergeblich sein, sondern wird in einigen Fällen erfüllt. Nun ist es gemäß dem Apostel (2 Kor 5,4) ein allgemeines Verlangen, dass „wir nicht entkleidet, sondern überkleidet werden möchten“. Daher wird es einige geben, die niemals durch den Tod des Leibes beraubt, sondern mit der Herrlichkeit der Auferstehung bekleidet werden.
Einwand 3: Ferner sagt Augustinus (Enchiridion cxv), dass sich die vier letzten Bitten des Vaterunsers auf das gegenwärtige Leben beziehen; und eine davon ist: „Vergib uns unsere Schulden“. Daher betet die Kirche, dass ihr alle Schulden in diesem Leben vergeben werden mögen. Nun kann das Gebet der Kirche nicht vergeblich und unerhört bleiben: „Wenn ihr den Vater um etwas in meinem Namen bittet, wird er es euch geben“ (Joh 16,23). Daher wird die Kirche zu irgendeiner Zeit dieses Lebens den Erlass aller Schulden empfangen. Eine der Schulden nun, an die wir durch die Sünde unseres ersten Stammvaters gebunden sind, ist, dass wir in der Erbsünde geboren werden. Daher wird Gott der Kirche zu irgendeiner Zeit gewähren, dass Menschen ohne Erbsünde geboren werden. Der Tod aber ist die Strafe der Erbsünde. Folglich wird es am Ende der Welt einige Menschen geben, die nicht sterben werden; und so folgt daraus derselbe Schluss.
Einwand 4: Ferner sollte der Weise immer den kürzesten Weg wählen. Nun ist es der kürzeste Weg für die Menschen, die lebend angetroffen werden, in die Leidensunfähigkeit der Auferstehung überführt zu werden, als dass sie zuerst sterben und danach wieder vom Tod zur Unsterblichkeit auferstehen. Daher wird Gott, der im höchsten Maße weise ist, diesen Weg für jene wählen, die lebend angetroffen werden.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (1 Kor 15,36): „Das, was du säst, wird nicht lebendig, wenn es nicht zuvor stirbt“, und er spricht dort von der Auferstehung des Leibes im Vergleich zum Samen.
Ferner steht geschrieben (1 Kor 15,22): „Wie in Adam alle sterben, so werden auch in Christus alle lebendig gemacht werden.“ Nun werden alle in Christus lebendig gemacht werden. Daher werden alle in Adam sterben, und so werden alle vom Tod wieder auferstehen.
Ich antworte darauf, dass die Heiligen sich zu dieser Frage unterschiedlich äußern, wie im Text (Sent. iv, D, 43) zu sehen ist. Die sicherere und allgemeinere Meinung ist jedoch, dass alle sterben und vom Tod wieder auferstehen werden; und dies aus drei Gründen. Erstens, weil es mehr der göttlichen Gerechtigkeit entspricht, welche die menschliche Natur wegen der Sünde ihres ersten Stammvaters verurteilte, dass alle, die durch den Akt der Natur ihren Ursprung von ihm herleiten, den Makel der Erbsünde auf sich ziehen und folglich Schuldner des Todes sind. Zweitens, weil es mehr in Übereinstimmung mit der Heiligen Schrift steht, welche die Auferstehung aller vorhersagt; und Auferstehung wird im eigentlichen Sinne nur von dem ausgesagt, „was gefallen und untergegangen ist“, wie der Damaszener sagt (De Fide Orth. iv). Drittens, weil es mehr im Einklang mit der Ordnung der Natur steht, wo wir finden, dass das, was verdorben und zerfallen ist, nicht erneuert wird außer durch Mittel der Korruption: so wird Essig nicht zu Wein, es sei denn, der Essig verdirbt und geht in den Saft der Traube über. Da nun die menschliche Natur den Defekt der Notwendigkeit des Todes auf sich gezogen hat, kann sie nicht zur Unsterblichkeit zurückkehren außer durch den Tod. Es entspricht auch aus einem anderen Grund der Ordnung der Natur, weil, wie in Phys. viii, 1 dargelegt wird, „die Bewegung des Himmels wie eine Art Leben für alles in der Natur Existierende ist“, so wie die Bewegung des Herzens eine Art Leben des ganzen Körpers ist: weshalb, so wie alle Glieder absterben, wenn das Herz aufhört sich zu bewegen, so kann, wenn die himmlische Bewegung aufhört, nichts mit jenem Leben lebendig bleiben, das durch den Einfluss dieser Bewegung erhalten wurde. Nun ist das Leben, durch das wir jetzt leben, von solcher Art; und daher folgt, dass jene, die leben werden, nachdem die Bewegung des Himmels zum Stillstand kommt, aus diesem Leben scheiden müssen.
Zu Einwand 1 ist zu sagen: Diese Unterscheidung von Toten und Lebenden bezieht sich weder auf den Zeitpunkt des Gerichts selbst noch auf die gesamte vorhergehende Zeit, da alle, die gerichtet werden sollen, zu irgendeiner Zeit lebten und zu irgendeiner Zeit tot waren; sondern sie bezieht sich auf jene besondere Zeit, die dem Gericht unmittelbar vorausgehen wird, wenn nämlich die Zeichen des Gerichts zu erscheinen beginnen.
Zu Einwand 2 ist zu sagen: Das vollkommene Verlangen der Heiligen kann nicht vergeblich sein; aber nichts hindert daran, dass ihr bedingtes Verlangen vergeblich ist. Ein solches ist das Verlangen, wodurch wir nicht „entkleidet“, sondern „überkleidet“ werden möchten, nämlich wenn dies möglich wäre; und dieses Verlangen wird von einigen eine „Velleität“ genannt.
Zu Einwand 3 ist zu sagen: Es ist irrig zu sagen, dass irgendjemand außer Christus ohne Erbsünde empfangen wurde, weil jene, die ohne Erbsünde empfangen würden, der Erlösung nicht bedürften, die durch Christus gewirkt wurde, und so wäre Christus nicht der Erlöser aller Menschen. Auch kann nicht gesagt werden, dass sie dieser Erlösung nicht bedurften, weil es ihnen gewährt wurde, ohne Sünde empfangen zu werden. Denn diese Gnade wurde gewährt – entweder ihren Eltern, damit die Sünde der Natur in ihnen geheilt würde (weil sie, solange diese Sünde blieb, nicht zeugen konnten, ohne die Erbsünde weiterzugeben) – oder der Natur selbst, die geheilt wurde. Nun müssen wir zugestehen, dass jeder der Erlösung Christi persönlich bedarf und nicht nur aufgrund der Natur, und man kann nicht von einem Übel befreit oder von einer Schuld losgesprochen werden, wenn man die Schuld nicht auf sich lädt oder das Übel nicht erleidet: und folglich könnten nicht alle in sich selbst die Frucht des Vaterunsers ernten, wenn nicht alle als Schuldner und dem Übel unterworfen geboren würden. Daher kann die Vergebung der Schulden oder die Befreiung vom Übel nicht auf jemanden angewendet werden, der ohne Schuld oder frei von Übel geboren wird, sondern nur auf jemanden, der mit einer Schuld geboren und danach durch die Gnade Christi befreit wird. Auch folgt nicht, wenn ohne Irrtum behauptet werden kann, dass einige nicht sterben, dass sie ohne Erbsünde geboren sind, obwohl der Tod eine Strafe der Erbsünde ist; denn Gott kann in seiner Barmherzigkeit die Strafe erlassen, die jemand durch einen vergangenen Fehler auf sich gezogen hat, wie er der Ehebrecherin ohne Strafe verzieh (Joh 8); und in gleicher Weise kann er jene vom Tod befreien, die die Schuld des Todes durch die Geburt in der Erbsünde auf sich gezogen haben. Und so folgt nicht, dass, wenn sie nicht sterben, sie deshalb ohne Erbsünde geboren wurden.
Zu Einwand 4 ist zu sagen: Der kürzeste Weg ist nicht immer derjenige, der gewählt werden muss, sondern nur dann, wenn er gleichermaßen oder besser geeignet ist, das Ziel zu erreichen. Dies ist hier nicht der Fall, wie aus dem Gesagten klar hervorgeht.