Suppl., q. 70 a. 1
Ob die sinnlichen Vermögen in der getrennten Seele verbleiben?
Quaestio 70 · Von der Beschaffenheit der Seele nach dem Verlassen des Körpers und von der Strafe, die ihr durch körperliches Feuer zugefügt wird.
Einwand 1: Es scheint, dass die sinnlichen Vermögen in der sinnlichen Seele verbleiben. Denn Augustinus sagt (De Spir. et Anim. xv): „Die Seele zieht sich vom Körper zurück und nimmt alles mit sich, Sinn und Einbildungskraft, Vernunft, Verstand und Intelligenz, die begehrenden und zornmütigen Kräfte.“ Nun sind Sinn, Einbildungskraft, das Begehrliche und das Zornmütige sinnliche Vermögen. Also verbleiben die sinnlichen Vermögen in der getrennten Seele.
Einwand 2: Ferner sagt Augustinus (De Eccl. Dogm. xvi): „Wir glauben, dass der Mensch allein eine substantielle Seele hat, die lebt, auch wenn sie vom Körper getrennt ist, und die lebhaft an ihren Sinnen und ihrem Verstand festhält.“ Daher behält die Seele ihre Sinne, nachdem sie vom Körper getrennt wurde.
Einwand 3: Ferner sind die Vermögen der Seele entweder ihre wesentlichen Teile, wie einige behaupten, oder zumindest ihre natürlichen Eigenschaften. Nun kann das, was einem Ding wesentlich innewohnt, nicht von ihm getrennt werden, noch wird ein Subjekt von seinen natürlichen Eigenschaften geschieden. Daher ist es unmöglich, dass die Seele irgendeines ihrer Vermögen verliert, nachdem sie vom Körper getrennt wurde.
Einwand 4: Ferner ist ein Ganzes nicht vollständig, wenn einer seiner Teile fehlt. Nun werden die Vermögen der Seele ihre Teile genannt. Wenn also die Seele nach dem Tod irgendeines ihrer Vermögen verliert, wird sie nach dem Tod nicht vollständig sein: und dies ist unpassend.
Einwand 5: Ferner wirken die Seelenvermögen beim Verdienst noch mehr mit als der Körper, da der Körper ein bloßes Werkzeug des Handelns ist, während die Vermögen Prinzipien des Handelns sind. Nun muss der Körper notwendigerweise zusammen mit der Seele belohnt werden, da er beim Verdienst mitgewirkt hat. Umso mehr ist es daher notwendig, dass die Vermögen der Seele zusammen mit ihr belohnt werden. Daher verliert die getrennte Seele sie nicht.
Einwand 6: Ferner, wenn die Seele nach der Trennung vom Körper ihr sinnliches Vermögen verliert, muss dieses notwendigerweise zunichte werden. Denn man kann nicht sagen, dass es sich in irgendeine Materie auflöst, da es keine Materie als Teil seiner selbst hat. Nun wird das, was gänzlich zunichte wird, nicht identisch wiederhergestellt; weshalb die Seele bei der Auferstehung nicht dieselben identischen sinnlichen Vermögen haben würde. Nun verhalten sich gemäß dem Philosophen (De Anima ii, 1) die Seelenvermögen zu den Teilen des Körpers wie die Seele zum Körper, zum Beispiel das Sehvermögen zum Auge. Wenn es aber nicht identisch dieselbe Seele wäre, die zum Körper zurückkehrt, wäre es nicht identisch derselbe Mensch. Aus demselben Grund wäre es daher nicht identisch dasselbe Auge, wenn das Sehvermögen nicht identisch dasselbe wäre; und in gleicher Weise würde kein anderer Teil identisch auferstehen, und folglich wäre auch der ganze Mensch nicht identisch derselbe. Daher ist es unmöglich, dass die getrennte Seele ihre sinnlichen Vermögen verliert.
Einwand 7: Ferner, wenn die sinnlichen Vermögen verdürben, wenn der Körper verdirbt, würde daraus folgen, dass sie geschwächt werden, wenn der Körper geschwächt wird. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn gemäß De Anima i, „wenn einem alten Mann das Auge eines jungen Mannes gegeben würde, würde er zweifellos so gut sehen wie ein junger Mann.“ Daher verderben die sinnlichen Vermögen auch nicht, wenn der Körper verdirbt.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (De Eccl. Dogm. xix): „Aus zwei Substanzen allein besteht der Mensch, Seele und Körper: die Seele mit ihrer Vernunft und der Körper mit seinen Sinnen.“ Daher gehören die sinnlichen Vermögen zum Körper: und folglich verbleiben die sinnlichen Vermögen nicht in der Seele, wenn der Körper verdirbt.
Ferner drückt sich der Philosoph, wenn er von der Trennung der Seele spricht, so aus (Metaph. xi, 3): „Wenn jedoch zuletzt etwas übrig bleibt, müssen wir fragen, was dies ist: denn bei gewissen Subjekten ist es nicht unmöglich, zum Beispiel wenn die Seele von solcher Beschaffenheit ist, nicht die ganze Seele, sondern der Intellekt; denn was die ganze Seele betrifft, ist dies wahrscheinlich unmöglich.“ Daher scheint es, dass nicht die ganze Seele vom Körper getrennt wird, sondern nur die intellektiven Vermögen der Seele, und folglich nicht die sinnlichen oder vegetativen Vermögen.
Ferner sagt der Philosoph, wenn er vom Intellekt spricht (De Anima ii, 2): „Dieser allein wird jemals getrennt, wie das Ewige vom Vergänglichen: denn hierdurch ist klar, dass die übrigen Teile nicht trennbar sind, wie einige behaupten.“ Daher verbleiben die sinnlichen Vermögen nicht in der getrennten Seele.
Ich antworte darauf, dass es zu dieser Frage viele Meinungen gibt. Denn einige, die die Ansicht vertreten, dass alle Vermögen in der Seele auf dieselbe Weise sind wie die Farbe in einem Körper, behaupten, dass die vom Körper getrennte Seele alle ihre Vermögen mit sich nimmt: denn wenn ihr irgendeines davon fehlte, würde folgen, dass die Seele in ihren natürlichen Eigenschaften verändert wird, da diese sich nicht ändern können, solange ihr Subjekt verbleibt. Aber die genannte Ansicht ist falsch, denn da ein Vermögen so genannt wird, weil es uns befähigt, etwas zu tun oder zu erleiden, und da das Tun und das Können demselben Subjekt angehören, folgt daraus, dass das Subjekt eines Vermögens dasselbe ist wie das, was Agens oder Patiens ist. Daher sagt der Philosoph (De Somn. et Vigil.), dass „wo wir Vermögen finden, wir auch Handlung finden.“ Nun ist es offensichtlich, dass gewisse Operationen, deren Prinzipien die Seelenvermögen sind, nicht der Seele im eigentlichen Sinne angehören, sondern der Seele, wie sie mit dem Körper vereint ist, weil sie nicht vollzogen werden außer durch das Medium des Körpers – wie zum Beispiel sehen, hören und so weiter. Daher folgt, dass derartige Vermögen der vereinten Seele und dem Körper als ihrem Subjekt angehören, der Seele aber als ihrem belebenden Prinzip, so wie die Form das Prinzip der Eigenschaften eines zusammengesetzten Wesens ist. Einige Operationen jedoch werden von der Seele ohne ein körperliches Organ vollzogen – zum Beispiel verstehen, betrachten, wollen: weshalb, da diese Handlungen der Seele eigen sind, die Vermögen, die deren Prinzipien sind, der Seele nicht nur als ihrem Prinzip, sondern auch als ihrem Subjekt angehören. Da also, solange das eigentliche Subjekt verbleibt, auch seine eigentlichen Leidenschaften verbleiben müssen, und wenn es verdirbt, auch sie verderben müssen, folgt daraus, dass diese Vermögen, die kein körperliches Organ für ihre Handlungen gebrauchen, notwendigerweise im getrennten Körper [sic; gemeint ist: in der getrennten Seele] verbleiben müssen, während jene, die ein körperliches Organ gebrauchen, notwendigerweise verderben müssen, wenn der Körper verdirbt: und solcherart sind alle Vermögen, die zur sinnlichen und zur vegetativen Seele gehören. Aus diesem Grund ziehen einige eine Unterscheidung bei den sinnlichen Vermögen der Seele: denn sie sagen, dass sie von zweierlei Art sind – einige sind Akte von Organen und fließen aus der Seele in den Körper und verderben mit dem Körper; andere, aus denen die ersteren entspringen, sind in der Seele, weil durch sie die Seele den Körper für das Sehen, Hören und so weiter empfindsam macht; und diese primären Vermögen verbleiben in der getrennten Seele. Aber diese Aussage scheint unvernünftig: weil die Seele durch ihre Wesenheit und nicht durch das Medium gewisser anderer Vermögen der Ursprung jener Vermögen ist, die die Akte von Organen sind, so wie jede Form, allein durch die Tatsache, dass sie durch ihre Wesenheit ihre Materie informiert, der Ursprung der Eigenschaften ist, die natürlich im Zusammengesetzten resultieren. Denn wäre es notwendig, andere Vermögen in der Seele anzunehmen, mittels derer die Vermögen, die die Organe vervollkommnen, aus der Wesenheit der Seele fließen, so wäre es aus demselben Grund notwendig, andere Vermögen anzunehmen, mittels derer diese mittleren Vermögen aus der Wesenheit der Seele fließen, und so weiter bis ins Unendliche, und wenn wir aufhören müssen, ist es besser, dies beim ersten Schritt zu tun.
Daher sagen andere, dass die sinnlichen und ähnlichen Vermögen nicht in der getrennten Seele verbleiben, außer in einem eingeschränkten Sinne, nämlich wurzelhaft (radicaliter), auf dieselbe Weise, wie ein Resultat in seinem Prinzip ist: weil in der getrennten Seele die Fähigkeit verbleibt, diese Vermögen hervorzubringen, falls sie wieder mit dem Körper vereint werden sollte; noch ist es notwendig, dass diese Fähigkeit etwas zusätzlich zur Wesenheit der Seele ist, wie oben dargelegt. Diese Meinung scheint die vernünftigere zu sein.
Antwort auf Einwand 1: Dieser Ausspruch des Augustinus ist so zu verstehen, dass die Seele einige jener Vermögen aktuell mit sich nimmt, nämlich Verstand und Intelligenz, und einige wurzelhaft, wie oben dargelegt.
Antwort auf Einwand 2: Die Sinne, welche die Seele mit sich nimmt, sind nicht diese äußeren Sinne, sondern die inneren, jene nämlich, die zum intellektiven Teil gehören, denn der Intellekt wird manchmal Sinn genannt, wie Basilius in seinem Kommentar zu den Sprichwörtern feststellt, und wiederum der Philosoph (Ethic. vi, 11). Wenn er jedoch die äußeren Sinne meint, müssen wir wie oben auf den ersten Einwand antworten.
Antwort auf Einwand 3: Wie oben dargelegt, beziehen sich die sinnlichen Vermögen auf die Seele nicht wie natürliche Leidenschaften auf ihr Subjekt, sondern wie auf ihren Ursprung: weshalb die Schlussfolgerung nicht folgt.
Antwort auf Einwand 4: Die Vermögen der Seele werden nicht ihre integralen, sondern ihre potentiellen Teile genannt. Nun ist die Natur solcher Ganzen, dass die gesamte Energie des Ganzen vollkommen in einem der Teile gefunden wird, aber teilweise in den anderen; so wird in der Seele die Energie der Seele vollkommen im intellektiven Teil gefunden, aber teilweise in den anderen. Weshalb, da die Vermögen des intellektiven Teils in der getrennten Seele verbleiben, letztere vollständig und unvermindert verbleiben wird, obwohl die sinnlichen Vermögen nicht aktuell verbleiben: wie auch die Macht des Königs nicht durch den Tod eines Bürgermeisters verringert wird, der seine Autorität teilte.
Antwort auf Einwand 5: Der Körper wirkt beim Verdienst mit als ein wesentlicher Teil des Menschen, der verdient. Die sinnlichen Vermögen jedoch wirken nicht so mit, da sie von der Gattung der Akzidenzien sind. Daher hinkt der Vergleich.
Antwort auf Einwand 6: Die Vermögen der sinnlichen Seele werden Akte der Organe genannt, nicht als ob sie die wesentlichen Formen jener Organe wären, außer in Bezug auf die Seele, deren Vermögen sie sind. Aber sie sind die Akte der Organe, indem sie diese für ihre eigentlichen Operationen vervollkommnen, wie Hitze der Akt des Feuers ist, indem sie es für den Zweck des Erhitzens vervollkommnet. Weshalb, so wie ein Feuer identisch dasselbe bleiben würde, obwohl eine andere individuelle Hitze in ihm wäre (so wie auch die Kälte von Wasser, das erhitzt wurde, nicht identisch dieselbe zurückkehrt, obwohl das Wasser identisch dasselbe bleibt), so werden die Organe identisch dieselben sein, obwohl die Vermögen nicht identisch dieselben sind.
Antwort auf Einwand 7: Der Philosoph spricht dort von diesen Vermögen, insofern sie in der Seele verwurzelt sind. Dies ist klar aus seiner Aussage, dass „das Alter eine Affektion nicht der Seele ist, sondern dessen, worin die Seele ist“, nämlich des Körpers. Denn auf diese Weise werden die Vermögen der Seele weder geschwächt noch verdorben aufgrund des Körpers.