Suppl., q. 7 a. 3
Ob die Beichte ein Akt der Tugend der Buße ist?
Quaestio 7 · Vom Wesen der Beichte
Einwand 1: Es scheint, dass die Beichte kein Akt der Tugend der Buße ist. Denn ein Akt gehört zu der Tugend, die seine Ursache ist. Nun ist die Ursache der Beichte die Hoffnung auf Verzeihung, wie aus der oben gegebenen Definition hervorgeht (Artikel [1]). Daher scheint es, dass sie ein Akt der Hoffnung und nicht der Buße ist.
Einwand 2: Ferner ist Scham ein Teil der Mäßigung. Aber die Beichte entspringt der Scham, wie aus der oben gegebenen Definition hervorgeht (Artikel [1], Einwand [4]). Daher ist sie ein Akt der Mäßigung und nicht der Buße.
Einwand 3: Ferner stützt sich der Akt der Buße auf die göttliche Barmherzigkeit. Aber die Beichte stützt sich eher auf die göttliche Weisheit, aufgrund der Wahrheit, die in ihr erforderlich ist. Daher ist sie kein Akt der Buße.
Einwand 4: Ferner werden wir zur Buße durch den Artikel des Glaubensbekenntnisses bewegt, der vom Gericht handelt, wegen der Furcht, die der Ursprung der Buße ist. Aber zur Beichte werden wir durch den Artikel bewegt, der vom ewigen Leben handelt, weil sie aus der Hoffnung auf Verzeihung entspringt. Daher ist sie kein Akt der Buße.
Einwand 5: Ferner gehört es zur Tugend der Wahrheit, dass ein Mensch sich als das zeigt, was er ist. Aber dies tut ein Mensch, wenn er zur Beichte geht. Daher ist die Beichte ein Akt jener Tugend, die Wahrheit genannt wird, und nicht der Buße.
Dagegen spricht, dass die Buße zur Tilgung der Sünde angeordnet ist. Nun ist auch die Beichte dazu angeordnet. Daher ist sie ein Akt der Buße.
Ich antworte darauf, dass in Bezug auf die Tugenden zu beachten ist, dass, wenn ein spezieller Grund der Güte oder Schwierigkeit über das Objekt einer Tugend hinaus hinzukommt, eine spezielle Tugend erforderlich ist: so ist die Ausgabe großer Summen das Objekt der Prachtliebe (magnificentia), obwohl die gewöhnliche Art der durchschnittlichen Ausgabe und Schenkung zur Freigebigkeit gehört, wie aus Ethic. ii, 7; iv, 1 hervorgeht. Dasselbe gilt für das Bekenntnis der Wahrheit, welches, obwohl es zur Tugend der Wahrheit schlechthin gehört, doch aufgrund des zusätzlichen Grundes der Güte beginnt, zu einer anderen Art von Tugend zu gehören. Daher sagt der Philosoph (Ethic. iv, 7), dass ein vor Gericht abgelegtes Geständnis eher zur Tugend der Gerechtigkeit als zur Wahrheit gehört. In gleicher Weise gehört das Bekenntnis der Wohltaten Gottes zum Lobpreis Gottes nicht zur Wahrheit, sondern zur Religion: und so ist auch das Bekenntnis der Sünden, um für sie Verzeihung zu erhalten, nicht der hervorgebrachte Akt der Tugend der Wahrheit, wie einige sagen, sondern der Tugend der Buße. Es kann jedoch der befohlene Akt vieler Tugenden sein, insofern der Akt der Beichte auf das Ziel vieler Tugenden ausgerichtet werden kann.
Antwort auf Einwand 1: Die Hoffnung ist die Ursache der Beichte, nicht als hervorbringend, sondern als befehlend.
Antwort auf Einwand 2: In jener Definition wird die Scham nicht als Ursache der Beichte erwähnt, da sie eher dazu angetan ist, den Akt der Beichte zu behindern, sondern vielmehr als Mitursache der Befreiung von der Strafe (weil Scham an sich eine Strafe ist), da auch die Schlüssel der Kirche Mitursache mit der Beichte für denselben Effekt sind.
Antwort auf Einwand 3: Durch eine gewisse Anpassung können die Teile der Buße den drei persönlichen Attributen zugeschrieben werden, so dass die Reue der Barmherzigkeit oder Güte entspricht, aufgrund dessen, dass sie Leid über das Böse ist – die Beichte der Weisheit, aufgrund dessen, dass sie eine Offenbarung der Wahrheit ist – und die Genugtuung der Macht, wegen der Mühe, die sie mit sich bringt. Und da die Reue der erste Teil der Buße ist und die anderen Teile wirksam macht, ist aus diesem Grund über die Buße als Ganzes dasselbe zu sagen wie über die Reue.
Antwort auf Einwand 4: Da die Beichte eher aus der Hoffnung als aus der Furcht resultiert, wie oben dargelegt (Artikel [1], zu 2), gründet sie eher auf dem Artikel über das ewige Leben, auf den die Hoffnung blickt, als auf dem Artikel über das Gericht, den die Furcht betrachtet; obwohl die Buße in ihrem Aspekt der Reue das Gegenteil ist.
Die Antwort auf den fünften Einwand ist aus dem Gesagten zu entnehmen.