Suppl., q. 68 a. 1
Ob außerhalb einer wahren Ehe geborene Kinder illegitim sind?
Quaestio 68 · Von den unehelichen Kindern
Einwand 1: Es scheint, dass außerhalb einer wahren Ehe geborene Kinder legitim sind. Denn wer dem Gesetz gemäß geboren ist, wird ein legitimer Sohn genannt. Nun wird jeder dem Gesetz gemäß geboren, zumindest dem Naturgesetz, welches mehr Kraft besitzt als jedes andere. Daher ist jedes Kind als legitim zu bezeichnen.
Einwand 2: Ferner ist es eine allgemeine Redewendung, dass ein legitimes Kind jenes ist, das aus einer legitimen Ehe geboren wurde oder aus einer Ehe, die in den Augen der Kirche als legitim gilt. Nun geschieht es bisweilen, dass eine Ehe in den Augen der Kirche als legitim gilt, obwohl ein Hindernis vorliegt, das ihre Gültigkeit beeinträchtigt; dieses Hindernis kann den Parteien bekannt sein, die im Angesicht der Kirche heiraten: oder sie heiraten im Geheimen und wissen nichts von dem Hindernis, in welchem Fall ihre Ehe in den Augen der Kirche legitim erschiene, eben aus dem Grund, weil sie von der Kirche nicht verhindert wird. Daher sind Kinder, die außerhalb einer wahren Ehe geboren werden, nicht illegitim.
Dagegen spricht, dass illegitim das ist, was gegen das Gesetz ist. Nun sind jene, die außerhalb des Ehestandes geboren werden, gegen das Gesetz geboren. Daher sind sie illegitim.
Ich antworte darauf, dass Kinder von vierfacher Beschaffenheit sind. Einige sind natürlich und legitim, wie etwa jene, die aus einer wahren und rechtmäßigen Ehe geboren sind; einige sind natürlich und illegitim, wie jene, die aus Unzucht geboren sind; einige sind legitim und nicht natürlich, wie adoptierte Kinder; einige sind weder legitim noch natürlich; solche sind jene, die aus Ehebruch oder Blutschande geboren sind, denn diese sind nicht nur gegen das positive Gesetz, sondern gegen das ausdrückliche Naturgesetz geboren. Daher müssen wir zugeben, dass einige Kinder illegitim sind.
Antwort auf Einwand 1: Obwohl jene, die aus einem unrechtmäßigen Verkehr geboren sind, gemäß der dem Menschen und allen Tieren gemeinsamen Natur geboren sind, so sind sie doch entgegen dem Naturgesetz geboren, welches dem Menschen eigen ist: da Unzucht, Ehebruch und dergleichen gegen das Naturgesetz sind. Daher sind dergleichen Kinder nach keinem Gesetz legitim.
Antwort auf Einwand 2: Unwissenheit, sofern sie nicht absichtlich ist, entschuldigt den unrechtmäßigen Verkehr von der Sünde. Weshalb jene, die im guten Glauben im Angesicht der Kirche die Ehe schließen, obwohl ein Hindernis besteht, von dem sie jedoch nichts wissen, nicht sündigen, und ihre Kinder auch nicht illegitim sind. Wenn sie jedoch um das Hindernis wissen, obwohl die Kirche ihre Ehe aufrechterhält, weil sie das Hindernis nicht kennt, so sind sie nicht von der Sünde entschuldigt, noch vermeiden ihre Kinder es, illegitim zu sein. Auch sind sie nicht entschuldigt, wenn sie das Hindernis nicht kennen und heimlich heiraten, weil eine solche Unwissenheit als absichtlich erschiene.