Suppl., q. 61 a. 1
Ob ein Ehepartner nach vollzogener Ehe ohne Zustimmung des anderen in den Orden eintreten kann?
Quaestio 61 · Vom Ehehindernis aufgrund des feierlichen Gelübdes
Einwand 1: Es scheint, dass auch nach vollzogener Ehe ein Ehegatte ohne Zustimmung des anderen in den Orden eintreten kann. Denn das göttliche Recht sollte geistlichen Dingen gewogener sein als das menschliche Recht. Nun hat das menschliche Recht dies erlaubt. Also sollte das göttliche Recht es umso mehr gestatten.
Einwand 2: Ferner hindert das geringere Gut nicht das höhere. Der Ehestand ist aber ein geringeres Gut als der Ordensstand, gemäß 1 Kor 7,38. Daher sollte die Ehe einen Menschen nicht daran hindern, in den Orden eintreten zu können.
Einwand 3: Ferner gibt es in jeder Form des Ordenslebens eine Art geistliche Ehe. Nun ist es erlaubt, von einem weniger strengen Orden zu einem strengeren überzutreten. Daher ist es auch erlaubt, von einer weniger strengen – nämlich einer fleischlichen – Ehe zu einer strengeren Ehe überzugehen, nämlich der des Ordenslebens, sogar ohne Zustimmung der Frau.
Dagegen spricht, dass es Eheleuten verboten ist (1 Kor 7,5), sich auch nur für eine Zeit ohne gegenseitige Zustimmung des ehelichen Verkehrs zu enthalten, um Zeit für das Gebet zu haben.
Ferner kann niemand rechtmäßig das tun, was einem anderen zum Nachteil gereicht, ohne dessen Zustimmung. Nun gereicht das Ordensgelübde, das ein Ehegatte ablegt, dem anderen zum Nachteil, da der eine Gewalt über den Leib des anderen hat. Daher kann einer von ihnen kein Ordensgelübde ohne die Zustimmung des anderen ablegen.
Ich antworte darauf, dass niemand Gott etwas darbringen kann, was einem anderen gehört. Da nun durch eine vollzogene Ehe der Leib des Mannes bereits seiner Frau gehört, kann er ihn nicht durch ein Gelübde der Enthaltsamkeit Gott darbringen ohne ihre Zustimmung.
Antwort auf Einwand 1: Das menschliche Recht betrachtet die Ehe lediglich als Erfüllung einer Aufgabe der Natur; das göttliche Recht hingegen betrachtet sie als Sakrament, aufgrund dessen sie gänzlich unauflöslich ist. Daher hinkt der Vergleich.
Antwort auf Einwand 2: Es ist nicht unvernünftig, dass ein höheres Gut durch ein geringeres gehindert wird, das ihm entgegensteht, so wie das Gute durch das Böse gehindert wird.
Antwort auf Einwand 3: In jeder Form des Ordenslebens wird die Ehe mit einer Person geschlossen, nämlich mit Christus; Ihm gegenüber geht eine Person jedoch in einem Orden mehr Verpflichtungen ein als in einem anderen. Aber bei der fleischlichen Ehe und der Ordensehe wird der Vertrag nicht mit derselben Person geschlossen: weshalb jener Vergleich hinkt.