Suppl., q. 42 a. 4
Ob der fleischliche Verkehr ein integrierender Teil dieses Sakraments ist?
Quaestio 42 · Von der Ehe als Sakrament
Einwand 1: Es scheint, dass der fleischliche Verkehr ein integrierender Teil der Ehe ist. Denn bei der eigentlichen Einsetzung der Ehe wurde erklärt (Gen 2,24): "Sie werden zwei in einem Fleische sein." Nun wird dies nicht anders als durch fleischlichen Verkehr herbeigeführt. Also ist er ein integrierender Teil der Ehe.
Einwand 2: Ferner ist das, was zur Bezeichnung eines Sakraments gehört, notwendig für das Sakrament, wie wir oben dargelegt haben (Artikel [2]; Quaestio [9], Artikel [1]). Nun gehört der fleischliche Verkehr zur Bezeichnung der Ehe, wie im Text dargelegt (Sent. iv, D, 26). Also ist er ein integrierender Teil des Sakraments.
Einwand 3: Ferner ist dieses Sakrament auf die Erhaltung der Gattung ausgerichtet. Aber die Gattung kann nicht ohne fleischlichen Verkehr erhalten werden. Also ist er ein integrierender Teil des Sakraments.
Einwand 4: Ferner ist die Ehe ein Sakrament, insofern sie ein Heilmittel gegen die Begierlichkeit bietet; gemäß dem Wort des Apostels (1 Kor 7,9): "Es ist besser zu heiraten als zu brennen." Aber sie bietet dieses Heilmittel nicht jenen, die keinen fleischlichen Verkehr haben. Also folgt dieselbe Schlussfolgerung wie zuvor.
Dagegen spricht, dass es die Ehe im Paradies gab, und doch gab es keinen fleischlichen Verkehr. Also ist der fleischliche Verkehr kein integrierender Teil der Ehe.
Ferner bezeichnet ein Sakrament schon durch seinen Namen eine Heiligung. Aber die Ehe ist heiliger ohne fleischlichen Verkehr, gemäß dem Text (Sent. D, 26). Also ist der fleischliche Verkehr nicht notwendig für das Sakrament.
Ich antworte darauf, dass Integrität zweifach ist. Die eine betrifft die erste Vollkommenheit, die im Wesen einer Sache besteht; die andere betrifft die zweite Vollkommenheit, die in der Tätigkeit besteht. Da nun der fleischliche Verkehr eine Tätigkeit oder ein Gebrauch der Ehe ist, der die Fähigkeit für jenen Verkehr gibt, folgt daraus, dass der fleischliche Verkehr zur letzteren und nicht zur ersteren Integrität der Ehe gehört.
Antwort auf Einwand 1: Adam drückte die Integrität der Ehe im Hinblick auf beide Vollkommenheiten aus, weil eine Sache durch ihre Tätigkeit erkannt wird.
Antwort auf Einwand 2: Die Bezeichnung der enthaltenen Sache ist notwendig für das Sakrament. Der fleischliche Verkehr gehört nicht zu dieser Bezeichnung, sondern zu der nicht enthaltenen Sache, wie aus dem hervorgeht, was oben gesagt wurde (Artikel [1], ad 4,5).
Antwort auf Einwand 3: Eine Sache erreicht ihr Ziel nicht außer durch ihre eigene Handlung. Daher folgt aus der Tatsache, dass das Ziel der Ehe nicht ohne fleischlichen Verkehr erreicht wird, dass er zur zweiten und nicht zur ersten Integrität gehört.
Antwort auf Einwand 4: Vor dem fleischlichen Verkehr ist die Ehe ein Heilmittel kraft der darin gegebenen Gnade, wenngleich nicht kraft der Handlung, welche zur zweiten Integrität gehört.