Suppl., q. 4 a. 3
Ob unsere Seelen auch nach diesem Leben reuevoll über Sünden sind?
Quaestio 4 · Von der Zeit der Reue
Einwand 1: Es scheint, dass unsere Seelen auch nach diesem Leben reuevoll über Sünden sind. Denn die Liebe der Caritas bewirkt Missfallen an der Sünde. Nun bleibt nach diesem Leben die Liebe in einigen, sowohl hinsichtlich ihres Aktes als auch hinsichtlich ihres Habitus, da „die Liebe niemals aufhört“. Daher bleibt das Missfallen an der begangenen Sünde, welches das Wesen der Reue ist.
Einwand 2: Ferner sollten wir mehr über die Sünde trauern als über die Strafe. Aber die Seelen im Fegefeuer trauern über ihre sinnliche Strafe und über die Verzögerung der Herrlichkeit. Viel mehr trauern sie daher über die Sünden, die sie begangen haben.
Einwand 3: Ferner leistet die Pein des Fegefeuers Genugtuung für die Sünde. Aber Genugtuung bezieht ihre Wirksamkeit aus der Kraft der Reue. Daher bleibt die Reue nach diesem Leben bestehen.
Dagegen spricht, dass die Reue ein Teil des Sakraments der Buße ist. Aber die Sakramente dauern nach diesem Leben nicht fort. Daher auch nicht die Reue.
Ferner kann die Reue so groß sein, dass sie sowohl Schuld als auch Strafe tilgt. Wenn daher die Seelen im Fegefeuer Reue haben könnten, wäre es möglich, dass ihre Strafschuld durch die Kraft ihrer Reue erlassen würde, so dass sie von ihrer sinnlichen Pein befreit würden, was falsch ist.
Ich antworte darauf, dass bei der Reue drei Dinge zu beachten sind: erstens ihre Gattung, nämlich Trauer; zweitens ihre Form, denn sie ist ein Akt der Tugend, der durch die Liebe belebt wird; drittens ihre Wirksamkeit, denn sie ist ein verdienstlicher und sakramentaler Akt und gewissermaßen genugtuend. Dementsprechend können jene Seelen, die nach diesem Leben im himmlischen Vaterland weilen, keine Reue haben, weil sie aufgrund der Fülle ihrer Freude frei von Trauer sind; jene, die in der Hölle sind, haben keine Reue, denn obwohl sie Trauer haben, fehlt ihnen die Gnade, die die Trauer belebt; während jene, die im Fegefeuer sind, eine Trauer über ihre Sünden haben, die durch die Gnade belebt ist; doch ist sie nicht verdienstlich, denn sie befinden sich nicht im Stand des Verdienens. In diesem Leben jedoch können alle diese drei gefunden werden.
Antwort auf den 1. Einwand: Die Liebe verursacht diese Trauer nur in jenen, die ihrer fähig sind; aber die Fülle der Freude in den Seligen schließt jede Fähigkeit zur Trauer bei ihnen aus; weshalb sie, obwohl sie die Liebe haben, keine Reue haben.
Antwort auf den 2. Einwand: Die Seelen im Fegefeuer trauern über ihre Sünden; aber ihre Trauer ist keine Reue, weil ihr die Wirksamkeit der Reue fehlt.
Antwort auf den 3. Einwand: Die Pein, welche die Seelen im Fegefeuer erleiden, kann eigentlich nicht Genugtuung genannt werden, weil Genugtuung ein verdienstliches Werk verlangt; doch kann im weiten Sinne die Begleichung der geschuldeten Strafe Genugtuung genannt werden.