Suppl., q. 4 a. 1
Ob das ganze Leben die Zeit für die Reue ist?
Quaestio 4 · Von der Zeit der Reue
Einwand 1: Es scheint, dass die Zeit für die Reue nicht das ganze Leben ist. Denn wie wir über eine begangene Sünde trauern sollen, so sollen wir uns ihrer auch schämen. Aber die Scham über die Sünde währt nicht das ganze Leben, denn Ambrosius sagt (De Poenit. ii), dass „wer, dessen Sünde vergeben ist, nichts hat, dessen er sich schämen müsste.“ Daher scheint es, dass auch die Reue nicht das ganze Leben währen sollte, da sie Trauer über die Sünde ist.
Einwand 2: Ferner steht geschrieben (1 Joh 4,18), dass „die vollkommene Liebe die Furcht austreibt, denn die Furcht hat Pein.“ Aber auch die Trauer hat Pein. Daher kann die Trauer der Reue nicht im Zustand der vollkommenen Liebe verbleiben.
Einwand 3: Ferner kann es keine Trauer über Vergangenes geben (da sie sich eigentlich auf ein gegenwärtiges Übel bezieht), außer insofern etwas von der vergangenen Sünde in der gegenwärtigen Zeit verbleibt. Nun gelangt man in diesem Leben manchmal in einen Zustand, in dem nichts von einer vergangenen Sünde zurückbleibt, weder Neigung noch Schuld noch irgendeine Strafschuld. Daher ist es nicht notwendig, weiter über jene Sünde zu trauern.
Einwand 4: Ferner steht geschrieben (Röm 8,28), dass „denen, die Gott lieben, alle Dinge zum Guten mitwirken“, sogar die Sünden, wie eine Glosse erklärt [*Augustinus, De Correp. et Grat.]. Daher ist es für sie nicht notwendig, über die Sünde zu trauern, nachdem sie vergeben wurde.
Einwand 5: Ferner ist die Reue ein Teil der Buße, der neben der Genugtuung steht. Aber es besteht keine Notwendigkeit für fortwährende Genugtuung. Daher muss die Reue für die Sünde nicht fortwährend sein.
Dagegen spricht, dass Augustinus in De Poenitentia [*De vera et falsa Poenitentia, Werk eines unbekannten Autors] sagt: „Wenn die Trauer aufhört, fehlt die Buße, und wenn die Buße fehlt, bleibt keine Vergebung.“ Da es sich also geziemt, die gewährte Vergebung nicht zu verlieren, scheint es, dass man immer über seine Sünden trauern sollte.
Ferner steht geschrieben (Sir 5,5): „Sei wegen der vergebenen Sünde nicht ohne Furcht.“ Daher soll der Mensch immer trauern, damit ihm seine Sünden vergeben werden.
Ich antworte darauf, dass es, wie oben dargelegt (Frage [3], Artikel [1]), eine zweifache Trauer in der Reue gibt: eine ist in der Vernunft und ist die Verabscheuung der begangenen Sünde; die andere ist im sinnlichen Teil und folgt aus der ersteren. In Bezug auf beide ist die Zeit für die Reue der gesamte gegenwärtige Lebenszustand. Denn solange man ein Pilger ist, verabscheut man die Hindernisse, die einen verzögern oder daran hindern, das Ende des Weges zu erreichen. Da nun die vergangene Sünde unseren Lebenslauf zu Gott hin verzögert (weil die Zeit, die uns für den Lauf gegeben wurde, nicht wiedererlangt werden kann), folgt daraus, dass der Zustand der Reue während der gesamten Lebenszeit verbleibt, was die Verabscheuung der Sünde betrifft. Dasselbe gilt für die sinnliche Trauer, die vom Willen als Strafe angenommen wird: Da der Mensch durch das Sündigen ewige Strafe verdient hat und gegen den ewigen Gott gesündigt hat, und da die ewige Strafe in eine zeitliche umgewandelt wurde, sollte die Trauer während der gesamten Ewigkeit des Menschen verbleiben, d.h. während des gesamten Zustands dieses Lebens. Aus diesem Grund sagt Hugo von St. Viktor [*Richard von St. Viktor, De Pot. Lig. et Solv. 3,5,13], dass „wenn Gott einen Menschen von ewiger Schuld und Strafe losspricht, Er ihn mit einer Kette ewiger Verabscheuung der Sünde bindet.“
Antwort auf den 1. Einwand: Scham bezieht sich auf die Sünde nur als eine schändliche Tat; daher gibt es, nachdem die Sünde hinsichtlich ihrer Schuld hinweggenommen wurde, keinen weiteren Beweggrund für Scham; wohl aber verbleibt ein Beweggrund der Trauer, welche der Schuld gilt, nicht nur als etwas Schändlichem, sondern auch als etwas, das einen Schaden mit sich bringt.
Antwort auf den 2. Einwand: Die knechtische Furcht, welche die Liebe austreibt, ist der Liebe aufgrund ihrer Knechtschaft entgegengesetzt, weil sie auf die Strafe blickt. Aber die Trauer der Reue folgt aus der Liebe, wie oben dargelegt (Frage [3], Artikel [2]); daher hinkt der Vergleich.
Antwort auf den 3. Einwand: Obwohl der Sünder durch die Buße in seinen früheren Stand der Gnade und der Freiheit von der Strafschuld zurückkehrt, kehrt er doch niemals zu seiner früheren Würde der Unschuld zurück, und so bleibt immer etwas von seiner vergangenen Sünde zurück.
Antwort auf den 4. Einwand: So wie ein Mensch nicht Böses tun soll, damit Gutes daraus entstehe, so soll er sich nicht über das Böse freuen, aus dem Grund, dass vielleicht Gutes daraus entstehen mag durch das Wirken der göttlichen Gnade oder Vorsehung; denn seine Sünden verursachten jene Güter nicht, sondern hinderten sie; vielmehr war es die göttliche Vorsehung, die deren Ursache war, und darüber soll der Mensch sich freuen, wohingegen er über seine Sünden trauern soll.
Antwort auf den 5. Einwand: Die Genugtuung hängt von der festgesetzten Strafe ab, die für Sünden auferlegt werden soll; daher kann sie zu einem Ende kommen, so dass keine weitere Notwendigkeit zur Genugtuung besteht. Aber jene Strafe ist der Sünde hauptsächlich von Seiten ihres Anhaftens an ein Geschöpf her angemessen, woher sie ihre Endlichkeit bezieht. Andererseits entspricht die Trauer der Reue der Sünde von Seiten der Abwendung [von Gott], woher sie eine gewisse Unendlichkeit bezieht; weshalb die Reue immer fortdauern sollte; noch ist es unvernünftig, wenn das, was vorausgeht, verbleibt, wenn das, was folgt, weggenommen wird.