Suppl., q. 28 a. 3
Ob feierliche Buße Frauen und Klerikern auferlegt werden sollte, und ob jeder Priester sie auferlegen kann?
Quaestio 28 · Vom feierlichen Ritus der Buße
Einwand 1: Es scheint, dass feierliche Buße Frauen nicht auferlegt werden sollte. Denn wenn diese Buße einem Mann auferlegt wird, muss er sich das Haar abschneiden. Dies aber ziemt sich nicht für eine Frau, gemäß 1 Kor 11,15. Deshalb sollte sie keine feierliche Buße tun.
Einwand 2: Es scheint auch, dass sie Klerikern auferlegt werden sollte. Denn sie wird wegen eines schweren Verbrechens auferlegt. Nun ist dieselbe Sünde bei einem Kleriker schwerwiegender als bei einem Laien. Deshalb sollte sie einem Kleriker eher auferlegt werden als einem Laien.
Einwand 3: Es scheint auch, dass sie von jedem Priester auferlegt werden kann. Denn im Gericht der Buße loszusprechen, kommt demjenigen zu, der die Schlüssel hat. Nun hat ein gewöhnlicher Priester die Schlüssel. Deshalb kann er diese Buße spenden.
Ich antworte darauf, dass jede feierliche Buße öffentlich ist, aber nicht umgekehrt. Denn die feierliche Buße wird wie folgt vollzogen: „Am ersten Tag der Fastenzeit stellen sich diese Büßer, in Sackleinen gekleidet, barfuß, das Gesicht zum Boden gewandt und das Haar geschoren, begleitet von ihren Priestern, dem Bischof der Stadt an der Tür der Kirche vor. Nachdem er sie in die Kirche geführt hat, rezitiert der Bischof mit seinem ganzen Klerus die sieben Bußpsalmen, legt ihnen dann die Hand auf, besprengt sie mit Weihwasser, streut Asche auf ihre Häupter, bedeckt ihre Schultern mit einem Bußgewand und verkündet ihnen kummervoll, dass sie, wie Adam aus dem Paradies vertrieben wurde, so aus der Kirche vertrieben werden. Dann befiehlt er den Dienern, sie aus der Kirche hinauszutun, und der Klerus folgt, wobei er das Responsorium rezitiert: ‚Im Schweiße deines Angesichts‘ usw. Jedes Jahr am Tag des Abendmahls unseres Herrn werden sie von ihren Priestern in die Kirche zurückgebracht, und dort sollen sie bis zum Oktavtag von Ostern bleiben, ohne jedoch zur Kommunion oder zum Friedenskuss zugelassen zu werden. Dies soll jedes Jahr geschehen, solange ihnen der Eintritt in die Kirche verboten ist. Die endgültige Versöhnung ist dem Bischof vorbehalten, der allein die feierliche Buße auferlegen kann“ [*Cap. lxiv, dist. 50].
Diese Buße kann Männern und Frauen auferlegt werden; aber nicht Klerikern, aus Furcht vor Ärgernis. Auch sollte eine solche Buße nicht auferlegt werden, außer für ein Verbrechen, das die ganze Stadt in Unruhe versetzt hat.
Andererseits ist die öffentliche, aber nicht feierliche Buße jene, die in Gegenwart der Kirche getan wird, aber ohne die vorangehende Feierlichkeit, wie etwa eine Pilgerfahrt durch die Welt mit einem Stab. Eine Buße dieser Art kann wiederholt werden und kann von einem einfachen Priester auferlegt werden, sogar einem Kleriker. Manchmal jedoch wird eine feierliche Buße so verstanden, dass sie eine öffentliche bezeichnet: sodass Autoritäten von feierlicher Buße in unterschiedlichen Sinnen sprechen.
Antwort auf Einwand 1: Das Haar der Frau ist ein Zeichen ihrer Unterwerfung, das des Mannes nicht. Daher schickt es sich für eine Frau nicht, ihr Haar abzulegen, wenn sie Buße tut, wie es sich für einen Mann schickt.
Antwort auf Einwand 2: Obwohl ein Kleriker in derselben Art der Sünde schwerer fehlt als ein Laie, wird ihm doch keine feierliche Buße auferlegt, damit seine Weihen kein Gegenstand der Verachtung werden. So wird die Ehrerbietung nicht der Person, sondern ihren Weihen erwiesen.
Antwort auf Einwand 3: Schwere Sünden bedürfen großer Sorgfalt bei ihrer Heilung. Daher ist die Auferlegung einer feierlichen Buße, die nur für die schwersten Sünden angewandt wird, dem Bischof vorbehalten.