Suppl., q. 28 a. 2
Ob eine feierliche Buße wiederholt werden kann?
Quaestio 28 · Vom feierlichen Ritus der Buße
Einwand 1: Es scheint, dass eine feierliche Buße wiederholt werden kann. Denn jene Sakramente, die kein Prägemal eindrücken, können ein zweites Mal feierlich begangen werden, wie die Eucharistie, die Letzte Ölung und dergleichen. Aber die Buße drückt kein Prägemal ein, deshalb kann sie abermals feierlich begangen werden.
Einwand 2: Ferner wird die Buße wegen der Schwere und Öffentlichkeit der Sünde feierlich begangen. Nun kann eine Person nach der Buße dieselben Sünden abermals begehen oder sogar noch schwerere Sünden. Deshalb sollte die feierliche Buße erneut auferlegt werden.
Dagegen spricht, dass die feierliche Buße die Vertreibung des ersten Menschen aus dem Paradies bezeichnet. Dies geschah nun aber nur einmal. Deshalb sollte die feierliche Buße nur einmal auferlegt werden.
Ich antworte darauf, dass die feierliche Buße aus drei Gründen nicht wiederholt werden sollte. Erstens, damit die Häufigkeit sie nicht in Verachtung bringe. Zweitens wegen ihrer Bedeutung; denn sie bezeichnet die Vertreibung des ersten Menschen aus dem Paradies, die nur einmal geschah; drittens, weil die feierliche Begehung in gewisser Weise anzeigt, dass man ein Bekenntnis ständiger Reue ablegt. Weshalb eine Wiederholung mit der feierlichen Begehung unvereinbar ist. Und wenn der Sünder wieder fällt, ist er nicht davon ausgeschlossen, Buße zu tun, aber eine feierliche Buße sollte ihm nicht erneut auferlegt werden.
Antwort auf Einwand 1: Bei jenen Sakramenten, die immer wieder feierlich begangen werden, ist die Wiederholung nicht unvereinbar mit der Feierlichkeit, wie es im vorliegenden Fall ist. Daher hinkt der Vergleich.
Antwort auf Einwand 2: Obwohl er, wenn wir sein Verbrechen betrachten, dieselbe Buße nochmals tun müsste, ist doch die wiederholte feierliche Begehung aus den oben genannten Gründen nicht angemessen.