Suppl., q. 24 a. 3
: Ob ein Mensch von einer Exkommunikation losgesprochen werden kann, ohne von allen losgesprochen zu werden?
Quaestio 24 · Von der Lossprechung von der Exkommunikation
Einwand 1: Es scheint, dass ein Mensch nicht von einer Exkommunikation losgesprochen werden kann, ohne von allen losgesprochen zu werden. Denn eine Wirkung sollte ihrer Ursache angemessen sein. Nun ist die Ursache der Exkommunikation eine Sünde. Da nun ein Mensch nicht von einer Sünde losgesprochen werden kann, ohne von allen losgesprochen zu werden, kann dies auch nicht bezüglich der Exkommunikation geschehen.
Einwand 2: Ferner wird die Lossprechung von der Exkommunikation in der Kirche ausgesprochen. Aber ein Mensch, der unter dem Bann einer Exkommunikation steht, ist außerhalb der Kirche. Solange also eine bestehen bleibt, kann ein Mensch nicht von einer anderen gelöst werden.
Dagegen spricht: Exkommunikation ist eine Strafe. Nun kann ein Mensch von einer Strafe gelöst werden, während eine andere bestehen bleibt. Also kann ein Mensch von einer Exkommunikation gelöst werden und dennoch unter einer anderen bleiben.
Ich antworte darauf: Exkommunikationen sind in keiner Weise miteinander verbunden, und so ist es möglich, dass ein Mensch von einer losgesprochen wird und dennoch unter einer anderen bleibt.
Es muss jedoch beachtet werden, dass manchmal ein Mensch unter mehreren Exkommunikationen liegt, die von einem Richter ausgesprochen wurden; und dann, wenn er von einer losgesprochen wird, wird verstanden, dass er von allen losgesprochen ist, es sei denn, das Gegenteil wird ausgedrückt, oder es sei denn, er bittet darum, nur bezüglich eines Anklagepunktes von der Exkommunikation losgesprochen zu werden, wohingegen er unter mehreren exkommuniziert wurde. Andererseits liegt ein Mensch manchmal unter mehreren Exkommunikationsurteilen, die von mehreren Richtern ausgesprochen wurden; und dann, wenn er von einer Exkommunikation losgesprochen wird, ist er deshalb nicht von den anderen losgesprochen, es sei denn, auf seine Bitte hin bestätigen sie alle seine Lossprechung, oder es sei denn, sie alle beauftragen einen, ihn loszusprechen.
Antwort auf Einwand 1: Alle Sünden sind miteinander verbunden in der Abwendung von Gott, was mit der Vergebung der Sünde unvereinbar ist: weshalb eine Sünde nicht ohne die andere vergeben werden kann. Aber Exkommunikationen haben keine solche Verbindung. Auch wird die Lossprechung von der Exkommunikation nicht durch Gegensätzlichkeit des Willens behindert, wie oben dargelegt (Artikel 2). Daher beweist das Argument nichts.
Antwort auf Einwand 2: So wie ein solcher Mensch aus mehreren Gründen außerhalb der Kirche war, so ist es möglich, dass seine Trennung bezüglich eines Punktes aufgehoben wird und bezüglich eines anderen bestehen bleibt.