Suppl., q. 24 a. 2
: Ob jemand gegen seinen Willen losgesprochen werden kann?
Quaestio 24 · Von der Lossprechung von der Exkommunikation
Einwand 1: Es scheint, dass kein Mensch gegen seinen Willen losgesprochen werden kann. Denn geistliche Dinge werden niemandem gegen seinen Willen verliehen. Nun ist die Lossprechung von der Exkommunikation eine geistliche Wohltat. Also kann sie einem Menschen nicht gegen seinen Willen gewährt werden.
Einwand 2: Ferner ist die Ursache der Exkommunikation die Kontumaz (Halsstarrigkeit). Wenn aber ein Mensch aus Verachtung der Exkommunikation nicht losgesprochen werden will, zeigt er einen hohen Grad an Kontumaz. Also kann er nicht losgesprochen werden.
Dagegen spricht: Die Exkommunikation kann über einen Menschen gegen seinen Willen ausgesprochen werden. Nun können Dinge, die einem Menschen gegen seinen Willen widerfahren, von ihm gegen seinen Willen genommen werden, wie im Falle der Glücksgüter. Also kann die Exkommunikation von einem Menschen gegen seinen Willen genommen werden.
Ich antworte darauf: Das Übel der Schuld und das Übel der Strafe unterscheiden sich darin, dass der Ursprung der Schuld in uns liegt, da jede Sünde freiwillig ist, wohingegen der Ursprung der Strafe manchmal außerhalb liegt, da Strafe nicht freiwillig zu sein braucht; tatsächlich liegt es eher in der Natur der Strafe, gegen den Willen zu sein. Deshalb, so wie ein Mensch keine Sünde begeht außer willentlich, so wird ihm keine Sünde gegen seinen Willen vergeben. Andererseits, so wie eine Person gegen ihren Willen exkommuniziert werden kann, so kann sie auch davon losgesprochen werden.
Antwort auf Einwand 1: Die Behauptung ist wahr für jene geistlichen Güter, die von unserem Willen abhängen, wie die Tugenden, die wir nicht unfreiwillig verlieren können; denn Wissen, obwohl ein geistliches Gut, kann von einem Menschen gegen seinen Willen durch Krankheit verloren werden. Daher trifft das Argument nicht den Punkt.
Antwort auf Einwand 2: Es ist möglich, dass die Exkommunikation von einem Menschen genommen wird, auch wenn er halsstarrig ist, wenn es zum Wohl des Menschen zu sein scheint, für den die Exkommunikation als Heilmittel gedacht war.