Suppl., q. 15 a. 1
Ob die Genugtuung durch strafweise Werke geschehen muss?
Quaestio 15 · Von den Mitteln der Genugtuung
Einwand 1: Es scheint, dass die Genugtuung nicht durch strafweise Werke geschehen muss. Denn die Genugtuung soll eine Entschädigung für die gegen Gott begangene Beleidigung leisten. Nun wird Gott scheinbar durch strafweise Werke keine Entschädigung gegeben, da Gott kein Gefallen an unseren Leiden hat, wie aus Tobias 3,22 hervorgeht. Also muss die Genugtuung nicht durch strafweise Werke geschehen.
Einwand 2: Ferner: Je größer die Liebe ist, aus der ein Werk hervorgeht, desto weniger strafweise ist dieses Werk; denn „die Liebe hat keine Pein“ [Vulg.: ‚Die vollkommene Liebe treibt die Furcht aus, denn die Furcht hat Pein‘], gemäß 1 Joh 4,18. Wenn also Werke der Genugtuung strafweise sein müssen, dann wären sie, je mehr sie aus der Liebe hervorgehen, desto weniger genugtuend: was falsch ist.
Einwand 3: Ferner: „Genugtuung“, so sagt Anselm (Cur Deus homo i), „besteht darin, Gott die schuldige Ehre zu erweisen.“ Dies kann aber durch andere Mittel als durch strafweise Werke geschehen. Also muss die Genugtuung nicht durch strafweise Werke geschehen.
Dagegen spricht, dass Gregor sagt (Hom. in Evang. xx): „Es ist gerecht, dass der Sünder sich durch seine Reue umso größeres Leid zufügt, je größeren Schaden er sich durch seine Sünde zugezogen hat.“
Ferner sollte die durch die Sünde verursachte Wunde durch die Genugtuung vollkommen geheilt werden. Nun ist die Strafe das Heilmittel für Sünden, wie der Philosoph sagt (Ethik ii, 3). Also sollte die Genugtuung durch strafweise Werke geschehen.
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (Frage [12], Artikel [3]), die Genugtuung sowohl die vergangene Beleidigung betrifft, für die durch sie Entschädigung geleistet wird, als auch die zukünftige Sünde, vor der wir durch sie bewahrt werden: und in beiderlei Hinsicht muss die Genugtuung durch strafweise Werke geschehen. Denn die Entschädigung für eine Beleidigung impliziert eine Gleichheit, die zwischen dem Beleidiger und der Person, die er beleidigt, bestehen muss. Nun besteht die Gleichstellung in der menschlichen Gerechtigkeit darin, demjenigen etwas wegzunehmen, der zu viel davon hat, und es der Person zu geben, der etwas genommen wurde. Und obwohl Gott, was Ihn betrifft, nichts weggenommen werden kann, so entzieht Ihm der Sünder doch seinerseits etwas durch das Sündigen, wie oben dargelegt (Frage [12], Artikel [3], 4). Folglich muss, damit eine Entschädigung geleistet wird, dem Sünder etwas im Wege der Genugtuung entzogen werden, das zur Ehre Gottes beitragen kann. Nun entzieht ein gutes Werk als solches dem Handelnden nichts, sondern vervollkommnet ihn: so dass der Entzug nicht durch ein gutes Werk bewirkt werden kann, es sei denn, es ist strafweise. Damit also ein Werk genugtuend sei, muss es gut sein, damit es zur Ehre Gottes beitrage, und es muss strafweise sein, damit dem Sünder dadurch etwas entzogen werde.
Wiederum bewahrt die Strafe vor zukünftiger Sünde, weil ein Mensch nicht leicht in die Sünde zurückfällt, wenn er die Erfahrung der Strafe gemacht hat. Weshalb nach dem Philosophen (Ethik ii, 3) Strafen heilend wirken.
Antwort auf Einwand 1: Obwohl Gott kein Gefallen an unseren Strafen als solchen hat, so hat Er es doch, insofern sie gerecht sind, und so können sie genugtuend sein.
Antwort auf Einwand 2: So wie wir bei der Genugtuung auf den Strafcharakter des Werkes achten müssen, so müssen wir beim Verdienst auf dessen Schwierigkeit achten. Wenn nun die Schwierigkeit des Werkes selbst verringert wird, wird bei sonst gleichen Umständen auch das Verdienst verringert; wenn aber die Schwierigkeit aufgrund der Bereitschaft des Willens verringert wird, verringert dies das Verdienst nicht, sondern vermehrt es; und in gleicher Weise mindert die Verringerung des Strafcharakters eines Werkes aufgrund des durch die Liebe bereitwilliger gemachten Willens nicht die Wirksamkeit der Genugtuung, sondern erhöht sie.
Antwort auf Einwand 3: Das, was für die Sünde geschuldet wird, ist die Entschädigung für die Beleidigung, und dies kann nicht ohne Bestrafung des Sünders geschehen. Von dieser Schuld spricht Anselm.