Suppl., q. 15 a. 2
Ob die Geißeln des gegenwärtigen Lebens genugtuend sind?
Quaestio 15 · Von den Mitteln der Genugtuung
Einwand 1: Es scheint, dass die Geißeln, mit denen wir von Gott in diesem Leben bestraft werden, nicht genugtuend sein können. Denn nichts außer dem, was verdienstlich ist, kann genugtuend sein, wie aus dem Gesagten klar hervorgeht (Frage [14], Artikel [2]). Aber wir erwerben kein Verdienst außer durch das, was in unserer eigenen Macht steht. Da also die Geißeln, mit denen Gott uns bestraft, nicht in unserer Macht stehen, scheint es, dass sie nicht genugtuend sein können.
Einwand 2: Ferner leisten nur die Guten Genugtuung. Aber diese Geißeln werden auch den Bösen auferlegt und werden von ihnen am meisten verdient. Also können sie nicht genugtuend sein.
Einwand 3: Ferner betrifft die Genugtuung vergangene Sünden. Aber diese Geißeln werden manchmal jenen auferlegt, die keine Sünden haben, wie im Falle Hiobs. Daher scheint es, dass sie nicht genugtuend sind.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (Röm 5,3.4): „Trübsal wirkt Geduld, und Geduld Bewährung“, d.h. Befreiung von der Sünde, wie eine Glosse erklärt.
Ferner sagt Ambrosius (Super Ps. 118): „Obwohl der Glaube“, d.h. das Bewusstsein der Sünde, „fehlt, leistet die Strafe Genugtuung.“ Also sind die Geißeln dieses Lebens genugtuend.
Ich antworte darauf, dass die Entschädigung für eine vergangene Beleidigung entweder durch den Beleidiger oder durch einen anderen vollstreckt werden kann. Wenn sie durch einen anderen vollstreckt wird, ist eine solche Entschädigung eher von rächender als von genugtuender Natur, wohingegen sie, wenn sie vom Beleidiger geleistet wird, auch genugtuend ist. Folglich, wenn die Geißeln, die von Gott wegen der Sünde auferlegt werden, in irgendeiner Weise zur Tat des Leidenden werden, erlangen sie einen genugtuenden Charakter. Nun werden sie zur Tat des Leidenden, insofern er sie zur Reinigung seiner Sünden annimmt, indem er sie geduldig nutzt. Wenn er sich jedoch weigert, sich ihnen geduldig zu unterwerfen, dann werden sie in keiner Weise zu seiner persönlichen Tat und sind nicht von genugtuendem, sondern lediglich von rächendem Charakter.
Antwort auf Einwand 1: Obwohl diese Geißeln nicht gänzlich in unserer Macht stehen, sind sie es doch in gewisser Hinsicht, insofern wir sie geduldig nutzen. Auf diese Weise macht der Mensch aus der Not eine Tugend, so dass solche Dinge sowohl verdienstlich als auch genugtuend werden können.
Antwort auf Einwand 2: Wie Augustinus bemerkt (De Civ. Dei i, 8), so wie „dasselbe Feuer Gold glänzen und Stroh qualmen lässt“, so werden durch dieselben Geißeln die Guten gereinigt und die Bösen aufgrund ihrer Ungeduld verschlechtert. Daher ist, obwohl die Geißeln beiden gemeinsam sind, die Genugtuung nur auf der Seite der Guten.
Antwort auf Einwand 3: Diese Geißeln beziehen sich immer auf vergangene Schuld, nicht immer auf die Schuld der Person, sondern manchmal auf die Schuld der Natur. Denn hätte es keine Schuld in der menschlichen Natur gegeben, so gäbe es keine Strafe. Da aber die Schuld in der Natur vorausging, wird die Strafe von Gott einer Person ohne deren persönliches Verschulden auferlegt, damit ihre Tugend verdienstlich sei und damit sie zukünftige Sünde vermeide. Überdies sind diese zwei Dinge bei der Genugtuung notwendig. Denn das Werk muss verdienstlich sein, damit Gott Ehre erwiesen werde, und es muss ein Schutz der Tugend sein, damit wir vor zukünftigen Sünden bewahrt bleiben.